Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur
Seit dem 1.11.2006 sind der neue Tarifvertrag TV-L Länder und die ihn ergänzenden Tarifverträge in Kraft. Bei allen auftretenden Problemen sind zunächst die Personalstellen der Einrichtungen zuständig. Die Personalräte Ihrer Einrichtung beraten Sie gerne, wenn Sie Fragen haben. Die Originaltexte finden Sie u.a. auf dieser Seite der Gewerkschaft Ver.di.
Aktuelles von Gestern und Vorgestern.