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Flüchtlingskinder in Rheinland-Pfalz

Informationen für Fachkräfte in der Arbeit mit Flüchtlingskindern

Überblick

In § 22 der UN-Kinderrechtskonvention heißt es, dass ein Flüchtlingskind angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung seiner Rechte erhalten muss und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht.

Erfahrungen von Verlust, Ungewissheit, Krieg, Menschenrechtsverletzungen, Angst und Verzweiflung machen auch vor Kindern nicht Halt und prägen diese nachhaltig. Kinder und ihre Familien, die auf der Flucht sind, benötigen dringend unsere Unterstützung und Hilfe.

Der Besuch einer Kindertagesstätte stellt gerade für diese Kinder eine große Chance und Entlastung dar, denn hier besteht die Möglichkeit ein Stück „Normalität“ zu erleben. Es wird für sie gesorgt, es gibt andere Kinder zum Spielen, es gibt eine Tagesstruktur, es gibt empathische Menschen, die nicht solchen Belastungen ausgesetzt waren wie vielleicht die eigenen Eltern, und ganz nebenbei kann man auch noch Deutsch lernen. Die Kita kann das positive Umfeld bieten, um zumindest einen Teil der Erlebnisse und Erfahrungen zu verarbeiten. Die Herausforderungen, die sich der Kita stellen, sind enorm. Für weitergehende Hilfen und um auch das Kitateam zu schützen, bedarf es einer umfangreichen Vernetzung auf Stadt- bzw. Landkreisebene. Die nachfolgenden Informationen sollen Fachkräften in der Arbeit mit Flüchtlingskindern helfen. Diese sind nicht als abgeschlossen zu betrachten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Ansprechpartner/-innen, Links oder Literaturhinweise haben.

Das Kind verhält sich auffällig. Wie gehe ich damit um?

Versuchen Sie sich in die Lage der Kinder und ihrer Familien zu versetzen. In Deutschland ist zunächst einmal alles neu. Das Kind muss sich neu orientieren und spürt die Unsicherheit seiner Eltern. Zur Unsicherheit die entsteht, wenn man sich umorientieren muss, kommen unter Umständen noch massive Traumatisierungen. Diese zeigen sich manchmal in Über- oder Unterreaktionen wie z.B. Aggression oder Rückzug. 

Es ist nicht Ihre Aufgabe, eine Diagnose zu erstellen oder die Traumatisierungen in direkter Form zu bearbeiten. Sie helfen den Kindern, wenn Sie ihnen Zeit lassen, Geduld mit ihnen haben und ihnen Struktur geben. Zeigen Sie den Kindern, dass Sie sie so annehmen, wie sie sind und dass Angst und Misstrauen in der Kita nicht nötig sind. Eine vertrauensvolle Atmosphäre, ein geregelter Tagesablauf und ein Stück Normalität sind für die Kinder von zentraler Bedeutung.

Haben Kinder aus Flüchtlingsfamilien einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz?

Ja. Sobald die Familien auf die Gemeinden verteilt sind.

Nach der Rechtsprechung: „Kinder aus Flüchtlingsfamilien haben nach § 24 SGB VIII einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2, also die Voraussetzungen des ‚gewöhnlichen Aufenthalts‘, gegeben sind.“ Das ist dann anzunehmen, wenn Asylbewerber in das landesinterne Verteilungsverfahren kommen. Dann verlassen sie die Aufnahmeeinrichtung und werden einer Gemeinde für die Dauer der Durchführung des Asylverfahrens zugewiesen. Spätestens nach drei Monaten sollte nach dem Asylgesetz (AsylG) der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung beendet sein. Von einem „gewöhnlichen Aufenthalt“ ist entsprechend der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE v. 24.06.1999 - 5 C 24/98) spätestens nach sechs Monaten auszugehen. Die Voraussetzung eines rechtmäßigen Aufenthaltes ergibt sich innerstaatlich aus dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und dem Asylgesetz (AsylG).

Was ist, wenn nicht ausreichend Plätze in der Kita vorhanden sind?

Durch den Zuzug von Flüchtlingsfamilien kann es sein, dass die Bedarfsplanung des Jugendamtes nicht ausreichend Plätze vorgesehen hat. So fehlt es plötzlich an Plätzen für Kinder – egal, ob sie Einheimische, Zugezogene oder Flüchtlingskinder sind.  Für solche unvorhersehbaren und daher nicht planbaren Fälle, sieht das Land vor, dass kurzfristig zusätzliche Plätze geschaffen werden können.

