Maßnahmen der Jugendhilfe müssen neben der Hilfe vor Ort auch wirtschaftlich geleistet werden. Diese finanziellen Leistungen sind bei den weit überwiegenden Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) unabdingbar. Sie sind daher wesentlicher Bestandteil der Jugendhilfe.
Unter wirtschaftlicher Jugendhilfe sind daher alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen.
Nicht hierzu gehören Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz oder die Unterhaltsleistungen, die vom Jugendamt im Rahmen einer Beistandschaft vereinnahmt und weitergeleitet werden, da dies keine Leistungen nach dem KJHG sind.
Zu den Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe gehören z. B.: