Hochschulrat
Der Hochschulrat berät und unterstützt die Hochschule in allen wichtigen Angelegenheiten und fördert ihre Profilbildung, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zu seinen Aufgaben, die in § 74 Hochschulgesetz (HochSchG) näher beschrieben sind, zählen u.a. die Zustimmung zur Grundordnung, zur Errichtung und Änderung wissenschaftlicher Einrichtungen, zu allgemeinen Grundsätzen der Mittelzuweisung und zum Gesamtentwicklungsplan der Hochschule. Darüber hinaus hat das Gremium das Recht, Vorschläge zur Wahl des Präsidiums sowie zur Einrichtung neuer Studiengänge zu unterbreiten. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Hier finden Sie die Änderungsordnung der Geschäftsordnung des HSR mit der Ergänzung zu virtuellen und teilvirtuellen Präsenzveranstaltungen
Externe Mitglieder
- Prof. Dr. Eberhard Menzel, Präsident der Hochschule Ruhr West a.D.(Vorsitzender)
- Dr. Elsbeth Andre, Leiterin des Landeshauptarchivs Koblenz (stellv. Vorsitzende extern)
- Prof. Dr. Ursula Fasselt, Fachhochschule Frankfurt/Main
- Dr. Nele van Wieringen, Leiterin Keramikmuseum Höhr-Grenzhausen
- Thomas Wolff, Geschäftsführer Firma Wolfcraft GmbH, Kempenich
Interne Mitglieder:
- Caroline Knöll, Studentin FB b - k - w
- Prof. Dr. Martina Brück, FB Mathematik und Technik (stellv. Vorsitzende intern)
- Prof. Dr. Sibylle Treude, FB Wirtschaftswissenschaften
- Prof. Dr. Hugo Grote, FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
- Prof. Dr. Jörg Lux, FB Ingenieurwesen
Mitglieder mit beratender Stimme:
- Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte
- Präsidium
Nach § 75 Abs. 3 Hochschulgesetz dauert die Amtszeit der Mitglieder des Hochschulrates fünf Jahre. Die Amtszeit des derzeitigen Hochschulrates beläuft sich vom 01.03.2019 bis 29.02.2024