Wie bitte?! Begriffserläuterungen
In Deutschland wurde der Bologna-Prozess zum Anlass genommen, das Hochschulsystem nicht nur auf international vergleichbare Abschlüsse umzustellen, sondern zugleich die größte Studienreform der Nachkriegsgeschichte durchzusetzen. Ein Kernelement der deutschen Umsetzung des Bologna-Prozesses bestand darin, dass für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge ein Akkreditierungsverfahren nach US-amerikanischem Vorbild eingeführt wurde.
Die Länder haben den Akkreditierungsrat gegründet. Der wiederum genehmigt so genannte Akkreditierungsagenturen, die jeden neuen Bachelor- und Master Studiengang prüfen: Wissenschaftler, Berufsvertreter und Studierende nehmen den Studiengang gemeinsam unter die Lupe, bevor er das Gütesiegel des Akkreditierungsrats erhält. Doch damit nicht genug. Die Wissenschaftsministerien genehmigen auch noch einmal. Unsere Studiengänge sind akkreditiert. Die Qualität Ihres Abschlusses an unserer Hochschule ist also gesichert.
Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) ist ein studentisches Gremium; das bedeutet er setzt sich aus Studentinnen und Studenten zusammen. Der AStA wird durch das Studierendenparlament (StuPa) gewählt.
In den studentischen Gremien haben Studierende die Möglichkeit, selbst zur Entwicklung und Verbesserung der Hochschule und des studentischen Lebens beizutragen.
Der AStA ist in der Regel in verschiedene Referate aufgeteilt, z.B.:
- Finanzen
- Events
- Lehrmittel
- Kommunikation
- Sport
- Medien
- Umwelt/Kultur/Soziales
- Frauen
- Integration
Jeder, der sich in den studentischen Gremien engagieren möchte, ist herzlich willkommen. Sehen Sie sich doch mal um auf den Seiten des AStA:
RheinMoselCampus und WesterWaldCampus:
www.hs-koblenz.de/rmc/info-services/asta-stupa/
RheinAhrCampus:
www.hs-koblenz.de/rac/info-services/asta-stupa/
Diese Frist wird auch Verfallfrist genannt. So bezeichnet man eine Frist, nach deren Ablauf Ansprüche und Rechte erlöschen. Bezogen auf die Bewerbungsfrist bedeutet die Ausschlussfrist, dass Unterlagen bis zu diesem Termin bei uns am Campus eingegangen sein müssen. Der Poststempel genügt nicht und Ausnahmen sind leider nicht möglich.
In Deutschland wurde im Rahmen des Bologna-Prozesses das Hochschulsystem auf international vergleichbare Abschlüsse, Bachelor und Master, umgestellt. Diplom- und Magisterabschlüsse wurden in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen abgeschafft. Der größte Unterschied auf den ersten Blick: Es geht schneller. Statt acht Semester bis zum ersten Abschluss studieren zu müssen, kann man den Bachelor in der Regel schon nach sechs Semestern erreichen. Er soll eine solide Grundbildung für den Berufsstart vermitteln. Nur wer will und die Voraussetzungen erfüllt, sattelt noch einen Master drauf. Man kann auch erst einmal arbeiten und den Master später nachholen, entweder als Vollzeitstudium oder zum Teil auch berufsbegleitend.
Formal gibt es zwei Unterschiede: Statt Scheine zu sammeln, häufen die Studierenden Leistungspunkte, so genannte "Credits" (ECTS) an, und die Veranstaltungen werden zu Modulen gebündelt.
Die Zielvorgabe der deutschen Umsetzung des Bologna-Prozesses beträgt, dass Studierende 40 Stunden pro Woche für ihr Studium aufwenden sollen und dies in 45 Wochen das Jahres.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt.
Hauptziele des BAföG ist die Chancengleichheit im Bildungswesen in dem Sinne, allen Studenten ein nebenarbeitsfreies Studium zu ermöglichen. Viele unserer Studenten arbeiten aber dennoch nebenbei, um das Studium und sonstige Kosten zumindest anteilig zu finanzieren.
