Leitfaden für das Vorpraktikum/die praktische Vorbildung
Voraussetzung zur Zulassung zum Studium ist neben der Hochschulreife (allgemeine oder Fachhochschulreife) eine einschlägige praktische Vorbildung. Soweit diese nicht Zugangsvoraussetzung für die auf das Studium vorbereitende Fachoberschule ist, wird folgende praktische Vorbildung verlangt.
StudienbewerberInnen müssen ein Praktikum von mindestens 12 Wochen ableisten, davon
(1) mindestens 6 Wochen in kaufmännischen Arbeitsfeldern
eines Wirtschafts- oder Sozialbetriebes (eine Splittung in max. 2 Blöcke ist möglich)
(2) mindestens 6 Wochen in sozialen Arbeitsfeldern
eines Wirtschafts- oder Sozialbetriebes (eine Splittung in max. 2 Blöcke ist möglich)
Das kaufmännische Praktikum soll einen Einblick z.B. in die folgenden Arbeitsgebiete vermitteln:
- Einkauf/ Materialwirtschaft,
- Organisation/ EDV,
- Personalwesen,
- Vertrieb/ Marketing,
- Rechnungswesen,
- Controlling.
Es gilt als erfüllt, wenn eine kaufmännische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Das soziale Praktikum soll einen Einblick z.B. in die folgenden Gebiete vermitteln:
- Hilfe, Pflege, Beratung, Betreuung und/ oder Begleitung
- von Kindern, Jugendlichen, Familien, Menschen mit Behinderung, Migranten und/ oder Senioren.
Die Erbringung der sozialen Dienstleistung und damit der unmittelbare Kontakt zu den Klienten muss Schwerpunkt des Praktikums sein (und auch als solcher aus dem Nachweis hervorgehen). Eine Übersicht über mögliche Arbeitsfelder zeigen die Landkarten der Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Des Weiteren sollte das soziale Praktikum ggf. einen Einblick in folgende Themenbereiche ermöglichen:
- Ziele und Aufgaben des Betriebes/ der Einrichtung,
- Zielgruppen der sozialen Dienstleistung,
- Trägerstruktur (Rechtsgrundlagen, Satzung, Finanzierungsgrundlagen),
- Arbeitskonzepte,
- methodisches Handeln,
- organisatorische Abläufe zur Erbringung der sozialen Dienstleistung.
Es gilt als erfüllt, wenn eine Ausbildung in einem sozialen Beruf erfolgreich abgeschlossen wurde.
Das Praktikum muss nach Erwerb der Fachhochschulreife abgeleistet werden. Die Anerkennung der Berufsausbildung erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fachhochschulreife. Praxiszeiten im Rahmen des Bundeswehr- und Zivildienstes können dann anerkannt werden, wenn die Inhalte den erforderlichen Tätigkeitsschwerpunkten des kaufmännischen bzw. sozialen Praktikums entsprochen haben.
Bei dem Praktikum sollte es sich um eine Vollzeittätigkeit (ca. 40 Stunden) handeln und auch als solche aus dem Nachweis hervorgehen. Die Suche eines geeigneten Praktikumsplatzes liegt in der Eigenverantwortung der StudienbewerberInnen, ggf. kann unsere Praktikumsbörse behilflich sein.
Die Nachweise (Bescheinigungen der Praxisstelle im Original) müssen bis zum Ende des 2. Semesters (31. August/28. Februar) erbracht werden, um an allen Prüfungen des 3. Semesters teilnehmen zu können (z.B. Blockveranstaltungen i.R. der vorlesungsfreien Zeiten). Für die Zulassung zur regulären Prüfungsphase ist die Nachweiserbringung auch noch bis zum 20. Oktober/20. April des 3. Studiensemesters möglich.(Link zum Prüfungsamt)
Bitte legen Sie die Nachweise bei den zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen (siehe unten) vor. Fremdsprachliche Zeugnisse müssen übersetzt werden.
Liegen die Bescheinigungen am Ende des 3. Studiensemesters nicht vor, sowie im Falle eines begründeten Verdachts auf Zeugnisfälschung kann eine Exmatrikulation von Amts wegen erfolgen.
Das Praktikum kann nur anerkannt werden, wenn der Nachweis folgende Informationen enthält:
- Name, Adresse, Geburtsdatum des/ der PraktikantIn
- Zeitraum des Praktikums
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgaben des/ der PraktikantIn
- Ausstellungsdatum
- Name, Funktion und Unterschrift des Ausstellenden
Es liegt in der Eigenverantwortung der StudienbewerberInnen, zu klären, inwieweit bisher erbrachte praktische Tätigkeiten (z.B. Ausbildung) als Vorpraktikum anerkannt wurden. Sollten Sie in Ihrem Onlinesystem keine Verbuchung des Vorpraktikums sehen können oder wurden Unterlagen, die Sie bei der Bewerbung eingereicht haben, noch nicht gebucht, wenden Sie sich bitte an die zuständigen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen. Nutzen Sie hierfür bitte die Sprechstunde.
Anerkennung soziales Vorpraktikum:
Frau Schneider (A 218)
Sprechstunde: nach Vereinbarung (schneider4rheinahrcampus.de)
Anerkennung kaufmännisches Vorpraktikum:
Frau Czerwinski (A 118)
Sprechstunde: nach Vereinbarung (czerwinskirheinahrcampus.de)
Weitere Fragen zum Vorpraktikum werden auch auf unserer FAQ-Seite unter Punkt 2 beantwortet.