Untere Abfallbehörde
Die Aufgaben der Unteren Abfallbehörde bestehen im Vollzug des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Landesabfallwirtschaftsgesetz).
Als Sonderordnungsbehörde kümmern wir uns unter anderem um illegale Ablagerungen (hier verweisen wir im Besonderen auch auf die Pressemitteilung Kunststoffmüll aus der Landwirtschaft bleibt im Acker und Weinberg liegen') und
koordinieren die Aktion „Saubere Landschaft“ mit den „Dreck-Weg-Tagen“.
Bei Fragen zur Anzeige gewerblicher und gemeinnütziger Abfallsammlungen gemäß § 18 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KRWG) stehen Ihnen die aufgeführten Ansprechpartner gerne via E-Mail oder auch telefonisch zur Verfügung.
Die Einhaltung der Pfandpflicht bei Getränkeeinwegverpackungen wird stichprobenartig kontrolliert. Da es hier häufig Nachfragen gibt, erhalten Sie einen komprimierten Überblick: Abfall - Pfandpflicht bei Getränkeeinwegverpackungen.