Verwaltung
Die Verwaltung wird von einer Behörde (Kreisverwaltung, Kreishaus, Landratsamt, etc.) übernommen welche Ihren Sitz in der Kreisstadt haben. Hier sitzt auch der Landrat welcher die kommunalen Aufgaben des Landkreises übernimmt. So übernimmt er die Aufgaben der Aufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden desweiteren kann er auch Leiter des Schulamtes sowie der Kreispolizeibehörde sein. Die kreisangehörigen Gemeinden erheben eine Kreisumlage zur Deckung ihres Finanzbedarfs.