Unter der Bedingung, dass es sich um einen unvorhersehbaren Bedarf handelt und dass die Einrichtung über die notwendigen räumlichen und personellen Bedingungen verfügt, kann das Landesjugendamt in Abstimmung mit dem örtlich zuständigen Jugendamt dem Träger einer Kita eine Genehmigung zu zusätzlichen Plätzen in folgenden Fällen erteilen:

1.) Pro Einrichtung, die mindestens über zwei Gruppen verfügt, können - zunächst befristet bis längstens zum 31.12.2016 - zwei Kinder zusätzlich aufgenommen werden.

2.) Pro Einrichtung können auf sog. „Ausbauplätzen“ drei bis fünf Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr zusätzlich aufgenommen werden. Diese Plätze sind mit 0,2 Fachkraft pro Kind zu personalisieren.

Entscheidend ist, dass die lokalen Bedingungen der jeweiligen Einrichtung vom Träger der Einrichtung, vom Jugendamt und vom Landesjugendamt so eingeschätzt werden, dass die zusätzliche Aufnahme der Kinder gut und dauerhaft realisierbar erscheint. Zu den Voraussetzungen zählen, dass die räumlichen Bedingungen gegeben sind und in der Einrichtung sichergestellt ist, dass der für die jeweilige Einrichtung vorgesehene Personalschlüssel dauerhaft vorgehalten wird. Folgende Fragen helfen Ihnen dabei:

  • Wie kann das Vorhaben gelingen? Wo und welche Risiken werden gesehen? Wie kann diesen Risiken begegnet werden? Zu denken ist z. B. auch an  Unterstützung durch Coaching und Supervision, verbindliche Unterstützung durch andere Fachdienste, die Einbindung der Elternvertretung, die Unterstützung durch Ehrenamtliche, die Bereitstellung zusätzlicher Vertretungskräfte - um nur einige Beispiele zu nennen. 

 

Neben der Einrichtung von Plätzen besteht weiterhin die Investitionskostenförderung des Landes zum regulären Ausbau von Plätzen und Gruppen für Kinder unter drei Jahren. Hier sind die Förderpauschalen erhöht worden (die Gruppenpauschale auf 67.375 Euro statt bisher 55.000 Euro; die Platzpauschale auf 4.900 Euro statt bisher 4.000 Euro und die Ausstattungspauschale auf 1.225 Euro statt bisher 1.000 Euro). Neben dem 15. April ist der 15. Oktober als neuer Stichtag zu nennen, an dem Anträge in 2015 und 2016 gestellt werden können.

Traumatisierte Kinder, und was dann?

Flüchtlingskinder sind oft traumatisiert, was anderes überlagert. Die Kinder verfügen über Fähigkeiten, wie jedes andere Kind auch. Entdecken Sie sie: Was kann das Kind sehr gut? Beginnt es sich für etwas oder jemanden zu interessieren? Entwickeln sich Freundschaften?

Das Kind bringt eine andere Muttersprache mit und andere kulturelle Erfahrungen. Nehmen Sie es als Bereicherung an  und zeigen Sie ihm und auch den anderen Kindern in der Kita, dass alle davon lernen können. Geben Sie dem Kind Zeit und Raum, sich selbst zu entdecken. Dann wird es sich schnell eingewöhnen und die „Normalität“ in der Kita genießen und nutzen. Insbesondere bei den jüngeren Kindern werden sich Sprachbarrieren legen und das Erlernen der deutschen Sprache im Alltag gelingen. Dennoch ist gerade auch im Hinblick auf das Erlernen der für sie fremden Sprache eine intensivere Zuwendung und Förderung sinnvoll und – je älter die Kinder sind – auch nötig. Falls Sie in Ihrer Kita von zusätzlichen Sprachfördermaßnahmen des Landes profitieren, nutzen sie diese auch für individuelle Förderungen. Basis- und Intensivfördermaßnahmen müssen nicht unbedingt in einer abgeschlossenen Gruppe stattfinden. Seien Sie kreativ und nutzen Sie die Sprachförderung mit Blick auf die veränderte Gruppenstruktur durch Flüchtlingskinder.

