Wege in einen vielfältigen pastoralen Beruf im Bistum Trier

Ausbildung zur Gemeindereferentin / zum Gemeindereferenten

Hier erfahren Sie mehr über die (Ausbildungs-)Wege für den Beruf; die bestehen aus Studium und Berufseinführung - und dazu gehören gesetzliche Regelungen und weitere Hinweise...

  • Beruf und kirchliche Stellung

    • Der Beruf „Gemeindereferentin/Gemeindereferent“ bezeichnet einen hauptberuflichen pastoralen Dienst, der  Frauen und Männern offen steht. Taufe und Firmung, die allen Mitgliedern der Kirche die Teilnahme am gemeinsamen Priestertum der Gläubigen vermitteln, sind die sakramentale Grundlage für diesen Dienst. Der Dienst hat seinen Schwerpunkt in der Mitwirkung mit dem kirchlichen Amt auf der Ebene der Gemeinde. Die Beauftragung dazu erfolgt durch den Bischof.
    • Aufgabe der Gemeindereferentin und des Gemeindereferenten ist es, gemeinsam mit Priestern, anderen haupt- oder nebenberuflich sowie ehrenamtlich in der Pastoral Tätigen lebendige christliche Gemeinden aufzubauen. Dies geschieht durch Mitwirkung an den Grunddiensten der Verkündigung, der Liturgie und der Diakonie. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Anregung und Befähigung der Gemeinden und ihrer Glieder zum christlichen Dienst und Zeugnis. Als kirchlicher Beruf untersteht der Dienst der Leitung des Bischofs, der dazu beauftragt. Im jeweiligen Einsatzbereich besteht eine Zuordnung zu dem für die Leitung verantwortlichen Priester. Im Rahmen der Mitwirkung an den Grunddiensten der Verkündigung, der Liturgie und der Diakonie werden die übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahrgenommen. Die Eigenverantwortung ist begründet in der übertragenen Zuständigkeit für bestimmte Handlungsfelder, in der durch Ausbildung und Berufserfahrung erworbenen Kompetenz sowie in der Beauftragung durch den Bischof.
    • Wenn es pastoral erforderlich ist, kann die Gemeindereferentin oder der Gemeindereferent nach näherer Maßgabe der Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz (vgl. Nr. 6 des Rahmenstatuts vom 10. März 1987) mit bestimmten Aufgaben des kirchlichen Amtes betraut werden. Dabei sind die Eignung und die ansonsten übertragenen Aufgaben zu berücksichtigen.
    • Die Berufsbezeichnung „Gemeindereferentin/Gemeindereferent“ gilt für Laien im pastoralen Dienst mit theologischer Ausbildung an einer Fachschule bzw. Fachakademie/Seminar, einer Fachhochschule oder mit der diözesanen berufs- und praxisbegleitenden Ausbildung, die die Zweite Dienstprüfung mit Erfolg abgelegt haben. Während der Berufseinführung lautet die Bezeichnung „Gemeindeassistentin / Gemeindeassistent“; während des Berufspraktischen Jahres „Praktikantin / Praktikant“.

    Aus dem Statut für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Bistum Trier vom 27. März 2000 (KA 2000 Nr. 105) in der Fassung vom 1. Januar 2004 (KA 2004 Nr. 6)

  • Berufliche Aufgabenbereiche

    Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten haben die Aufgabe, durch die Mitwirkung an den Grunddiensten der Verkündigung, der Liturgie und der Diakonie in der Gemeinde zum christlichen Dienst und Zeugnis anzuregen und zu befähigen. Das Einsatzfeld ist die Pfarrgemeinde oder der Bereich von mehreren Pfarrgemeinden, der von einem Pfarrer geleitet wird (Pfarreiengemeinschaft / Seelsorgeeinheit).

    Darüber hinaus kann ein spezieller pastoraler Dienst auf der Ebene des Dekanates nach näherer Maßgabe des § 4 der „Ordnung für die Dekanate im Bistum Trier“ vom 1. Januar 2000 (KA 2000 Nr. 5) übertragen werden. Im Einzelfall ist der Einsatz in einem kategorialen Bereich möglich.

