Amtsärztlicher Dienst
Der Amtsärztliche Gutachtendienst der Abteilung Gesundheitswesen erstellt Gutachten im Auftrag von anderen Behörden und Ämtern auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften und nimmt amtsärztliche Einstellungsuntersuchungen vor. Geprüft werden zum Beispiel die Dienstfähigkeit von Beamten, Fragen von Beihilfestellen oder des Grundsicherungs- und Sozialamtes und die Prüfungsfähigkeit von Prüfungskandidaten (wenn in einer Prüfungsordnung das amtsärztliche Zeugnis im Krankheitsfall vorgeschrieben ist). Häufige Fragestellungen beziehen sich auf die Arbeits- und mögliche Einsatzfähigkeit bei Kunden des Jobcenters. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erstellung von Gerichtsgutachten, hier häufig die Notwendigkeit der Einrichtung einer rechtlichen Betreuung zu beurteilen, aber auch die Prüfung der Verhandlungs- oder Haftfähigkeit oder die Notwendigkeit einer Unterbringung wegen Fremd- oder Eigengefährdung sind immer wieder Gegenstand der Untersuchung. Die Begutachtungen erfolgen durch Fachärzte aus insgesamt 8 verschiedenen Fachgebieten der Medizin.
Kontakt
Zentrale
Telefon 06131 69333 0