Wie erreiche ich die Eltern?

Die Sprachbarriere dürfte eine entscheidende Hürde sein, um mit den Eltern in Kontakt zu kommen. Wenn Sie selbst in der Kita auf keine sprachliche Unterstützung zurückgreifen können, regen Sie doch in Ihrem Jugendamtsbezirk an, sich im Hinblick auf Sprachbarrieren gegenseitig zu unterstützen. Auch Bilder können hilfreich sein, um alltägliches zu erklären. In der Kita Pfalzgrafen in Alzey kommen Bilder bei allen Einführungsgesprächen mit Eltern zum Einsatz, wenn die Kommunikation weder in Deutsch noch in Englisch möglich ist. Geben Sie den Eltern die Möglichkeit, langsam Vertrauen zu Ihnen zu entwickeln und lassen Sie den Familien Zeit. Denken Sie daran, dass Misstrauen, Durchhaltevermögen und vorsichtiges Verhalten für die Familien auf der Flucht überlebenswichtig waren, ohne die sie Deutschland vielleicht nie erreicht hätten. Erklären Sie den Familien unser Kitasystem. Um Sie hier zu unterstützen, haben wir einen entsprechenden Elternbrief in verschiedenen Sprachen übersetzen lassen.

Versuchen Sie im Gespräch zu klären, was den Eltern im Hinblick auf ihre Kinder wichtig ist. In den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen heißt es hierzu: „In der Kindertagesstätte sind Fachkräfte und Eltern auf eine Zusammenarbeit in der Erziehung der Kinder angewiesen. Dabei bilden sich unterschiedliche soziale und ethnische Kulturen in den elterlichen Erziehungstheorien und Erziehungsstrategien ab. Diese können ggf. im Kontrast zum Selbstverständnis im Erziehungsalltag der Kindertagesstätte stehen. Respekt vor der Erziehungsverantwortung der Eltern und eine kultursensible Gestaltung des pädagogischen Alltags unterstützen das Ziel und den Anspruch, jedem Kind gerecht zu werden.“ (BEE 2014, S. 26).

Wie ist die Situation der Familien und der Kinder in Deutschland?

Flüchtlinge, die in Deutschland leben, kommen auch hier oft für viele Jahre nicht zur Ruhe. Sie leben meist mit einem die ganze Familie belastenden unsicheren Aufenthaltsstatus verbunden mit Gefühlen der Angst und Unsicherheit. In vielen Familien übernehmen die Kinder schon sehr früh große Verantwortung, z.B. im Rahmen von Dolmetschertätigkeiten. Durch Schule und Kindergarten lernen sie nicht selten schneller Deutsch als ihre Eltern.

Familien, die keinen Schutzstatus erhalten, sind auf sogenannte Bleiberechtsregelungen angewiesen. § 25a Aufenthaltsgesetz legt fest, nach welchen Voraussetzungen ein Bleiberecht gewährt werden kann. Die wichtigsten Punkte sind: ein mindestens 6 Jahre andauernder Aufenthalt, eine ebenso lange Schulbesuchs- bzw. Ausbildungszeit sowie eine positive Integrationsperspektive. 

Die hierdurch bedingte Rollenumkehr wird einer Veröffentlichung von UNICEF wie folgt beschrieben: „Während im Bereich des Asylverfahrens die Flüchtlingskinder zumeist übergangen werden, zielen also manche Bleiberechtsregelungen explizit auf junge Geduldete. Diese grundsätzlich positive Entwicklung kann aber gleichzeitig zu einem massiven Druck auf die Flüchtlingskinder führen, wenn sie für die Aufenthaltssicherung zuständig werden.“

Wie kann ich den Familien und ihren Kindern noch helfen?

Es ist nicht einfach, sich in einem fremden Land und auch in einer neuen Kita zu orientieren. Es ist hilfreich, wenn es jemanden gibt, der oder die einen dabei unterstützt.

Denken Sie darüber nach, ob es in Ihrer Kita möglich ist, Patenschaften zu organisieren: Z. B. andere Eltern, die sich in der Kita und in der Kommune auskennen und besser Deutsch können. Wie weit die Hilfe geht, kann individuell abgesprochen werden. Eine Patenschaft kann sich beispielsweise nur auf die Kita beziehen, kann aber auch eine Hausaufgabenhilfe für ältere Geschwister oder auch die Hilfe bei Behördengängen oder der Suche nach einem Sprachkurs sein. Patenschaften geben Orientierung, schaffen Vertrauen und Kontakt. 

