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Am
Mittwoch, den 09. Mai 2018
findet die erste Personalversammlung unter Führung des neuen Oberbürgermeisters statt.
Da allen Mitarbeiter/innen die Teilnahme ermöglicht wird, schließen die Zulassungsbehörde und die Führerscheinstelle an diesem Tag bereits um 10.00 Uhr.
Ab 13.30 Uhr sind wir wieder für Sie da.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Alles zum Thema "Führerschein"
Zum 1. Januar 1999 wurde ein neues Fahrerlaubnis- und Fahrlehrerrecht eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt werden nur noch die neuen EU-Kartenführerscheine durch die Fahrerlaubnisbehörde ("Führerscheinstelle") ausgegeben. Bei den für den Hauptwohnsitz zuständigen örtlichen Fahrerlaubnisbehörden werden alle Anfragen und Anträge der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) bearbeitet.
Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der/die Bewerber/in an seinem/ihrem Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland mindestens 185 Tage im Jahr wohnt.
Wichtig!
Beim Bürgeramt können Sie ebenfalls
- Führerscheinanträge abgeben, außer begleitetes Fahren (Führerschein ab 17)
- Ihren alten Führerschein in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen
- eine Namensänderung im Führerschein veranlassen
- bei Verlust oder Diebstahl einen Ersatzführerschein beantragen
Nähere Informationen zum Thema "Führerschein" erhalten Sie zu den nebenstehenden Themen.