Spielende Kinder mit Aufsichtsperson

Beschäftigte mit Kind/ern

Die Vereinbarkeit von Beruf und Kindern stellt Familien oft vor besondere Herausforderungen. Die Hochschule Koblenz bietet ihren Beschäftigten vielfältige Möglichkeiten, um ihren Arbeitsalltag mit ihrem Familienleben in Einklang zu bringen.

Als Teil der Hochschulphilosophie sind familienbewusste Personalpolitik und familiengerechte Gestaltung der Studienbedingungen in der Organisation und in Instrumenten der Hochschule systematisch verankert.

Durch die enge Zusammenarbeit des Büros für Gleichstellung und Diversity mit den jeweiligen Ausschüssen der Studierendengemeinschaft, der Personalentwicklung und der Personalvertretung, dem Studierendenwerk und den Kooperationspartnern außerhalb der Hochschule, werden Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie vertieft, optimiert und weiterentwickelt.

Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich an Anja Kriete.

Angebote & Maßnahmen an der Hochschule Koblenz

  • Beratung zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie
  • Berücksichtigung der familiären Situation bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und -inhalten
  • Bestimmte Wissenschaftszeitverträge: Sonderregelungen zu Verlängerungen pro Kind. Prüfung erfolgt durch die Personalabteilung und Fachbereiche. Ist eine Kann- keine Soll-Leistung.
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit können unter der Berücksichtigung von dienstlichen Belangen selbst bestimmt werden.
  • Jährliche Regelarbeitszeit kann bis höchstens 100 Stunden über- und bis 20 Stunden unterschritten werden.
  • Beschäftigte mit zu pflegenden Angehörigen können aus wichtigem Grund bis zu 80 Minusarbeitsstunden ohne besondere Antragstellung ansammeln.
  • Darüber hinausgehende Regelungen sind in Ausnahmefällen (z.B. Überbrückung von Ferienzeiten) in Absprache mit den Beschäftigten, der Organisationseinheit, dem Präsidium und dem örtlichen Personalrat möglich.
  • Maßnahmen zur Herstellung von Chancengleichheit (z.B. Gleichstellungs- und Frauenförderplan (Download als PDF) der Hochschule Koblenz).
  • Grundsätzliche Gleichberechtigung von Beschäftigten oder Bewerbern und Bewerberinnen mit Familienpflichten.
  • Familienfreundliche Regelungen zu Sitzungen von Gremien.
  • Berücksichtigung familiärer Verpflichtungen bei Terminabsprachen.

Kontakt

Downloads und Links

  • Die Bundesstiftung Mutter und Kind des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat das Anliegen, dass möglichst alle Frauen die Veränderungen durch ein Kind positiv erleben und sich auf ihr Kind freuen können.
  • Das Bundesversicherungsamt informiert auf seiner Seite über Mutterschaftsgeld.
  • Allgemeine Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Über das neue ElterngeldPlus können Sie sich auf der gleichnamigen Seite informieren. Dort finden Sie auch vereschiedene Broschüren und einen Link zum Elterngeldrechner.
  • Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf ihrer Homepage über Finanzielle Leistungen für Familien und Kinder wie Kindergeld und Kinderzuschlag.
  • Mit dem Internetangebot Finanzielle Hilfen für Frauen bietet das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz eine Datenbank mit über insgesamt rund 230 Förderprogramme der EU, des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz, der Agentur für Arbeit sowie von Banken und Stiftungen. 
  • Allgemeine Informationen über Sozialleistungen finden Sie auf der Seite des Vereins für soziales Leben e.V.
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