Aufgaben


Der Landkreis sowie die kreisangehörigen Gemeinden teilen sich die Erledigungen, die von einer kreisfreien Stadt alleine wahrgenommen werden. Abhängig von der Einwohnerzahl und der somit unterschiedlichen Leistungsfähigkeiten erledigen große kreisangehörige Gemeinden zusätzliche Aufgaben, die bei kleineren Gemeinden vom Kreis übernommen werden. Somit befasst sich der Landkreis mit Aufgaben, die über die Leistungsfähigkeit der Gemeinden hinaus gehen bzw. wenn ein finanzieller Ausgleich zur Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Kreis notwendig ist. Dies ist auch der Fall, wenn die einheitliche Erledigung über die Gemeindegrenzen hinaus geht. Der Landkreis organisiert den öffentlichen Personennahverkehr, richtet Natur- und Landschaftsschutzgebiete ein und kümmert sich darüber hinaus auch um diese. Er ist verantwortlich für die Abfallbeseitigung, den Brand- und Katastrophenschutz, das Gesundheitswesen sowie um die Lebensmittelüberwachung. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Tierseuchenbekämpfung, den Tierschutz, das Führerscheinwesen, die Kraftfahrzeug-Zulassung, und den Bau und die Unterhaltung von Kreisstraßen. Er ist aber auch Träger der berufsbildenden Schulen sowie der Sonderschulen. Für kleinere Gemeinden übernimmt er auch die Jugendpflege, die Jugendbetreuung sowie die Jugenderziehung.

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