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Kreisverwaltung Ahrweiler - Umstrukturierung nach der Weinmarktordnung

Umstrukturierung nach der Weinmarktordnung

Verordnung (EG) Nr. 1493/99

Mit dem 01.08.2000 ist die Verordnung (EG) Nr. 1493/99 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein in Kraft getreten. Ein Kernstück dieser Marktorganisation bilden die in Titel II, Kapitel III festgelegten Umstrukturierungsmaßnahmen.

Hiermit sollen u.a. Maßnahmen gefördert werden, die der Verbesserung der Bewirtschaftungstechniken dienen und somit die Wettbewerbsfähigkeit der Weinbaubetriebe stärken.

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