    II. Aus dem "Standardteil für Aufgaben- bzw. Stellenbeschreibungen für Pfarrer, Ständige Diakone, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten in Pfarreien und Seelsorgeeinheiten" vom 30. Januar 2003:

    Bevorzugte Aufgabenfelder für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten:

    Im Rahmen der gemeinsamen Aufgaben, die sich in Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften stellen, gibt es entsprechend ihrem Berufsprofil bevorzugte Einsatzfelder für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten gemäß dem geltenden Statut für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Bistum Trier:

    Verantwortliche Leitung bestimmter Bereiche im Rahmen des Gemeindeaufbaus:

    • Entwicklung theologisch und religionspädagogisch begründeter Konzepte in den übertragenen Arbeitsbereichen;
    • Initiierung und Begleitung von Gruppen, die ihre Lebens- und Glaubenserfahrung austauschen;
    • Leitung einzelner, katechetischer Vorbereitungskurse auf den Empfang der Sakramente (z. B. Taufe, Erstkommunion, Firmung);
    • Gewinnung, Anleitung und Begleitung von Personen und Gruppen, die ehrenamtlich in den Bereichen Diakonie, Katechese und Liturgie mitarbeiten;
    • Initiierung, Beratung und Leitung von Projekten in den pastoralen Grundfunktionen von Gemeinde;
    • Vernetzung von kirchlichen Initiativen und Gruppen in der Pfarrei bzw. der Seelsorgeeinheit;
    • Kooperation mit außerkirchlichen Gruppen und Initiativen in gemeinsamen Anliegen.

    Das sind Regeln und Gesetze - sie klingen nach Papier... - über die Lebens- und Berufswirklichkeit von Gemeindereferentinnen und -referenten berichten wir und berichten sie selbst seit Februar 2016 hier.

  • Voraussetzungen für den Dienst - Was wird erwartet?

    Die persönlichen, kirchlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Beruf sind im Statut für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Bistum Trier Vom 27. März 2000 (KA 2000 Nr. 105) in der Fassung vom 18. Januar 2008 (KA 2008 Nr. 47) geregelt.

    • Persönliche Voraussetzungen sind:
      Die für den Beruf erforderliche körperliche und seelische Gesundheit; Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit; Urteilsvermögen in Bezug auf die eigene Person und die berufliche Tätigkeit; Fähigkeit zur Wahrnehmung von Verantwortung; Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen haupt- und nebenberuflichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeitenden und zum Eingehen auf unterschiedliche Lebenssituationen der Menschen; Offenheit gegenüber gesellschaftlichen und kirchlichen Fragestellungen.
    • Religiöse und kirchliche Voraussetzungen sind:
      persönliche Gläubigkeit; Gebet und Orientierung an der Heiligen Schrift; Übereinstimmung mit der Glaubenslehre und der Lebensordnung der Kirche; aktive Teilnahme am Leben einer Gemeinde und ihren gottesdienstlich-sakramentalen Formen; Bemühung um eine konkrete geistliche Lebensführung.
    • Fachliche Voraussetzungen sind:
      Eine erfolgreich abgeschlossene theologische Ausbildung (…) sowie der erfolgreiche Abschluss der Berufseinführung.
      Die theologische Ausbildung wird im Bistum Trier vor allem durch den Erwerb des Bachelorabschlusses im Fachbereich Praktische Theologie an der Kath. Hochschule Mainz oder unter gewissen Bedingungen über ein Studium bei Theologie im Fernkurs (Würzburg) sowie das in beiden Fällen anschließende Berufspraktische Jahr nachgewiesen (mehr unter "Ausbildungswege")
  • Allgemein

    Die Ausbildung zur Gemeindereferentin bzw. zum Gemeindereferenten dauert im Bistum Trier insgesamt sechs bis sieben Jahre; sie setzt sich aus einer Studienphase und einer dreijährigen berufspraktischen Ausbildungsphase zusammen.
    Das sechssemestrige Studium wird in der Regel an der Katholischen Hochschule in Mainz absolviert –  „Bachelor of Arts (Praktische Theologin/Praktischer Theologe). Unter bestimmten Voraussetzungen erkennt das Bistum auch ein Fernkursstudium (Theologie Im Fernkurs – Kath. Akademie Domschule Würzburg) mit einer Dauer von ca. vier Jahren an.
    Bei beiden Zugangswegen schließen sich an das Studium ein Berufspraktisches Jahr auf einer Ausbildungsstelle  und eine zweijährige Berufseinführungsphase auf einer Planstelle an.  

