Hier erfahren Sie mehr über die (Ausbildungs-)Wege für den Beruf; die bestehen aus Studium und Berufseinführung - und dazu gehören gesetzliche Regelungen und weitere Hinweise...
Aus dem Statut für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Bistum Trier vom 27. März 2000 (KA 2000 Nr. 105) in der Fassung vom 1. Januar 2004 (KA 2004 Nr. 6)
Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten haben die Aufgabe, durch die Mitwirkung an den Grunddiensten der Verkündigung, der Liturgie und der Diakonie in der Gemeinde zum christlichen Dienst und Zeugnis anzuregen und zu befähigen. Das Einsatzfeld ist die Pfarrgemeinde oder der Bereich von mehreren Pfarrgemeinden, der von einem Pfarrer geleitet wird (Pfarreiengemeinschaft / Seelsorgeeinheit).
Darüber hinaus kann ein spezieller pastoraler Dienst auf der Ebene des Dekanates nach näherer Maßgabe des § 4 der „Ordnung für die Dekanate im Bistum Trier“ vom 1. Januar 2000 (KA 2000 Nr. 5) übertragen werden. Im Einzelfall ist der Einsatz in einem kategorialen Bereich möglich.
II. Aus dem "Standardteil für Aufgaben- bzw. Stellenbeschreibungen für Pfarrer, Ständige Diakone, Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sowie Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten in Pfarreien und Seelsorgeeinheiten" vom 30. Januar 2003:
Im Rahmen der gemeinsamen Aufgaben, die sich in Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften stellen, gibt es entsprechend ihrem Berufsprofil bevorzugte Einsatzfelder für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten gemäß dem geltenden Statut für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Bistum Trier:
Verantwortliche Leitung bestimmter Bereiche im Rahmen des Gemeindeaufbaus:
Das sind Regeln und Gesetze - sie klingen nach Papier... - über die Lebens- und Berufswirklichkeit von Gemeindereferentinnen und -referenten berichten wir und berichten sie selbst seit Februar 2016 hier.
Die persönlichen, kirchlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Beruf sind im Statut für Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten im Bistum Trier Vom 27. März 2000 (KA 2000 Nr. 105) in der Fassung vom 18. Januar 2008 (KA 2008 Nr. 47) geregelt.
Die Ausbildung zur Gemeindereferentin bzw. zum Gemeindereferenten dauert im Bistum Trier insgesamt sechs bis sieben Jahre; sie setzt sich aus einer Studienphase und einer dreijährigen berufspraktischen Ausbildungsphase zusammen.
Das sechssemestrige Studium wird in der Regel an der Katholischen Hochschule in Mainz absolviert – „Bachelor of Arts (Praktische Theologin/Praktischer Theologe). Unter bestimmten Voraussetzungen erkennt das Bistum auch ein Fernkursstudium (Theologie Im Fernkurs – Kath. Akademie Domschule Würzburg) mit einer Dauer von ca. vier Jahren an.
Bei beiden Zugangswegen schließen sich an das Studium ein Berufspraktisches Jahr auf einer Ausbildungsstelle und eine zweijährige Berufseinführungsphase auf einer Planstelle an.
Um zu einer fundierten Entscheidung zu einem Seelsorgeberuf zu gelangen, ist für (künftige) Bewerberinnen / Bewerber die persönliche Beratung unverzichtbar. Eine Terminabsprache mit dem Ausbildungsleiter ist jederzeit möglich. Für eine grundlegende persönliche Beratung zu den Themen Glaubensorientierung, Berufung und kirchliche Berufe empfehlen wir, frühzeitig Kontakt aufzunehmen mit der Diözesanstelle für Exerzitien, geistliche Begleitung und Berufungspastoral (Paulusplatz 3, 54290 Trier, Tel.: 0651/96637-0). Zuständige Ansprechpartnerin ist Sr. Simone Remmert CJ.
Voraussetzung für das Studium ist die Fachhochschulreife. Ersatzweise kann man sich mit der Mittleren Reife und einer Berufsausbildung in einem verwandten Beruf zum Studium bewerben; Bedingungen sind ein Prüfungsnotendurchschnitt von mindestens 2,5 im schulischen Teil sowie eine mindestens zweijährige Berufspraxis. Die Studienplatzvergabe ist an eine Studienempfehlung des Bistums gebunden. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Bachelorabschluss der Praktischen Theologie unmittelbar auf den Beruf vorbereitet und im Bistum Trier wie in jedem Bistum Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten bedarfsgerecht ausgebildet werden. Die Bewerbung zum Studium erfolgt zunächst direkt bei der Katholischen Hochschule in Mainz. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Mai eines Jahres. Danach werden alle Bewerberinnen und Bewerber von ihrem jeweiligen Bistum zum Auswahlverfahren eingeladen.
Für das Fernkursstudium gelten u.a. folgende Voraussetzungen: Schulabschluss mindestens Mittlere Reife, abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit (anerkannt werden auch Erziehungszeiten). Auch hier findet ein bistumsinternes Auswahlverfahren statt. Dazu wird einmal jährlich im Frühjahr zu einem Entscheidungsworkshop eingeladen. Bewerben können sich Interessentinnen und Interessenten, die bereits den Grundkurs bei Theologie im Fernkurs studieren bzw. zu diesem angemeldet sind.
Auch wenn das Fernkursstudium keinen anerkannten akademischen Abschluss bietet, so ist durch die Gesamtkonzeption im Bistum Trier doch gewährleistet, dass alle Absolventinnen und Absolventen auf Fachhochschulniveau ausgebildet und später auch besoldet werden (z. Zt. BAT IVb/ IVa bzw. KAVO E10).
Ausbildungsleiter und Leiter der Berufseinführung im Bistum Trier
Herbert Tholl
Bischöfliches Generalvikariat Trier
Strategiebereich 2 – Personalplanung und -entwicklung
Arbeitsbereich 3 – Ausbildung pastoraler Berufe
Mustorstraße 2 - 54290 Trier
Tel. 0651 7105-214 | herbert.tholl(at)bgv-trier.de
Persönliche und berufliche Beratung
"geistlich leben" - Diözesanstelle für Exerzitien, geistliche Begleitung und Berufungspastoral
Sr. Simone Remmert CJ
Paulusplatz 3 - 54290 Trier
Tel. 0651 96637-0 | berufungspastoral(at)bistum-trier.de | www.geistlichleben.de
Katholische Hochschule (Fachbereich Praktische Theologie)
Saarstraße 3 - 55122 Mainz
oder Postfach 2340 - 55103 Mainz
Tel. 06131 28944-0 | Fax -50 | info(at)kh-mz.de | www.kfh-mainz.de
Theologie im Fernkurs
Katholische Akademie Domschule
Postfach 11 04 55 - 97031 Würzburg
Tel.: 0931 3505-121 - Fax: -134 | theologie(at)fernkurs-wuerzburg.de | www.fernkurswuerzburg.de