Weisen Sie die Familien auf zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten hin und helfen Sie Ihnen, diese Angebote zu verstehen. Das kann das Jugendamt, die Beratungsstelle oder aber auch der Sportverein sein. Flüchtlingsfamilien haben oftmals Angst vor Behörden. Versuchen Sie den Familien diese Angst zu nehmen.

Inzwischen haben sich auch etliche „Runde Tische“ zum Thema Flüchtlinge etabliert. Klinken Sie sich ein. Das kann für Ihre eigene Arbeit mit den Flüchtlingsfamilien helfen.

Wo finde ich Unterstützung für die Arbeit mit Flüchtlingskindern und ihren Familien?

Flüchtlingskinder und ihre Familie haben - wenn sie nach Deutschland kommen - meist sehr belastende und traumatisierende Erlebnisse hinter sich. Die Kindertagesstätte stellt eine große Chance dar, mit den Kindern und ihren Familien in Kontakt zu kommen und den Familien erste Ängste und Misstrauen zu nehmen. Auf der anderen Seite können Kitas nicht alles auffangen. Kontaktieren Sie zentrale Stellen wie z.B. Jugendamt, Beratungsstellen , Beirat für Migration und Integration und verdeutlichen Sie, dass Sie als Kita auf Unterstützung und auf Vernetzung angewiesen sind, damit eine pädagogische Arbeit mit den Kindern möglich ist.

Klären Sie am besten im Vorfeld der Aufnahme, wie eine Kommunikation mit der Familie ermöglicht werden kann und wie andere Institutionen mit der Familie kommunizieren. Vielleicht können Sie Sprachkompetenzen in anderen Institutionen nutzen. 

Adressen von zentralen Stellen sowie Institutionen zur Unterstützung der Kommunikation mit den Familien finden Sie in hier.

Weitere Unterstützung zum Umgang mit Flüchtlingskindern und ihren Familien möchten wir Ihnen mit einem erweiterten Fortbildungsangebot an die Hand geben. Konkrete Planungen für 2015 und 2016 finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie auch in den FAQs zum Thema "Flüchtlinge".

Brauche ich zusätzliches Personal, wenn ich Flüchtlingskinder aufnehme bzw. was muss ich dabei beachten?

Grundsätzlich umfasst eine klassische oder Geöffnete Kindergartengruppe 15 bis 25 Kinder. Es ist also ohne eine besondere Regelung möglich, die Auslastung der Gruppen zu reduzieren.  

Möglichkeiten des Einsatzes von zusätzlichem Erziehungspersonal ergeben sich bei der Aufnahme von Flüchtlingskindern aus dem § 2 Absatz 5 Nr. 2 und 4 der Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes. Hier heißt es:

„(5) Mit Zustimmung des Jugendamtes kann zusätzliches Erziehungspersonal eingesetzt werden, insbesondere wenn:

[…]


2. Kinder aufgenommen werden, für die ein höherer Betreuungsaufwand besteht (z.B. behinderte Kinder, Kinder aus sozialen Brennpunkten, altersgemischte Gruppen).

[…]


4. bei einem hohen Anteil an Kindern mit Migrationshintergrund eine geeignete Fachkraft mit interkultureller Kompetenz eingesetzt werden soll“.

Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz werden im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel nach § 7 Absatz 3 sogar mit bis zu 60 v.H. der Personalkosten vom Land gefördert.

Die Empfehlungen zum Einsatz von Interkulturellen Fachkräften finden Sie hier sowie besondere Fortbildungen für Interkulturelle Fachkräfte finden Sie hier.

Fortbildungen

 

Hier finden Sie Fortbildungsangebote der nachfolgenden Institutionen für das Jahr 2016:

  • Sozialpädagogisches Fortbildungszentrum (SPFZ)
  • Institut für Interkulturelle Pädagogik im Elementarbereich e.V. (IPE)
  • Institut für Lehrerfort- und -weiterbildung (ILF)

 

Das Ziel der Fortbildungsangebote ist die Handlungssicherheit der Fachkräfte und Ausbau der Kooperationen mit den Hilfesystemen bezogen auf geflüchtete Kinder und Familien.


 

Kitas in RLP