Wer entscheidet über die Vergabe des Stipendiums?

Über die Vergabe des Deutschlandstipendiums sowie die Vergabe eines Stipendiums der Stipendienstiftung RLP an der Hochschule Koblenz entscheidet ein Stipendienauswahlausschuss.

Dem Stipendienauswahlausschuss gehören kraft Amtes an:

  1. Präsident*in als Vorsitzende*r
  2. die zentrale Gleichstellungsbeauftragte.

Darüber hinaus

  1. je ein*e Hochschullehrende*r aus jedem Fachbereich,
  2. zwei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden,
  3. je ein Mitglied aus den Gruppen gemäß § 37 Abs. 2 Nr. 3 und 4 des Hochschulgesetzes (HochSchG).


Die Beschlussfähigkeit des Stipendienauswahlausschusses richtet sich nach § 38 HochSchG.

Mit beratender Stimme können bis zu drei Vertreterinnen oder Vertreter der privaten Mittelgeber an den Sitzungen des Stipendienauswahlausschusses teilnehmen.


Gesetzliche Grundlage für das Deutschlandstipendium:

Für die Vergabe des Deutschlandstipendiums an Studierende, deren Werdegang herausragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lässt, gelten das Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogrammes sowie die Verordnung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes.

Hinweis zum Datenschutz:

Im Rahmen der Vergabe des Deutschlandstipendiums ist es notwendig, personenbezogene Daten und weitere Angaben von Bewerber*innen zu erheben, zu verarbeiten, zu evaluieren und zu diesem Zwecke zu speichern.

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