Beauftragte
Aufgrund entsprechender Regelungen in der Hauptsatzung wählt der Kreistag sogenannte Beauftragte für verschiedene Themenbereiche, in denen aus Sicht des Kreistages eine Schwerpunktsetzung erfolgen soll.
Die Beauftragten des Landkreises arbeiten ehrenamtlich und werden vom Kreistag für fünf Jahre gewählt. Die Amtszeit entspricht in der Regel der Dauer der Wahlzeit des Kreistages (01.07.2024 bis 30.06.2029). Die Beauftragten bleiben bis zur Wahl einer Nachfolgerin/eines Nachfolgers im Amt.
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Beauftragter für Integration und Migration
Der ehrenamtliche Beauftragte für Integration und Migration im Landkreis Mainz-Bingen, Stefan Bastiné, wurde im September 2019 mit dieser Aufgabe durch den Kreistag betraut.
Seine Aufgaben umfassen unter anderem folgende Bereiche:
- Ansprechpartner für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund im Landkreis Mainz-Bingen,
- Unterstützung der Belange von Menschen mit Migrationshintergrund,
- Mittler zwischen dem Beirat für Migration und Integration, Kreisgremien und Verwaltung,
- Unterstützende Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung,
- Koordinierung der Integrationslotsen
Hier geht es zum Pressebericht und der Vorstellung von Stefan Bastiné.
Sprechzeiten:
Donnerstag 15:00 bis 17:00 Uhr
Raum 054
Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein
Hierfür ist eine telefonische Voranmeldung erforderlich : 06132-787-1072
E-Mail: BstnStfnmnz-bngnd
Behindertenbeauftragte
Die ehrenamtliche Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Yvonne Bless, wurde im Juli 2021 mit dieser Aufgabe durch den Kreistag betraut.
Die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 von Deutschland ratifiziert wurde, anerkennt die umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen Leben. Sie beschreibt, wie eine umfassende Teilhabe von Menschen mit Behinderung ausgestaltet sein muss.
Der zur Zeit in Fortschreibung befindliche Aktionsplan des Landkreises vom Juni 2010 bietet mit seinen vielfältigen Handlungsfeldern eine gute Grundlage, um sich einen Überblick über die Aktivitäten zur Umsetzung der UN- Behindertenrechtskonvention im Landkreis zu verschaffen.
Die Aufgaben der ehrenamtlichen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
- Sensibilisierung von Politikerinnen und Politikern, Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden sowie Vereinen für die Belange von Menschen mit Behinderungen
- Ansprechpartnerin für alle Menschen mit Behinderung und deren Familien und Beratung des Personenkreises im Sinne einer Lotsenfunktion, d.h. Bereitstellung von Informationen zu unterschiedlichsten Angeboten im Landkreis Mainz-Bingen
- Fortschreibung des Aktionsplanes des Landkreises Mainz-Bingen
- Unterstützung und Vernetzung von Interessenvertretungen wie Selbsthilfegruppen, Initiativen sowie vielfältigen ehrenamtlichen Aktivitäten
- Förderung von innovativen und inklusiven Projekten im Landkreis im Rahmen des Förderprogramms „Impulse Inklusion
- Zusammenarbeit mit der im Fachbereich 21a „Bauen“ angesiedelten, neu geschaffenen Stelle zur Beratung von Bauherren und Architekten sowie öffentlicher und privater Institutionen im Landkreis Mainz-Bingen bei der behindertengerechten Ausgestaltung öffentlicher Gebäude, Anlagen und Verkehrsräume sowie des ÖPNVs
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Bürgerbeauftragte
Elke Bill-Prasuhn ist die Bürgerbeauftragte der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Sie berät die Bürgerinnen und Bürger, informiert über Zuständigkeiten, nimmt Anregungen und Beschwerden auf. Als Koordinationsstelle zwischen Verwaltung und Bürger übt sie auch Vermittlungstätigkeit aus. Wer ein persönliches Gespräch mit der Landrätin wünscht, ist bei ihr richtig: Sie organisiert die Bürgersprechstunden der Landrätin und nimmt Anmeldungen entgegen.
Bürgersprechstunden der Landrätin in 2024
- 5. September 2024, 15 - 17 Uhr
- 31. Oktber 2024, 15 - 17 Uhr
- 4. Dezember 2024, 15 - 17 Uhr
Landrätin Dorothea Schäfer bietet regelmäßig Bürgersprechstunden in der Kreisverwaltung Mainz-Bingen an. Hier können Sie in Einzelgesprächen persönliche Anliegen und Probleme, die die Kreisverwaltung betreffen, der Behördenleiterin direkt vortragen.