Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzung zum Studium mit dem Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ ist das für Rheinland-Pfalz gültige Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife).
Vorpraktikum/ Praktische Vorbildung
Vor Aufnahme des Studiums ist in den Vertiefungsrichtungen Gesundheits- und Sozialwirtschaft eine einschlägige praktische Vorbildung (§ 65 Abs. 2 HochSchG) im Umfang von 12 Wochen nachzuweisen, wobei 6 Wochen im sozialen Bereich und 6 Wochen im kaufmännischen Bereich abzuleisten sind. Dieses Praktikum kann auch nach Beginn des Studiums begonnen werden, muss jedoch spätestens bis zum Ende des 2. Semesters abgeschlossen sein. Das Praktikum muss zwingend nach Erwerb der Fachhochschulreife abgeleistet werden. Eine einschlägige berufspraktische Tätigkeit wird angerechnet. Durch eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung kann das Vorpraktikum ersetzt werden. Weitere Informationen zur praktischen Vorbildung finden Sie hier.
Bei Fragen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat!