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Kreisverwaltung Ahrweiler - Kontrollgerätekarten

Kontrollgerätekarten

FAHRERKARTE

CHECKLISTE

  • EU- Kartenführerschein
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
  • biometrisches Passbild
  • Fahrerkarte (falls bereits vorhanden)

GEBÜHREN

42,00 Euro



UNTERNEHMENSKARTE

CHECKLISTE

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung des Unternehmers oder der nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung berufenen Person.

GEBÜHREN

42,00 Euro



WERKSTATTKARTE

CHECKLISTE

  • Gewerbeanmeldung
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung des Unternehmers
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung des Antragsstellers
  • Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
  • Schulung der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird, entsprechend der Richtlinie für die Durchführung von Schulungen der verantwortlichen Fachkräfte, die Prüfungen der Fahrtenschreiber und Kontrollgeräte nach § 57b. Abs. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung durchführen.
  • Nachweis über bestehendes Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft, für die die Werkstattkarte beantragt wird.

GEBÜHREN

48 Euro.


Druckersymbol Druckversion (zuletzt geändert am 2016-02-03 16:35:17)