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Kirmessen und Märkte
Durchführung von Kirmessen
Die Stadt Koblenz veranstaltet auf der Grundlage der Marktsatzung vom 07.03.2002 die Kirmessen in den meisten Stadtteilen von Koblenz. Federführend ist das städtische Ordnungsamt, das sich insbesondere um die Auswahl und die Zulassung der Fahrgeschäfte und anderer Schausteller kümmert. Auch die Sperrung der Kirmesplätze wird durch das Ordnungsamt vorgenommen. Ansprechpartner beim Ordnungsamt ist der Marktmeister, Herr Lawen, Tel.: 129 – 44 67, Fax: 129 – 44 50, Mail: Ordnungsamt@stadt.koblenz.de.
Daneben sind es aber vor allem die jeweiligen Kirmesgesellschaften, die mit ihrem großen Engagement zum Gelingen der Kirmessen beitragen. Sie sind es, die z. B. einen Kirmesbaum beschaffen und aufstellen und in einem Festzelt o. ä. ein Rahmenprogramm zur Kirmes anbieten und durchführen.
Für eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung der Kirmessen sollten folgende Hinweise beachtet werden:
Transport des Kirmesbaumes zum Aufstellort, Durchfahrten durch Fußgängerzonen, Kirmesumzug:
Aufgrund der Länge des Kirmesbaumes ist für dessen Transport zum Aufstellungsort eine „Genehmigung zur Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten erforderlich“. Diese Erlaubnis ist bei der Straßenverkehrsbehörde beim Tiefbauamt der Stadt Koblenz zu beantragen. Der Antragsvordruck ist als Download unter www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Verkehrsbehoerde/Grossraum-und-Schwerverkehr/ abrufbar.
Sofern für die Andienung eines Kirmesplatzes, z. B. An- und Abtransport der Fahrgeschäfte, des Festzeltes etc. Fußgängerzonen durchfahren werden müssen, ist eine Durchfahrtsgenehmigung der Straßenverkehrsbehörde notwendig. Dieser Antrag kann dort formlos gestellt werden. Auch für die Durchführung des Festumzuges anlässlich der Kirmes ist eine Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Hierfür steht im Internet ein Vordruck zum Herunterladen zur Verfügung.
Kontaktdaten der Straßenverkehrsbehörde:
Stadtverwaltung Koblenz
Tiefbauamt – Straßenverkehrsbehörde
Postfach 20 15 51
56015 Koblenz
Ansprechpartner: Frau Steinkopf, Tel.: 129 – 41 52 oder Herr Minor, Tel.: 129 – 41 52, Fax: 129 – 41 59
Mail: strassenverkehrsbehoerde@stadt.koblenz.de
Die Anträge können aber auch beim Ordnungsamt eingereicht werden, das sie entsprechend weiterleitet.
Betrieb eines Festzeltes oder von Getränkeständen:
Für den Betrieb eines Festzeltes oder von Getränkeständen ist eine Gestattung nach den gaststättenrechtlichen Bestimmungen notwendig. Für den Betrieb eines reinen Imbissstandes ohne Abgabe von alkoholischen Getränken ist diese Gestattung nicht notwendig. Allerdings sind auch hier lebensmittelrechtliche Vorschriften zu beachten. Je nach Art des Rahmenprogrammes zur Kirmes kann auch eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich werden. Zuständig für diese Genehmigungen ist das Ordnungsamt.
Kontaktdaten:
Stadtverwaltung Koblenz
Ordnungsamt – Gaststättenangelegenheiten
Postfach 20 05 51
56005 Koblenz
Tel.: 129 – 44 52, Fax: 129 – 44 50
Mail: gaststaettenangelegenheiten@stadt.koblenz.de
Weil die Aktivitäten der Kirmesgesellschaften teilweise außerhalb des Kirmesplatzes stattfinden, z. B. auf Schulhöfen oder öffentlichen Straßen und Plätzen, sind mit den entsprechenden Stellen Nutzungsvereinbarungen zu treffen. Für die Nutzung öffentlicher Flächen, z. B. Straßen und Plätze, ist beim Ordnungsamt eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Ansprechpartner:
Herr Struwe, Tel.: 129 – 44 57, Fax: 129 – 44 50, Mail: sondernutzungen@stadt.koblenz.de.
Hinsichtlich der Nutzung von Schulhöfen ist mit dem Kultur- und Schulverwaltungsamt der Stadt Kontakt aufzunehmen.
Kontaktdaten:
Stadtverwaltung Koblenz
Kultur- und Schulverwaltungsamt
Postfach 20 15 51
56015 Koblenz
Tel.: 129 – 19 02, Fax: 129 – 19 00, Mail: schuleundkultur@stadt.koblenz.de.
