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Eltern

Informationen für Eltern

Bildungs- und Erziehungspartnerschaft

Kindertagesstätten sollen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz mit den Erziehungsberechtigten zum Wohle der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses zusammenarbeiten. 
Genau wie die Eltern möchten Erzieherinnen und Erzieher das jeweilige Kind in seinem Entwicklungsprozess begleiten und diesen positiv gestalten.

Eltern sind nicht nur „Konsumenten“ erbrachter pädagogischer Leistungen des Fachpersonals einer Einrichtung, sondern in der Erziehung und Bildung ihres Kindes wichtige Partner für Erzieherinnen und Erzieher. Auch ihre praktische Mitwirkung im Kindergarten ist jederzeit willkommen. Eine gelungene Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist eine sehr gute Voraussetzung für einen positiven Entwicklungsverlauf des Kindes.

Gremienarbeit

Der Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA) ist ein Gremium, gebildet von Vertreterinnen und Vertretern bereits organisierter Kreis- und Stadtelternausschüssen bzw. -beiräten, das sich für die Vertretung sozialer, kultureller und bildungspolitischer Interessen von Kindern einsetzt.

Bei den Aktiven im Landeselternausschuss handelt es sich um engagierte Mütter und Väter aus den jeweiligen Elternvertretungen in den Kindertagesstätten. Sie setzen sich für die Erfüllung, Einhaltung und Verbesserung bestehender Gesetze und Verordnungen ein und wollen ein echtes Mitbestimmungsrecht in den Kindertagesstätten erreichen. Nähere Informationen über Ziele und Arbeitsweisen finden Sie hier, unter "info" in der Rubrik "wir über uns".

Der LEA versteht sich als Ansprechpartner und Schaltstelle zwischen den Eltern im Kindertagesstättenbereich, den zuständigen Ministerien, dem Landesamt, den politischen Parteien sowie Berufs- und Interessenverbänden.

Kontakt: Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in RLP | Postfach 2944 | 55019 Mainz | E-Mail: lea@lea-rlp.de 

Beitragsfreiheit

Mit dem in der vergangenen Legislaturperiode begonnenen Programm der Landesregierung „Zukunftschance Kinder – Bildung von Anfang an“ und dem hierzu am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen Landesgesetz zum Ausbau der frühen Förderung (GVBl. S. 205) wurde das Kindergartenjahr vor der Einschulung beitragsfrei. Mit dem Dritten Änderungsgesetz zum Kindertagesstättengesetz, das am 1. September 2007 in Kraft trat, wurde die schrittweise Abschaffung der Kindergartenbeiträge verabschiedet, das heißt, seit dem 1. August 2010 wird kein Elternbeitrag für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr im Kindergarten erhoben.

Rheinland-Pfalz ist damit das einzige Land in Deutschland, das den Kindergarten ab dem 2. Lebensjahr beitragsfrei gestaltet. Hier steht das Angebot unabhängig von Voraussetzungen der Finanzierbarkeit durch die Eltern allen Kindern zur Verfügung. Gleichzeitig besteht ein individueller Rechtsanspruch für Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr für den Besuch des Kindergartens. Die Erwerbstätigkeit oder Ausbildungssituation der Eltern wird bewusst nicht zur Voraussetzung für die Platzvergabe gemacht.

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Kontakt

Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen

Kaiser-Friedrich-Straße 5a | 55116 Mainz

Ansprechpartnerin: Xenia Roth

Telefon: 06131-164002 | E-Mail: xenia.roth@mifkjf.rlp.de  


 

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