Jahrestagungen von Alemannia Judaica Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft (Frühere und bestehende) Synagogen Übersicht: Jüdische Kulturdenkmale in der Region Bestehende jüdische Gemeinden in der Region
| Merzig (Kreis
Merzig-Wadern, Saarland) „ ...erschienen a) Löib Hanau, Schutzjude zu Merzig für sich und sämtliche Judenschaft daselbst, Raphael Rodewelsch, Schutzjude zu Hilbringen für sich und sämtliche Judenschaft zu Hilbringen und dann Anschel Hanau, Schutzjud zu Brotdorf für sich und sämtliche Judenschaft zu Brotdorf und b) der ehrsame Johannes Dellies, Meisterwüllenweber und Bürger zu Merzig. Parteien geben öffentlich bekannt und geben zu verstehen, dass sie erstbesagte Judenschaft entschlossen sind, ihre allhiesige Begräbnis am Sauberg mit Dornenhecken besser verschlossen zu machen. Daher schließen sie mit Johannes Dellies einen Vertrag.
1) Johannes Dellies solle eine lebendige Dornenhecke um das Judenbegräbnis herum in die Vierkant fertigen. Er solle sofort mit der Arbeit beginnen und Sorge dafür tragen.
2) In acht aufeinander folgenden Jahren ist die Dornenhecke anzulegen, zu versorgen und zuzuhalten, dass weder Vieh oder sonst Nichtsschärliches die Begräbnis einkommen können.
3) Erstgemelte Judenschaft solle sodann für die anzulegende Dornenhecke, Arbeit und Sorg ihm Johannes Dellies eine Summe von 10 Rthlr. abführen, welche Summe er Johannes Dellies in Gegenwart vor dem Notar bar empfangen hat. Daneben solle er auch das Gras auf des Begräbnis acht Jahre hindurch mit Grasen und Mähen genießen, jedoch dass er weder sie Juden bei ihren Begräbniszeremonien und Gebeten nicht stören und kein Vieh zum Abäsen darauf führen Solle.
4) solle er Johannes Dellies innerhalb von 4 Jahren die Dornenhecke in lieferigen Stand herstellen und ausliefern oder von ferneren Sorg der übrigen vier Jahre befreit und zu weiter nichts verbunden sein. Daher aber die Herstellung der Dornenhecke in den 4 Jahren nicht geschehen soll oder er vielleicht verstorben sei, die völlige Herstellung der Dornenheck aber jemand von den seinigen über sich nehmen sollte und wollte, die bezahlten 10 Rthlr. erhalten sein. Falls aber die Dornenheck nicht hergestellt und niemand von den seinigen die Arbeit annehmen wolle, von der Zeit der angefangenen Arbeit bis ans Absterben seines Johannes Dellies die Arbeit durch erfahrene Experten estimieren zu lassen, und was noch nach Proportion der Arbeit ihnen Juden von den 10 Rtlr. nach Estimation zurückkommen solle, er Johannes Dellies oder die seinigen zurückzahlen schuldig und gehalten sein sollte. Weshalb seine Güter, Möbel und Immöbel pro Securitate verhypotieret. Übrigens ist abgeredet, falls er zweiter Comparent in 2, 3 bis 4 Jahren die Dornenheck in schädlichen und liewerigen Stand stellen sollte, dannoch die im zweiten Artikel gesetzte 8 Jahr er und die seinigen die Sorg darüber zu halten, gehalten sein und das Gras daraus ziehen sollen, also accordiert und geschlossen ohne Arglist.
Zeugen: Johannes Gretsch, Meisterschneider und Simon Cappel, Meisterrotgerber zu Merzig.“ Löib Hanau, Anschel Hanau und Raphael Rodewelsch zeichnen den Vertrag mit hebräischen Schriftzeichen. Johannes Dellies unterschreibt.
Quelle: in W. Reget Familienbuch Brotdorf Landesarchiv Saarbrücken, Not. Merzig-Saargau 23, S. 107-110
Der Friedhof wurde 1904 und 1910 erweitert. In der
NS-Zeit wurde er völlig zerstört
und weitgehend abgeräumt (1938). 1949 wurde er - soweit überhaupt noch
möglich - wieder instand gesetzt. Die bislang letzte Beisetzung war
1978 (Alfred Frenkel).
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