An den Marktmeister, Herrn Lawen, können auch Anfragen gerichtet werden, die über die vorstehenden Informationen hinausgehen.
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Informationen für die Durchführung anderer Veranstaltungen
Daneben sind es aber vor allem die jeweiligen Kirmesgesellschaften, die mit ihrem großen Engagement zum Gelingen der Kirmessen beitragen. Sie sind es, die z. B. einen Kirmesbaum beschaffen und aufstellen und in einem Festzelt o. ä. ein Rahmenprogramm zur Kirmes anbieten und durchführen.
Für eine reibungslose Vorbereitung und Durchführung der Kirmessen sollten folgende Hinweise beachtet werden:
Transport des Kirmesbaumes zum Aufstellort, Durchfahrten durch Fußgängerzonen, Kirmesumzug:
Aufgrund der Länge des Kirmesbaumes ist für dessen Transport zum Aufstellungsort eine „Genehmigung zur Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten erforderlich“. Diese Erlaubnis ist bei der Straßenverkehrsbehörde beim Tiefbauamt der Stadt Koblenz zu beantragen. Der Antragsvordruck ist als Download unter www.lbm.rlp.de/Aufgaben/Verkehrsbehoerde/Grossraum-und-Schwerverkehr/ abrufbar.
Sofern für die Andienung eines Kirmesplatzes, z. B. An- und Abtransport der Fahrgeschäfte, des Festzeltes etc. Fußgängerzonen durchfahren werden müssen, ist eine Durchfahrtsgenehmigung der Straßenverkehrsbehörde notwendig. Dieser Antrag kann dort formlos gestellt werden. Auch für die Durchführung des Festumzuges anlässlich der Kirmes ist eine Genehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde einzuholen. Hierfür steht im Internet ein Vordruck zum Herunterladen zur Verfügung.
Kontaktdaten der Straßenverkehrsbehörde:
Stadtverwaltung Koblenz
Tiefbauamt – Straßenverkehrsbehörde
Postfach 20 15 51
56015 Koblenz
Ansprechpartner: Frau Steinkopf, Tel.: 129 – 41 52 oder Herr Minor, Tel.: 129 – 41 52, Fax: 129 – 41 59
Mail: strassenverkehrsbehoerde@stadt.koblenz.de
Die Anträge können aber auch beim Ordnungsamt eingereicht werden, das sie entsprechend weiterleitet.
Betrieb eines Festzeltes oder von Getränkeständen:
Für den Betrieb eines Festzeltes oder von Getränkeständen ist eine Gestattung nach den gaststättenrechtlichen Bestimmungen notwendig. Für den Betrieb eines reinen Imbissstandes ohne Abgabe von alkoholischen Getränken ist diese Gestattung nicht notwendig. Allerdings sind auch hier lebensmittelrechtliche Vorschriften zu beachten. Je nach Art des Rahmenprogrammes zur Kirmes kann auch eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich werden. Zuständig für diese Genehmigungen ist das Ordnungsamt.
Kontaktdaten:
Stadtverwaltung Koblenz
Ordnungsamt – Gaststättenangelegenheiten
Postfach 20 05 51
56005 Koblenz
Tel.: 129 – 44 52, Fax: 129 – 44 50
Mail: gaststaettenangelegenheiten@stadt.koblenz.de
Weil die Aktivitäten der Kirmesgesellschaften teilweise außerhalb des Kirmesplatzes stattfinden, z. B. auf Schulhöfen oder öffentlichen Straßen und Plätzen, sind mit den entsprechenden Stellen Nutzungsvereinbarungen zu treffen. Für die Nutzung öffentlicher Flächen, z. B. Straßen und Plätze, ist beim Ordnungsamt eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Ansprechpartner:
Herr Struwe, Tel.: 129 – 44 57, Fax: 129 – 44 50, Mail: sondernutzungen@stadt.koblenz.de.
Hinsichtlich der Nutzung von Schulhöfen ist mit dem Kultur- und Schulverwaltungsamt der Stadt Kontakt aufzunehmen.
Kontaktdaten:
Stadtverwaltung Koblenz
Kultur- und Schulverwaltungsamt
Postfach 20 15 51
56015 Koblenz
Tel.: 129 – 19 02, Fax: 129 – 19 00, Mail: schuleundkultur@stadt.koblenz.de.
An den Marktmeister, Herrn Lawen, können auch Anfragen gerichtet werden, die über die vorstehenden Informationen hinausgehen.
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