Die Leistungen nach dem BAföG erfolgen nach pauschalen Bedarfsbeträgen, auf die eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen von Ehegatten und – in aller Regel – auch Eltern angerechnet werden. Das BAföG ist somit „familienabhängig“.
Das BAföG-Amt für die HS Koblenz befindet sich in Koblenz. Weitere Informationen zum BAföG und entsprechende Antragsformulare finden Sie auf unseren Internet-Seiten unter <link rmc info-services ausbildungsfoerderung-bafoeg>www.hs-koblenz.de/rmc/info-services/ausbildungsfoerderung-bafoeg/ sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dort findet man u.a. auch einen BAföG-Rechner.
Der Bologna-Prozess ist ein Reformvorhaben zur Einführung eines gestuften Studiensystems mit Bachelor- und Master-Studiengängen in Deutschland. Das Hauptziel des Bologna-Prozesses besteht darin, international einheitliche Hochschulabschlüsse einzuführen. Mittlerweile haben 40 europäische Staaten das so genannte Bologna-Abkommen unterzeichnet. Sie haben sich damit verpflichtet, bis 2010 das alte Studiensystem zugunsten des zweistufigen Bachelor-Master Systems abzuschaffen.
Entstehen soll der Europäische Hochschulraum, in dem Studierende und HochschulabsolventInnen grenzüberschreitend studieren, forschen und arbeiten können. Benannt wurde das Reformvorhaben nach dem Tagungsort in Italien, an dem 1999 die europäischen Bildungsminister die Weichen für diese Entwicklung stellten.
In Deutschland wurde der Bologna-Prozess zum Anlass genommen, das Hochschulsystem nicht nur auf international vergleichbare Abschlüsse umzustellen und die Mobilität der Studierenden durch die Einführung eines überall anerkannten Systems von Leistungspunkten, den ECTS-Punkten, zu erleichtern, sondern zugleich die größte Studienreform der Nachkriegsgeschichte durchzusetzen. Ein Kernelement der deutschen Umsetzung des Bologna-Prozesses bestand darin, dass für die neuen Bachelor- und Masterstudiengänge ein Akkreditierungsverfahren nach US-amerikanischem Vorbild eingeführt wurde.
Der Dritte Bildungsweg bezeichnet die Studienaufnahme ohne Abitur oder Fachabitur. Die Qualifikation für ein Studium wird erlangt über eine berufliche Vorbildung oder eine Begabtenprüfung und nicht über einen schulischen Leistungsnachweis in Form des Abiturs. In Abgrenzung dazu bezeichnet der Zweite Bildungsweg die Möglichkeit von Berufstätigen, durch ein schulisches Angebot das Abitur nachzuholen.
Die Einschreibung nennt man auch Immatrikulation und ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem der Bewerber/die Bewerberin als Studierender an der Hochschule aufgenommen wird. Die Immatrikulation erfolgt beim Studierendenservice der Hochschule. Nachdem Sie sich eingeschrieben haben, erhalten Sie Ihre Matrikelnummer, unter der Sie bei uns geführt werden.
Die Einschreibungen finden in der Regel Ende Februar, bzw. Ende August statt. Die Einschreibefristen werden im Zulassungsbescheid mitgeteilt. Sofern Zugelassene von der Einschreibung keinen Gebrauch machen und noch Studienplätze frei sind, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt.
Die Exmatrikulation ist die Streichung aus der Liste der Studierenden beim Verlassen der Hochschule. Sie erfolgt automatisch zum Ende des Semesters, in dem die letzte Prüfung erfolgreich abgeschlossen wurde und das Studium als beendet gilt. Studierende, die ihre Hochschule vorzeitig verlassen wollen, beantragen beim Studierendenservice die Exmatrikulation während der Rückmeldefristen der Hochschule.
Es kann auch eine Zwangsexmatrikulation stattfinden, z.B. wenn Studierende sich nicht ordnungsgemäß rückgemeldet haben, erforderliche Beiträge nicht gezahlt sind oder eine für die Fortsetzung des Studiums erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht erbracht wurde.
