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Sondernutzungen


Warenautomaten

Bei Warenautomaten wird durch den Einwurf von Bargeld oder durch den Einzug mittels EC-Karte der Erwerb der darin enthaltenen Waren ermöglicht. In Warenautomaten werden meist Spielwaren, Süßigkeiten, Prepaidkarten für Handys oder Zigaretten angeboten.
 
Das Aufstellen / Anbringen von Warenautomaten ist dann erlaubnispflichtig, wenn der Warenautomat auf einer öffentlichen Fläche positioniert wird. Auch bei Anbringung eines Warenautomaten an einem privaten Gebäude ist die Beantragung der Sondernutzungserlaubnis erforderlich, wenn dieser in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.
 
Des Weiteren erhalten Sie hier zu den folgenden Themen weitergehende Informationen:
 
 
 

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