    Persönliche Beratung hilfreich

    Um zu einer fundierten Entscheidung zu einem Seelsorgeberuf zu gelangen, ist für (künftige) Bewerberinnen / Bewerber die  persönliche  Beratung unverzichtbar. Eine Terminabsprache mit dem Ausbildungsleiter ist jederzeit möglich. Für eine grundlegende persönliche Beratung zu den Themen Glaubensorientierung, Berufung und  kirchliche Berufe empfehlen wir, frühzeitig Kontakt aufzunehmen mit der Diözesanstelle für Exerzitien, geistliche Begleitung und Berufungspastoral  (Paulusplatz 3, 54290 Trier, Tel.: 0651/96637-0). Zuständige Ansprechpartnerin ist Sr. Simone Remmert CJ.

    Studienvoraussetzungen

    Voraussetzung für das Studium ist die Fachhochschulreife. Ersatzweise kann man sich mit der Mittleren Reife und einer Berufsausbildung in einem verwandten Beruf zum Studium bewerben; Bedingungen sind ein  Prüfungsnotendurchschnitt von mindestens 2,5 im schulischen Teil sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis.  Die Studienplatzvergabe ist an eine Studienempfehlung des Bistums gebunden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass  der Bachelorabschluss der Praktischen Theologie unmittelbar auf den Beruf vorbereitet und im Bistum Trier wie in jedem Bistum Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten bedarfsgerecht ausgebildet werden. Die Bewerbung zum Studium erfolgt zunächst direkt bei der Katholischen Hochschule in Mainz. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Mai eines Jahres. Danach werden alle Bewerberinnen und Bewerber von ihrem jeweiligen Bistum zum Auswahlverfahren eingeladen.

    Theologischer Fernkurs

    Für das Fernkursstudium gelten u.a. folgende Voraussetzungen: Schulabschluss mindestens Mittlere Reife, abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit (anerkannt werden auch Erziehungszeiten). Auch hier findet ein bistumsinternes Auswahlverfahren statt. Dazu wird einmal jährlich im Frühjahr zu einem  Entscheidungsworkshop eingeladen. Bewerben können sich Interessentinnen und Interessenten, die bereits den Grundkurs bei Theologie im Fernkurs studieren bzw. zu diesem angemeldet sind.

    Auch wenn das Fernkursstudium keinen anerkannten akademischen Abschluss bietet, so ist durch die Gesamtkonzeption  im Bistum Trier doch gewährleistet, dass alle Absolventinnen und Absolventen auf Fachhochschulniveau ausgebildet und später auch besoldet werden (z. Zt. BAT IVb/ IVa bzw. KAVO E10).

  • Ausbildungsleiter und Leiter der Berufseinführung im Bistum Trier
    Herbert Tholl
    Bischöfliches Generalvikariat Trier
    Strategiebereich 2 – Personalplanung und -entwicklung
    Arbeitsbereich 3 – Ausbildung pastoraler Berufe
    Mustorstraße 2 - 54290 Trier
    Tel.  0651 7105-214 | herbert.tholl(at)bgv-trier.de

    Persönliche und berufliche Beratung
    "geistlich leben" - Diözesanstelle für Exerzitien, geistliche Begleitung und Berufungspastoral
    Sr. Simone Remmert CJ
    Paulusplatz 3 - 54290 Trier
    Tel.  0651 96637-0 | berufungspastoral(at)bistum-trier.de | www.geistlichleben.de

    Katholische Hochschule (Fachbereich Praktische Theologie)
    Saarstraße 3 - 55122 Mainz
    oder Postfach 2340 - 55103 Mainz
    Tel. 06131 28944-0  | Fax -50 | info(at)kh-mz.de | www.kfh-mainz.de

    Theologie im Fernkurs
    Katholische Akademie Domschule
    Postfach 11 04 55 - 97031 Würzburg
    Tel.: 0931 3505-121 - Fax: -134 | theologie(at)fernkurs-wuerzburg.de | www.fernkurswuerzburg.de

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