Der Hauptpersonalrat (HPR) des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur (MBWJK) begrüßt Sie auf seinen Web-Seiten. Wir wollen uns vorstellen, unsere Aufgaben beschreiben und Ihnen Informationen und nützliche Hinweise geben.
Der HPR ist wie die örtlichen Personalräte ein Organ der Interessenvertretung. Viele Einrichtungen, die zum Geschäftsbereich des MBWJK gehören, sind Teil einer mehrstufigen Verwaltung. Die Dienststellen, die in unseren Zuständigkeitsbereich fallen, finden Sie hier.
Neben der Bildung von Personalräten ist in diesen Einrichtungen die Bildung einer Stufenvertretung erforderlich. Der Hauptpersonalrat ist Teil dieser Stufenvertretung gemäß § 52 Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG). Er wird wie die örtlichen Personalräte alle vier Jahre gewählt. Die laufende Amtsperiode dauert von 2005 bis 2009.
Für die Ausübung der Mitbestimmung und die Wahrnehmung der Interessensvertretung finden grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Regelungen Anwendung, wie auf örtlicher Ebene. Unsere "Vierteljahresgespräche" finden in regelmäßigen Abständen mit dem Minister bzw. der Staatssekretärin statt.
Unsere Sitzungen finden in der Regel zweiwöchentlich donnerstags (gerade Kalenderwochen) statt.