Pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige

Pflege ist ein Thema, welches häufig ausgeblendet wird... bis es eines Tages völlig unerwartet ins Leben tritt.

Damit dies nicht auf Sie zutrifft, möchten wir Sie auf dieser Seite über Vorsorgemöglichkeiten informieren. Auch wenn Sie bereits pflegend sind, werden wir Sie nicht alleine lassen. Gerne beraten und unterstützen wir Sie.

Pflegeschachtel

In der so genannten "Pflegeschachtel"finden Sie zahlreiche Informationen rund um das Thema Pflege. Dazu gehören u.a.:

  • Broschüre "Plötzlich pflegebedürftig"
  • Ratgeber Pflege
  • Broschüre zu "Demenz"
  • Broschüre zu "Pflege zu Hause"
  • Patientenverfügung
  • Betreuungsrecht
  • Anlauf- und Beratungsstellen, bspw.: Pflegestützpunkte

Die Pflegeschachteln können bei den dezentralen Gleichstellungsbeauftragten, in der Bibliothek (RAC) und im Büro für Gleichstellung und Diversity ausgeliehen werden.

Interne Beratungseinrichtungen

Die Hochschule Koblenz ist Arbeits- und Lebenswelt von derzeit ca. 400 Beschäftigten. Die Gesundheitsförderung als Querschnittsaufgabe an unserer Hochschule zu etablieren ist ein zentraler Bestandteil der Personalentwicklung. Der Arbeitskreis Gesunde Hochschule befasst sich zur Umsetzung des Personalentwicklungskonzeptes an der Hochschule Koblenz verantwortlich mit diesem Thema. 

Kontakt:

Anne Kratz

Christoph Staudt

Der Personalratder Hochschule Koblenz ist zuständig für alle Beschäftigten der Hochschule Koblenz, mit Ausnahme des Präsidiums und der Professorinnen und Professoren. Gesetzliche Grundlage ist das Landespersonalvertretungsgesetz (LPersVG) Rheinland-Pfalz. Die Aufgabenfelder gliedern sich in allgemeine Aufgaben und beteiligungspflichtige Aufgaben.

Zu den allgemeinen Aufgaben gehören u.a.:

  • darüber zu wachen, dass alle Kolleginnen und Kollegen nach Recht und Billigkeit behandelt werden (§ 68 LPersVG)
  • Maßnahmen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen, zu beantragen
  • darüber zu wachen, dass zugunsten der Beschäftigten geltende Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen, Verwaltungsanordnungen und sonstige Arbeitsschutzvorschriften durchgeführt werden,
  • Anregungen und Beschwerden von Beschäftigten und der Jugend- und Auszubildendenvertretung entgegenzunehmen und, falls sie berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf ihre Erledigung hinzuwirken; die Personalvertretung hat die betroffenen Beteiligten über das Ergebnis der Verhandlungen zu unterrichten,
  • Maßnahmen zur Förderung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen der Beschäftigten durch die Dienststelle zu fördern,
  • allgemeine Maßnahmen zum Nutzen der Beschäftigten zu beantragen (§ 69 LPersVG)
  • Dienstvereinbarungen abzuschließen (§76 LPersVG)

Die Personalvertretung ist an den Entscheidungen der Dienststelle in personellen, sozialen, organisatorischen und einer Reihe anderer Angelegenheiten beteiligt. Welche Maßnahmen der Dienststelle der Beteiligung der Personalvertretung unterliegen, regelt das LPersVG in umfangreichen Katalogen. (§78 -§ 86 LPersVG)

Die beteiligungspflichtigen Maßnahmen werden unterschieden in:

  • der Mitbestimmung (Maßnahme darf nur mit Zustimmung des Personalrats durchgeführt werden),
  • der Mitwirkung (die Dienststelle muss die Angelegenheit mit der Personalvertretung erörtern) und
  • der Anhörung (die Personalvertretung kann gegen eine beabsichtigte Maßnahme Bedenken äußern; die Verwaltung muss dazu Stellung nehmen).

Seine „Allzuständigkeit“ ist in § 73 LPersVG beschrieben: Der Personalrat bestimmt in allen personellen, sozialen und sonstigen innerdienstlichen sowie organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten mit.

Die Schwerbehindertenvertretungist Ansprechpartnerin in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren. Sie vertritt bei Personalmaßnahmen sowohl im Bereich des nichtwissenschaftlichen als auch des wissenschaftlichen Personals die Interessen der Schwerbehinderten und Gleichgestellten und setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein, etwa durch Umstrukturierung von Arbeitsabläufen sowie behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen. Sie steht den Beschäftigten und dem Präsidium beratend und helfend zur Seite. Sie wacht darüber, dass die zugunsten schwer behinderter Menschen geltenden Gesetzte, Verordnungen, Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und die dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen eingehalten und beachtet werden.

Dr. Anke Hülster

Thomas Graß, M.A.

Damit das Studieren an der Hochschule Koblenz auch für Menschen mit Behinderung ermöglicht wird, steht ein Beauftragter der Hochschule, das Studierendenwerk mit seiner psychosozialen Beratungsstelle und seinen Wohnheimen sowie die studentischen Vertreter mit ihren jeweiligen Schwerpunkten zur Verfügung.

Der Beauftragte der Hochschule Koblenz für Menschen mit Behinderung sorgt innerhalb der Hochschule (insbesondere im Kontakt mit dem Präsidium und den einzelnen Fachbereichen) für die Unterstützung und den Nachteilsausgleich für Studierende mit Behinderung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Studieren mit Behinderung" und auf der Seite des Studierendenwerks.

Der Umgang mit Suchtproblemen erfordert spezielle Kompetenzen und Einstellungen. Das betrifft die Bewältigung einer eigenen Abhängigkeit, aber auch den Umgang mit Betroffenen Angehörigen, Freund_innen und Kolleginnen und Kollegen. Die Hochschule bietet allen Beschäftigten, die als Vorgesetze, als Kolleginnen und Kollegen oder als selbst Betroffene mit dieser Problematik konfrontiert sind, ein Unterstützungsangebot an. Prof. Dr. Rainer Ningel ist seit Juni 2007 Beauftragter / Koordinator für Suchtfragen an der FH Koblenz. Beschäftigte der der Hochschule, die seine Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, können sich an den Kollegen Ningel wenden (persönlich, telefonisch oder per mail) und einen Gesprächstermin vereinbaren, dessen Inhalte absolut vertraulich behandelt werden.

Allgemeine Informationsmaterialien, Websites und Beratungsstellen

Auf der Seite Wege zur Pflege des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie Informationen zu:

  • Pflegetelefon "030 20179131": telefonische Beratung und schelle Hilfe für pflegende Angehörige
  • Familienpflegezeit: Familienpflegezeitrechner
  • rechtliche Informationen
  • finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
  • Materialien und Musterformulare

In der Broschüre (Download als PDF) "Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf" finden Sie Informationen zu:

  • Plefeunterstützungsgeld
  • Freistellungsmöglichkeiten
  • Förderung durch zinsloses Darlehen
  • Ankündigungsfristen und Künigungsschutz
  • kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Freistellung
  • soziale Absicherung von Pflegepersonen

Komprimiert finden Sie diese Informationen auch im gleichnamigen Flyer (Download als PDF).

Auf der Homepage Pflege des Bundesgesundheitsministeriums finden Sie Informationen zur Pflegeversicherung, Demenz sowie einen Pflegeleistungs-Helfer.

Der Ratgeber Pflege ist ein wertvoller Begleiter für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte. Darin finden Sie Informationen zu:

  • Pflegeversicherung: Absicherungsfälle und Leistungen
  • Pflege von Angehörigen zu Hause
  • Beratungsmöglichkeiten
  • Qualität und Transparenz in der Pflege

Umfassende Informationen und Informationsmaterialien zum Pflegestärkungsgesetz finden Sie auf der gleichnamigen Seite des Bundesgesundheitsministeriums. Hier sind auch die neuen Pflegegrade vorgestellt.

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz informiert Sie auf der Seite Gesundheit und Pflege über:

  • Ärzte und Kliniken
  • Medikamente
  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Pflege zu Hause
  • Pflege in Wohngemeinschaften
  • Pflege im Heim
  • pflegende Angehörige

Außerdem finden Sie hier Musterbriefe und verschiedene Broschüren zum Thema Pflege.

Die Website Pflege.de bietet Ihnen zahlreiche Alltagstipps rund um das Thema Pflege. Hier finden Sie u.a. Informationen zu:

  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • barrierefreiem Wohnen
  • Hilfsmittel für Senior_innen
  • Pflegegraden
  • verschiedenen "Alterskrankheiten"
  • Vollmachen und Verfügungen

Zahlreiche und kompakt gesammelte Informationen mit praktischen Alltagstipps finden Sie auf der Seite "Pflege durch Angehörige - Tipps und Tricks für die häusliche Pflege". Dazu gehören:

  • Pflege ABC
  • Häusliche Pflege
  • Pflegegrade und Pflegeleistungen
  • Hilfsmittel und Dienstleistungen
  • Zuschüsse und Erstattungen
  • verschiedene Bücher

Psychologische Online-Unterstützung für pflegende Angehörige bietet die Internetseite „Pflegen und Leben“. Bei seelischer Belastung durch den Pflegealltag erfahren Sie hier Wissenswertes rund um das Thema seelische Belastungen sowie Tipps und Hinweise für die eigene Selbstfürsorge. Die Beratung ist anonym, kostenfrei und datensicher.

Downloads und Links

Der Notmütterdienst hilft Familien in Notsituationen mit flexiblen Betreuungsangeboten zu Hause – von der Kinder- bis zur Seniorenbetreuung.

Eine Haushaltshilfe nach §38 SGB IV kann bei der Krankenkasse beantragt werden, wenn die haushaltsführende Person krankheitsbedingt ausfällt und mindestens ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt.

Der Familienservice Mittelrhein (Facebook) ist ein Dienstleister der Region, der kurfristigund unbürokratisch Aufgaben in Familien übernimmt. Dazu gehören:

  • Kinderbetreuung
  • Haushaltshilfe
  • Seniorendienstleistungen

Der Service steht Ihnen 24 h an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung.

    Kontakt

    Julia Willers, M.A.

    RheinMoselCampus, Koblenz
    Raum: HU 21
    E-Mail: willers
    Tel: 0261 9528-937

    Vielfalt Gestalten
    Gefördert durch die EU
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    Gesundheitsregion KölnBonn e.V.