Im Fachbereichsrat werden Entscheidungen getroffen, die jeweils den einzelnen Fachbereich betreffen. Da geht es z.B. um Anschaffungen, die den Fachbereich relativ viel Geld kosten oder die Einrichtung neuer Studiengänge. Der Fachbereichsrat setzt sich aus gewählten Vertretern zusammen. Da gibt es ProfessorInnen, MitarbeiterInnen und Studierende. Den Vorsitz führt der Dekan oder die Dekanin des Fachbereichs.
Im Gegensatz zur allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung ist der Hochschulzugang bei der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung auf bestimmte Studienfächer begrenzt. Fachgebunden studieren können in der Regel Personen, die eine mindestens zweijährige Ausbildung abgeschlossen haben, mindestens drei Jahre in ihrem Beruf tätig waren oder eine Eignungsprüfung erfolgreich bestanden haben. In der Regel müssen Sie eine fachliche Verwandtschaft zu Ihrer Berufsausbildung und/oder zu Ihrer mehrjährigen Berufspraxis nachweisen. Zusätzliche Voraussetzungen an einzelnen Hochschulen sind möglich.
Fachschaften setzen sich ebenfalls aus Studentinnen und Studenten zusammen. Es gibt sie für jeden Fachbereich. An unserer Hochschule gibt es 6 davon. Die Fachschaften sind dafür zuständig, die Interessen der Studierenden des jeweiligen Fachbereiches zu vertreten und als Ansprechpartner zu dienen. Dabei sitzen die Vertreter der Fachschaften stellvertretend für die Studierenden im Fachbereichsrat sowie im Senat der Hochschule und setzen sich für deren Interessen und Anliegen ein. Die Fachschaften helfen auch bei allen Problemen die den Fachbereich betreffen, wie z.B. bei eventuellen Problemen mit Dozenten.
Im Gegensatz zu einem Präsenzstudium findet bei einem Fernstudium der größte Teil des Studiums nicht vor Ort an der Hochschule statt. Bei einem Fernstudium arbeiten Sie Studienunterlagen selbstständig durch, auch mithilfe elektronischer Lernplattformen. Ein Vorteil des Fernstudiums ist, dass Sie flexibel studieren können und Beruf und Studium miteinander vereinen können. An unserer Hochschule bieten wir einige Fernstudiengänge an, so z.B. in den Fachbereichen Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften in Koblenz sowie dem Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Remagen.
Grundständige Studiengänge führen zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen).
Numerus clausus (von lateinisch numerus für „Zahl“ und clausus für „geschlossen“) bedeutet zu deutsch in etwa „geschlossene Anzahl“. An Hochschulen bezeichnet der Numerus Clausus - abgekürzt NC - die „Zulassungsbeschränkungen“, also die kapazitätsbezogene Begrenzung der Zulassung in bestimmten Studienfächern.
Bei Kapazitätsüberschreitung erfolgt eine Auswahl der Bewerber für die verfügbaren Studienplätze. Wesentliches Auswahlkriterium ist zum einen die Durchschnittsnote im Abitur, zum anderen die Wartezeit, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Bewerbung um den Studienplatz vergangen ist. Es gibt aber auch noch andere Kriterien, die zu berücksichtigen sind, z.B. bestimmte Quoten wie die für ausländische Bewerber, Härtefälle, Personen mit besonderer Hochschulzugangsberechtigung und Zweitstudienbewerber.
Die NC's werden nicht festgelegt, weder vom Land noch von der Hochschule. Sie ergeben sich vielmehr in jedem Semester neu aufgrund der aktuellen Voraussetzungen der einzelnen Bewerberinnen und Bewerber. Daher kann hier keine pauschale Aussage getroffen werden.
Der Vorteil einer Fachhochschule im Vergleich zur Universität ist unter anderem die starke Praxisorientierung des Studiums. Es werden nicht nur theoretische Inhalte vermittelt, sondern die Studierenden lernen auch, dieses Wissen anzuwenden. So stammen die Professoren und Dozenten selbst aus der Praxis und wissen daher wovon sie reden. Zum anderen arbeiten die Studierenden oftmals bereits während ihres Studiums in praktischen Projekten mit.
