Wie wird die Vaterschaft festgestellt
Die Vaterschaftsfeststellung erfolgt freiwillig durch eine öffentliche Beurkundung.
Die Beurkundung ist bei folgenden Institutionen möglich:
Für die Beurkundung ist es erforderlich, dass die Mutter den Vater benennt und dieser die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung freiwillig unterschreibt. Die Anerkennung bedarf zusätzlich der Zustimmung der Mutter. Auch die Zustimmung muss durch die Urkundsperson beurkundet werden.
Ist der Vater beschränkt geschäftsfähig (z. B. noch nicht volljährig), ist für die Anerkennung die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters notwendig (in der Regel die sorgeberechtigten Eltern).
Gleiches gilt, wenn die Mutter beschränkt geschäftsfähig ist, für deren Zustimmung.
Wird die Vaterschaft nicht freiwillig durch Beurkundung anerkannt, besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Vaterschaftsfestellung.
Hierzu bedarf es der Einreichung einer Vaterschaftsfeststellungsklage beim zuständigen Familiengericht.
Bedeutung der Vaterschaftsfeststellung
Für jedes Kind ist es von großer Bedeutung zu wissen wer sein Vater ist.
Es ist aber auch wichtig zu wissen, dass in allen Bereichen des öffentlichen Lebens nur derjenige als Vater anerkannt wird, dessen Vaterschaft festgestellt wurde. Die Rechtswirkungen der Vaterschaft können grundsätzlich erst vom Zeitpunkt ihrer Feststellung an geltend gemacht werden.
Die Feststellung ist darüber hinaus aber insbesondere auch aus folgenden Gründen wichtig: