1. Fragen zur Zulassung zu einem Studium am RheinAhrCampus Remagen
Wie unterscheidet sich ein Studium an einer FH zu einem Studium an einer Universität?
Der Fokus einer Universität liegt auf einer theoretischen Wissensvermittlung. Eine Fachhochschule achtet neben der wissenschaftlichen Wissensvermittlung besonders auf den Praxisbezug und die direkte Vernetzung der Erkenntnisse in die Praxis.
Im Studiengang Betriebswirtschaftslehre: Gesundheits- und Sozialwirtschaft (B.A.) ist z.B. im 6. Semester eine Praxisphase von 13 Wochen vorgesehen. Studierende sollen ihre wissenschaftlich erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden. Die Praxisphase können sie im In- oder Ausland verbringen. Die einzelnen Veranstaltungen am RheinAhrCampus sind didaktisch so konzipiert, dass der Bogen zur Praxis gespannt wird. Großer Wert wird auch auf Kooperationen mit Unternehmen gelegt. Dadurch erhält die Ausbildung Praxisimpulse hinsichtlich aktueller Problem- und Fragestellungen.
Was bedeuten Bachelor- und Master-Abschluss?
Seit dem Sommersemester 2006 wurden die ehemaligen Diplom-Studiengänge von den international vergleichbaren und anerkannten Bachelor- und Masterstudiengängen abgelöst. Der Bachelor of Arts (B.A.) bildet den ersten berufsqualifizierenden und berufsbefähigenden akademischen Abschluss. Aufbauend auf den Bachelor oder einen vergleichbaren anderen Studiengang kann ein Master-Studiengang (ebenfalls hier am RheinAhrCampus in der Vertiefungsrichtung Gesundheits- und Sozialwirtschaft) angeschlossen werden. Nach bestandenen Prüfungen und der Abschlussthesis wird der international anerkannte akademische Grad "Master of Arts" verliehen. Dieser Abschluss dient der wissenschaftlichen Fachvertiefung und Forschungserfahrung.
Ist der Studiengang Betriebswirtschaftslehre: Gesundheits- und Sozialwirtschaft akkreditiert?
Der Studiengang wurde von der Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen (AQAS e.V.) bis zum 30. September 2012 akkreditiert. Die Akkreditierungs-Urkunde finden Sie unter Downloads.
Welche Zulassungsvoraussetzungen muss ich mitbringen?
Zulassungsvoraussetzung zum Studium ist das für Rheinland-Pfalz gültige Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (vgl. §1 Prüfungsordnung).
Welche Zulassungsbeschränkungen hat der Studiengang?
Für den BA-Studiengang Betriebswirtschaftslehre: Gesundheits- und Sozialwirtschaft stehen insgesamt 70 Studienplätze zur Verfügung. Der Numerus Clausus (NC) lag im Sommersemester 2011 bei 2,3. Dies bezieht sich jedoch nur auf das Vergabeverfahren in diesem Semester und gibt nur bedingt einen Anhaltspunkt in künftigen Vergabeverfahren. Der NC ist ein Orts-NC und ermittelt sich in jedem Zulassungsverfahren neu. Weitere Informationen finden Sie hier.
Kann ich auch ohne Hochschulreife ein Studium beginnen?
Zum Probestudium an der Fachhochschule Koblenz wird zugelassen, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (der Gesamtnotendurchschnitt aus der Berufsausbildungsabschlussprüfung und dem Abschlusszeugnis der Berufsschule muss mindestens 2,5 betragen) und danach die Ausübung einer mindesten zweijährigen beruflichen oder vergleichbaren Tätigkeit nachweist. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter Studium > Studierendensekretariat > Informationen für ein Probestudium.
Wie bewerbe ich mich?
Unter Studium > Studierendensekretariat > Informationen für Bewerber finden Sie die Zulassungsanträge sowie weitere Informationen zu z.B. Fristen und Zulassungsverfahren.
Bis wann muss ich mich beworben haben?
Die Bewerbungsfrist endet für das Sommersemester am 15. Januar und für das Wintersemester am 15. Juli eines jeden Jahres.
Muss ich Studiengebühren zahlen?
In Rheinland-Pfalz werden keine Studiengebühren erhoben, wenn es sich um ein grundständiges Erststudium handelt. Kosten fallen lediglich für den allgemeinen Sozialbeitrag an, der zu jedem Semester zu entrichten ist.
Wo finde ich weitere Informationen zum Semesterticket?
Zum Sommersemester 2002 wurde auch für die Studierenden in Remagen ein Semesterticket erwirkt, an welchem vier Verkehrsbetriebe (Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH, DB Regionalbahn Rheinland GmbH und DB Regio Regionalbereich Rhein-Mosel, Verkehrsbetrieb Rhein-Eifel-Ahr GmbH und Rheinfähre Linz-Kripp) beteiligt waren und welches länderübergreifend auch in Nordrhein-Westfalen Gültigkeit hat.
Als Semesterticket gilt der Studierendenausweis mit Lichtbild.
Der Nutzungsbereich des Semestertickets erstreckt sich ausgehend von Remagen auf den Bereich der Schiene bis Koblenz im Süden und Köln im Norden einschließlich des Abzweigs nach Ahrbrück, auf alle ÖPVN-Leistungen im Bereich Köln und Bonn des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg sowie die direkte Verbindung nach Siegburg und die Inanspruchnahme der Fähre Kripp-Linz.
Geltungsbereich Semesterticket Remagen
Achtung! Der VRS bietet ein eigenes SemesterTicket an. Dieses hat nichts mit dem Semesterticket Remagen, welches zwischen dem Studierendenwerk Koblenz und mehreren beteiligten Verkehrsgesellschaften nur für die Studierenden an der FH in Remagen ausgehandelt wurde, zu tun!
Weitere Informationen?
z.B. zum Thema Bewerbungsunterlagen/ Einschreibung/ Zulassungs-, Ablehnungsbescheid/ Hochschulwechsel/ Rückmeldung finden Sie unter Studium > Studierendensekretariat > Häufige Fragen.
Schauen Sie auch mal in unsere Downloads. Hier finden Sie z.B. unsere Broschüre zum Studiengang und unseren Erstsemesterführer. Für Rückfragen können Sie sich selbstverständlich auch jederzeit an unsere Studienberater wenden.
2. Fragen zur praktischen Vorbildung/ Vorpraktikum
Was muss ich bei der Suche nach einem Praktikumsplatz grundsätzlich beachten?
Bereits bei der Suche nach einem Praktikumsplatz für die Vorpraktika im sozialen und kaufmännischen Bereich sollte man darauf achten, nicht einfach irgendein Praktikum zu absolvieren, das sich gerade anbietet. Überlegen Sie sich bereits im Vorfeld, welche Berufswünsche Sie verfolgen und in welchen Bereichen Sie nach Abschluss Ihres Studiums gerne tätig werden würden. Wählen Sie bewusst Bereiche aus, die Ihnen dabei helfen, diese beruflichen Ziele zu verwirklichen.
Wie finde ich einen Praktikumsplatz?
Um sich zunächst einen Überblick darüber zu verschaffen, welche Unternehmen aus dem Bereich der Gesundheits- und Sozialwirtschaft in Ihrer Region vertreten sind und die Kontaktdaten dieser Unternehmen zu ermitteln, kann ein Blick in gängige Branchenverzeichnisse (z.B. Gelbe Seiten) helfen. Darüber hinaus finden Sie im Internet (und auch auf unserer Homepage unter Studium > Praktikumsbörse) zahlreiche Praktikumsbörsen, in denen Sie gezielt nach Praktikumsstellen in bestimmten Regionen, Brachen oder Tätigkeitsfeldern suchen können.
Wie viele Wochen muss ich ableisten?
StudienbewerberInnen müssen ein Vorpraktikum von mindestens 12 Wochen ableisten, davon mindestens 6 Wochen in kaufmännischen Arbeitsfeldern eines Wirtschafts- oder Sozialbetriebes sowie mindestens 6 Wochen in sozialen Arbeitsfeldern eines Wirtschafts- oder Sozialbetriebes.
Die Splittung des Vorpraktikums in max. vier Blöcke ist zulässig. Die Blöcke können in verschiedenen Unternehmen abgeleistet werden.
Das Vorpraktikum muss zwingend nach Erwerb der Fachhochschulreife abgeleistet werden.
Welche Tätigkeiten muss das Vorpraktikum beinhalten?
Das kaufmännische Vorpraktikum soll einen Einblick z.B. in die folgenden Arbeitsgebiete vermitteln: Einkauf/ Materialwirtschaft, Organisation/ EDV, Personalwesen, Vertrieb/ Marketing, Rechnungswesen, Controlling.
Das soziale Vorpraktikum soll einen Einblick vor allem in die folgenden Gebiete vermitteln: Ziele und Aufgaben des Betriebes/ Einrichtung, Zielgruppen der sozialen Dienstleistung, Trägerstruktur (Rechtsgrundlagen, Satzung, Finanzierungsgrundlagen), Arbeitskonzepte, methodisches Handeln und organisatorische Abläufe zur Erbringung der sozialen Dienstleistung. Der unmittelbare Kontakt zu den Klienten, Patienten und Kunden muss Schwerpunkt des Vorpraktikums sein (und auch als solcher aus dem Nachweis hervorgehen).
Wird mir meine Ausbildung/ Zivildienst/ Freiwilliges Soziales Jahr etc. anerkannt?
Das kaufmännische Vorpraktikum gilt als erfüllt, wenn eine kaufmännische Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Das soziale Vorpraktikum gilt als erfüllt, wenn eine Ausbildung in einem sozialen Beruf erfolgreich abgeschlossen wurde. Praxiszeiten im Rahmen des Bundeswehr- und Zivildienstes etc. können dann anerkannt werden, wenn die Inhalte den erforderlichen Tätigkeitsschwerpunkten des kaufmännischen bzw. sozialen Vorpraktikums entsprochen haben.
Die Anerkennung der Berufsausbildung etc. erfolgt unabhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs der Fachhochschulreife.
Bis wann muss das Vorpraktikum erbracht werden?
Die Nachweise über das kaufmännische und soziale Vorpraktikum müssen bis zum Ende des 2. Studiensemesters vorgelegt werden, d. h. Sie können die vorlesungsfreie Zeit nach dem ersten sowie nach dem zweiten Semester für die Ableistung Ihres Vorpraktikums nutzen.
Welche Angaben müssen die Bescheinigungen der Praxisstellen beinhalten?
- Name, Adresse, Geburtsdatum des/ der PraktikantIn
- Zeitraum des Praktikums
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Beschreibung der Tätigkeiten und Aufgaben des/ der PraktikantIn
- Ausstellungsdatum
- Name, Funktion und Unterschrift des Ausstellenden
Gibt es vorgefertigte Verträge bzw. bin ich während des Vorpraktikums über den RheinAhrCampus versichert?
Für die Vorpraktika gibt es weder einen vorgefertigten Vertrag der FH noch Versicherungsschutz, da diese in der Regel vor Beginn des Studiums absolviert werden sollten. Sie können sich im Prüfungsamt allerdings eine Bescheinigung besorgen, in der steht, dass ein Vorpraktikum für die Aufnahme des Studiums notwendig ist.
Weitere Informationen?
finden Sie auch unter > Praktikumsleitfaden bzw. unter > Downloads in unserem Leitfaden für die praktische Vorbildung.
3. Fragen zum Studium
Sind Mathematik-Kenntnisse Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium?
BewerberInnen sollten sich darüber im Klaren sein, dass es sich um ein betriebswirtschaftliches Studium handelt. Insofern sind mathematische Kenntnisse unabdingbar. Der Vorlesungsstoff wird durch Tutorien ergänzt. Es gibt auch sogenannte Brückenkurse, die Studierenden die Möglichkeit bieten, ein gewisses, für die Klausur relevantes, Niveau zu erreichen.
Auf der Startseite unserer Homepage finden Sie unter > Studieninteressierte > BWL- Studierfähigkeitstest einen kleinen Selbsteinschätzungstest, in dem es um Fragen zur Wirtschafts-Allgemeinbildung geht. Dieser Test soll Ihnen helfen, sich ein Bild über die Anforderungen in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studium zu machen und zu testen, inwieweit Sie diese Anforderungen schon erfüllen. Der Test bietet Abschnitte zum wirtschaftlichen Interesse, zur Strukturierung von Problemen, zu Mathematik, Statistik und Finanzmathematik sowie zu Logik und Textverständnis.
Werden mir bereits an einer anderen Hochschule geleistete Prüfungen anerkannt?
Für die Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen in einem gleichen oder vergleichbaren Bachelor-Studiengang ist das Prüfungsamt zuständig. Es werden grundsätzlich nur Leistungen anerkannt, die an einer Hochschule erbracht wurden. Sie können sich vorab unter Lehrangebot informieren und Ihre Inhalte mit unseren Syllabi vergleichen. Das Prüfungsamt legt Art und Umfang der noch zu erbringenden Leistungen fest (vgl. § 17 Prüfungsordnung).
In welchem Zeitraum liegen die vorlesungsfreien Zeiten?
Im Wintersemester etwa von Mitte Februar bis Ende März, im Sommersemester etwa von Ende Juli bis Ende September.
4. Fragen zur beruflichen Perspektive nach dem Studium
Wie sehen die Berufschancen aus, wenn das Studium erfolgreich abgeschlossen wird?
Betriebswirte werden zunehmend in Unternehmen in allen denkbaren Abteilungen eingesetzt. Wer heute eine kaufmännische Ausbildung ohne Hochschulabschluss hat, wird in einigen Jahren mit den ständig wachsenden Anforderungen an das Personal nicht mehr mithalten können.
Der Studienaufbau aus betriebswirtschaftlichen Fächern, übergreifenden Qualifikationen und GuS-spezifischen Fächern eröffnet breite Möglichkeiten für eine spätere Berufstätigkeit. Im Speziellen werden Studierende der Gesundheits- und Sozialwirtschaft auf folgende Tätigkeitsfelder vorbereitet:
Stationäre und ambulante Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser/ Rehabilitationseinrichtungen/ Alten-, Pflege- und Behindertenhilfeeinrichtungen/ Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen/ Ambulante Dienste/ Selbsthilfegruppen und lokale Netzwerke, Suchthilfe/ Praxiskliniken, Medizinische Versorgungszentren/ Integrierte Versorgungseinrichtungen)
Sonstige branchenbezogene Unternehmen (z.B. Pharmaunternehmen, Health Care Industrie, Life Science/ Medizingeräte-/ Medizinprodukte-Hersteller/ Unternehmen der Freizeit- und Tourismuswirtschaft/ Unternehmensberatungen/ Wirtschaftsprüfungsgesellschaften)
Verbände und andere Träger (z.B. öffentliche Verwaltungen/ Wohlfahrtsverbände/ Kranken- und Rentenversicherungsträger/ Verbände der weiteren genannten Institutionen)
Grundsätzlich qualifiziert das Studium aber für alle Berufe, in denen Betriebswirte mit allgemeiner Ausbildung gefragt sind. So finden unsere Absolventen vielfach auch in Arbeitsfeldern, die nicht zur Gesundheits- und Sozialwirtschaft zu zählen sind, eine Anstellung.
Viele unserer Absolventen wurden bereits vor Abschluss ihres Studiums von Unternehmen angeworben. Die meisten Absolventen finden spätestens 2 Monate nach der letzten Prüfung einen Job. Kontakte können Sie bereits während der Praxisphase knüpfen.
Kann ich auch direkt ein Master-Studium anschließen?
Ihr Bachelor-Studium dauert (planmäßig) sechs Semester. Mit Ihrem Abschluss können Sie direkt in das Berufsleben einsteigen, oder ein Masterstudium direkt an Ihr BA-Studium anhängen. Der RheinAhrCampus bietet ein solches (sogenanntes "konsekutives") Masterstudium mit der Vertiefung Gesundheits- und Sozialwirtschaft an.
Die Kapazität in den Masterstudiengängen ist niedriger als in den Bachelorstudiengängen. Wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt, werden die Plätze nach den Bachelor-Gesamtnoten vergeben. Bedenken Sie dabei, dass bereits die ersten Noten im ersten Semester Ihres BA-Studiums in die Gesamtnote eingehen.
5. Fragen zur Praxisphase (13 Wochen während des Studiums)
Sind Branche und/ oder Tätigkeitsfeld frei wählbar?
Es ist wünschenswert, dass die Studierenden in der Praxisphase fachspezifische Kenntnisse vertiefen bzw. erwerben, die den Studienschwerpunkten in den jeweiligen Studiengängen entsprechen. Jedoch sind auch andere Themen aus dem Bereich der betriebswirtschaftlichen Praxis denkbar. Von daher kann der Studierende die Auswahl eines geeigneten Praktikums auch von persönlichen Zielen abhängig machen, wie z.B. Was möchte ich erreichen? Welches Know-how möchte ich erwerben bzw. zeigen? Welche Kontakte möchte ich knüpfen (im Hinblick auf die Abschlussarbeit und der zukünftigen Arbeitsstelle)?
Sie können sich im Rahmen der Praxisphase auch für ein Praktikum oder ein Studium im Ausland entscheiden.
Weitere Informationen zur Praxisphase finden Sie unter Studium > Prüfungsamt > Prüfungsamt Betriebs- und Sozialwirtschaft > Praxissemester
Weitere Informationen?
finden Sie auch unter > Downloads in unserem Studienführer sowie in der Prüfungsordnung für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre: Gesundheits- und Sozialwirtschaft mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.).