EU-/EWR-Fahrerlaubnis:
Inhaber einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigungen Kraftfahrzeuge im Inland führen. Auflagen zur ausländischen Fahrerlaubnis sind auch im Inland zu beachten.
Diese Fahrerlaubnisse müssen nicht in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Wenn die Umschreibung doch gewünscht ist:
CHECKLISTE
GEBÜHREN 35,00 €
Fahrerlaubnis aus einem Staat aus Anlage 11 FeV:
Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, die in einem in Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführten Staat und aufgeführten Klasse erteilt worden ist, dürfen diese nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in DeutschlandWohnsitzbegründung noch sechs Monate nutzen.
Danach muss die Fahrerlaubnis umgeschrieben werden. Die theoretische Prüfung kann in verschiedenen Landessprachen abgelegt werden.
Anlage 11 FeV regelt, ob die Fahrerlaubnis ohne oder mit Prüfung umgeschrieben werden kann.
CHECKLISTE Umschreibung ohne Prüfung:
GEBÜHREN 35,00 €
CHECKLISTE Umschreibung mit Prüfung:
GEBÜHREN 43,40 €
Fahrerlaubnis weder aus der EU/EWR noch aus Staat, der in Anlage 11 FeV aufgeführt ist:
Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis, die weder in der EU/EWR noch in einem in Anlage 11 FeV aufgeführten Staat ausgestellt wurde, dürfen diese nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland Wohnsitzbegründung noch sechs Monate nutzen.
Danach muss die Fahrerlaubnis mit einer theoretischen und praktischen Prüfung umgeschrieben werden. Die theoretische Prüfung kann in verschiedenen Landessprachen abgelegt werden.
CHECKLISTE
GEBÜHREN 43,40 €