Für einige Studienfächer ist auch eine Praxisphase von bestimmter Dauer vorgesehen. Studierende können dann in der Regel entscheiden, ob sie diese lieber in einem Unternehmen im Inland oder lieber in einem ausländischen Unternehmen oder an einer ausländischen Hochschule verbringen möchten. Oftmals ist auch eine Kombination möglich.
Der Studierende muss sich für jedes Semester, das er an der Hochschule absolvieren will, ordnungs- und fristgemäß zurückmelden.
Nach der neuen Einschreibeordnung melden sich die Studierenden seit dem Wintersemester 2012 selbstständig zurück. Das bedeutet, dass im Gegensatz zum bisherigen Verfahren, seitens des Studierendenservices keine Aufforderungsschreiben zur Rückmeldung versandt werden. Studierende werden von uns per E-Mail über ihre Hochschul-Emailadresse über die Rückmeldefristen informiert. So werden Kosten eingespart, die auf andere Weise zu Gunsten der Studierendenschaft eingesetzt werden können. Die Rückmeldefrist enden für das Sommersemester in der Regel am 31.01. und für das Wintersemester am 31.07. Eine Nicht-Rückmeldung bis zum Ende der Rückmeldefrist führt zu einer Exmatrikulation von Amts wegen.
Der klassische Weg eine Hochschulzugangsberechtigung zu erlangen war bisher der Nachweis der Hochschulreife mittels eines Schulzeugnisses der allgemeinen, der fachgebundenen oder der Fachhochschulreife. Mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) können Sie sich für sämtliche Studiengänge an allen Hochschulen bewerben (ggf. sind weitere Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen). Mit der fachgebundenen Hochschulreife können Sie nur bestimmte Fächer studieren. In der Regel steht auf Ihrem Schulzeugnis, welche Fächer dies sind. Mit der Fachhochschulreife können Sie in der Regel nur an Fachhochschulen studieren, dort allerdings jedes Studienfach. Der umgangssprachliche Begriff "Fachabitur" wird sehr schwammig verwendet, jeweils als Synonym für die fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Studierende ohne Abitur besitzen keine schulische Hochschulzugangsberechtigung.
Ein Semester (lat.: semestris‚ sechsmonatig, halbjährig) ist die Bezeichnung für ein Studienhalbjahr an Hochschulen. Die Anwesenheitszeit der Studierenden während eines Semesters dauert durchschnittlich etwa 16 Wochen. In dieser Zeitspanne hören sie Vorlesungen und schreiben Prüfungen. Anschließend haben die Studenten etwa 2 Monate Semesterferien.
Im Senat werden Entscheidungen getroffen, die die gesamte Hochschule betreffen. Er ist das wichtigste Gremium der Hochschule. Da geht es z.B. um die Verteilung der Gelder aus dem Ministerium an die Fachbereiche oder darum, wie besondere Leistungen von ProfessorInnen belohnt werden sollen. Im Senat muss z.B. aber auch genehmigt werden, ob ein Fachbereich einen neuen Studiengang einrichten darf, wenn er das im Fachbereichsrat bereits beschlossen hat. Der Senat setzt sich aus gewählten Vertretern zusammen. Da gibt es ProfessorInnen, MitarbeiterInnen und Studierende. Den Vorsitz führt der Präsident oder die Präsidentin.
Die rheinland-pfälzischen Hochschulen haben nie Studiengebühren erhoben. Und auch die anderen Bundesländer haben die Gebühren, die im Jahr 2005 eingeführt wurden, nach und nach wieder abgeschafft. Seit 2014 ist das "kostenlose" studieren in allen Bundesländern an staatlichen Hochschulen wieder möglich. Lediglich Langzeitstudierende müssen teilweise für ihr Studium zahlen. Private Hochschulen sind allerdings immer noch auf Studiengebühren als Finanzierungsquelle angewiesen - und es entstehen teilweise erhebliche Kosten.
Semesterbeiträge sind Verwaltungsbeiträge, die an jeder Hochschule erhoben werden. Ein Teil der Beträge geht als Sozialbeitrag an die Studierendenwerke (um kostengünstiges Essen und Wohnen zu ermöglichen), ein Teil an den Allgemeinen Studierendenausschuss und ein weiterer Teil wird für das Semesterticket gezahlt, das kostenfreie Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Geltungsbereich ermöglicht. Einen Zugang zu einer Hochschule ganz ohne Kosten gibt es daher in Deutschland nicht. Der Semesterbeitrag ist obligatorisch und wird im Härtefall erlassen. Die Höhe der Semesterbeiträge finden Sie auf der Seite des Studierendenservice des jeweiligen Standortes.
Der Studierendenausweis hat die Form einer Kreditkarte und erfüllt die vielfältigsten Funktionen:
- Lichtbildausweis
- bargeldloses Zahlungsmittel innerhalb der Hochschule (z.B. in der Mensa)
- Bibliotheksausweis
- Semesterticket (für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln)
Die bargeldlose Zahlung verkürzt außerdem Wartezeiten in der Mensa. Die Studierenden haben so einen einzigen Ausweis in der Tasche und müssen nicht verschiedene Karten mit sich schleppen.
Sie möchten sich über die Finanzierungsmöglichkeiten Ihres Studiums informieren? Sie suchen aktuelle Wohnungsangebote oder einen Platz in unseren Wohnheimen? Sie brauchen Beratung in Rechtsfragen? Ihnen geht es vielleicht gerade nicht so gut oder sind in einer schwierigen Situation und möchten mit einer neutralen Person der psycho-sozialen Beratung darüber sprechen? Beim Studierendenwerk Koblenz können Sie zahlreiche kostenlose Beratungsangebote nutzen. Das Studierendenwerk hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Studierenden wirtschaftlich und sozial zu betreuen sowie gesundheitlich und kulturell zu fördern. Schwangere und studierende Eltern können sich beraten lassen, wie sie Studium und Kind in Einklang bringen. Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können individuelle Hilfeleistungen in Anspruch nehmen. Ausländische Studierende erhalten Betreuungs- und Unterstützungsleistungen.
Das Studierendenwerk erhält einen Teil des Semesterbeitrags und finanziert damit auch das Mensa-Angebot. Dort können Sie lecker und kostengünstig zu Mittag essen. Täglich stehen drei Gerichte zur Auswahl, bei denen auch VegetarierInnen auf ihre Kosten kommen. Außerdem gibt es eine Theke mit täglich frischen Backwaren und Brötchen. Die bargeldlose Zahlung mit dem Studierendenausweis verkürzt Wartezeiten.
Das Studierendenparlament (StuPa) ist das oberste Aufsichts- und Beschlussgremium der studentischen Selbstverwaltung. Es entscheidet laut Hochschulgesetz in grundsätzlichen Angelegenheiten der Studierendenschaft. Das StuPa versteht sich somit als Organ aller Studierenden und fasst Beschlüsse in deren Interesse. Das StuPa setzt sich aus 10 Studierenden zusammen, die einmal pro Jahr von der Studierendenschaft als ihre Vertreter ausgewählt werden und wird nach außen vertreten von seinem Präsidenten und dessen Stellvertreter.
Ein weiterführender Studiengang ist ein Studiengang, der in der Regel einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss voraussetzt und zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (z. B. Masterstudiengänge).
Die Zulassungsbescheide werden in der Regel Mitte Februar, bzw. Mitte August versandt. Den Zulassungsbescheid erhalten alle Bewerber, die im Zulassungsverfahren einen Studienplatz zugewiesen bekommen. Im Zulassungbescheid werden auch die Einschreibefristen mitgeteilt. Sofern Zugelassene von der Einschreibung keinen Gebrauch machen und noch Studienplätze frei sind, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Die Bewerber, die im Nachrückverfahren berücksichtigt werden, müssen sich daher etwas gedulden.