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Kreisverwaltung Ahrweiler - Agrarförderung

Agrarförderung

Im Zuge der Agrarverwaltungsreform wurde die Kreisverwaltung als zentrale Stelle der Agrarförderung ausgebaut. Aufgabenschwerpunkt bildet demgemäß die Abwicklung der Agrarförderanträge.

Die gemeinsame Agrarpolitik hat mir ihrer Reform vom 26. Juni 2003 zu einer umfassenden Änderung der bisherigen Förderpolitik geführt. Die zentralen Elemente der Reform sind:

  • die Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion
  • die Bindung der Direktzahlungen an Kriterien des Umwelt- und Tierschutzes sowie der Lebens-und Futtermittelsicherheit (Cross Compliance) und
  • die Verwendung eines einbehaltenen Teils der Direktzahlungen für die Entwicklung des ländlichen Raumes (Modulation).

Die wichtigsten Antragsformulare, Ausfüllhinweise und erläuternden Rechtstexte haben wir zum Download unmittelbar für Sie bereitgestellt

  1. www.add.rlp.de
    • Antragsunterlagen 2015
  2. www.verbraucherministerium.de
    • Landwirtschaft
    • Spezielle Informationen für landwirtschaftliche Betriebe

Weitere Informationen zu

  1. den einzelnen Förderprogrammen
    • Betriebsprämie
    • Flächenzahlungen für bestimmte landwirtschaftliche Kulturpflanzen
    • Ausgleichszulage benachteiligte Gebiete
    • Umweltschonende Landbewirtschaftung
    • Erstaufforstung
    • Steillagenweinbau
    • Umstrukturierungsmaßnahme Weinbau
  2. den Antragsvoraussetzungen
  3. den festgelegten Antragsfristen

finden sie beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, Stichwort Agrarförderung sowie auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.

Für weitere, ergänzende Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kreisverwaltung gerne zur Verfügung


Druckersymbol Druckversion (zuletzt geändert am 2015-03-10 09:24:02)