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Aufgaben

Der HPR hat folgende Aufgaben:

  • Ausübung der Mitbestimmung bei allen Maßnahmen, die vom Ministerium vorgenommen werden (§ 53 LPersVG). Die Zuständigkeiten in personellen Angelegenheiten ergeben sich aus den jeweiligen Vorschriften zur dienstrechtlichen Zuständigkeit
  • Ausübung der Mitbestimmung in allen Angelegenheiten, die Auswirkungen auf mehrere oder alle Einrichtungen im Geschäftsbereich haben § 53 LPersVG).
  • Durchführung von Einigungsverfahren, sofern eine Einigung zwischen Dienststelle und örtlichem Personalrat nicht erreicht werden kann (§ 74 LPersVG)
  • Ausübung der Mitbestimmung für die Dauer von 6 Monaten in neu gegründeten Einrichtungen bis zur Wahl eines eigenen Personalrates § 53 LPersVG).
  • Abstimmung mit anderen Stufenvertretungen in Angelegenheiten, die von allgemeiner Bedeutung sind und die über den eigenen Geschäftsbereich hinausgehen. (§46 LPersVG)
  • Grundsätzlich die gleichen Aufgaben in der Interessensvertretung, wie die örtlichen Personalräte u.a.
  • Maßnahmen zu beantragen, die den innerdienstlichen, sozialen oder persönlichen Belangen der Beschäftigten dienen;
    • darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und sonstige Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden;
    • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten entgegenzunehmen, und falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken;

Für die Ausübung der Mitbestimmung und die Wahrnehmung der Interessensvertretung finden grundsätzlich die gleichen gesetzlichen Regelungen Anwendung, wie auf örtlicher Ebene. Die "Vierteljahresgespräche" finden in regelmäßigen Abständen mit dem Minister bzw. der Staatssekretärin statt. Die Sitzungen des Hauptpersonalrats finden in der Regel zweiwöchentlich donnerstags (gerade Kalenderwochen) satt.


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