Im Zuge der Agrarverwaltungsreform wurde die Kreisverwaltung als zentrale Stelle der Agrarförderung ausgebaut. Aufgabenschwerpunkt bildet demgemäß die Abwicklung der Agrarförderanträge.
Die gemeinsame Agrarpolitik hat mir ihrer Reform vom 26. Juni 2003 zu einer umfassenden Änderung der bisherigen Förderpolitik geführt. Die zentralen Elemente der Reform sind:
Die wichtigsten Antragsformulare, Ausfüllhinweise und erläuternden Rechtstexte haben wir zum Download unmittelbar für Sie bereitgestellt
Weitere Informationen zu
finden sie beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz, Stichwort Agrarförderung sowie auf der Homepage der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier.
Für weitere, ergänzende Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kreisverwaltung gerne zur Verfügung