Ausbildung zur Pastoralreferentin/ zum Pastoralreferenten

  • Der Beruf „Pastoralreferentin/Pastoralreferent“ verwirklicht eine Intention des II. Vatikanischen Konzils: „Das Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung bestellt.“ (LG 33)

    Die Würzburger Synode der deutschen Bistümer greift diesen Impuls auf: „Aus einer Gemeinde, die sich pastoral versorgen lässt, muss eine Gemeinde werden, die ihr Leben im gemeinsamen Dienst aller und in unübertragbarer Eigenverantwortung jedes einzelnen gestaltet.“ (Dienste und Ämter 1.3.2)

    Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten sind Theologen, die sich als Laien dieser Aufgabe hauptamtlich stellen und gemeinsam mit Priestern und Laien dem Wirken Gottes in der Welt nachspüren wollen. Zusammen mit anderen Christen leben sie – verheiratet oder unverheiratet – ihren Glauben und suchen gemeinsam nach Wegen hin zu einer lebendigen Kirche.

    Der Beruf der Pastoralreferentin und des Pastoralreferenten im Bistum Trier

    Die Pastoralreferentin und der Pastoralreferent üben einen hauptberuflichen pastoralen Dienst aus, der getauften und gefirmten katholischen Frauen und Männern offen steht. Aufgabe der Pastoralreferentin und des Pastoralreferenten ist es, gemeinsam mit den anderen pastoralen Berufsgruppen die Gemeinden und ihre Glieder zu einem christlichen Zeugnis in Kirche und Welt anzuregen und zu befähigen. Sie wirken mit bei der Bildung christlicher Gemeinschaften und Gruppen zum Aufbau lebendiger Gemeinden. Die Pastoralreferentin und der Pastoralreferent halten Kontakt zu verschiedenen gesellschaftlichen und weltanschaulichen Gruppen und Einrichtungen. Sie regen an zur Auseinandersetzung mit Fragen des Glaubens und der christlichen Lebensorientierung und bieten Hilfen an, wie das Evangelium in den unterschiedlichen persönlichen, familiären und gesellschaftlichen Lebenssituationen verwirklicht werden kann.

    Die Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten werden vom Bischof im Rahmen eines Gottesdienstes beauftragt und nehmen als Laien in bestimmten Sachgebieten am amtlichen Auftrag der Kirche teil. Wenn es pastoral erforderlich ist, können sie mit bestimmten Aufgaben des kirchlichen Amtes betraut werden. Solche Beauftragungen erfolgen durch den zuständigen Amtsträger. Sie sollen sich an dem pastoralen Handlungsfeld orientieren, für das die Pastoralreferentin oder der Pastoralreferent zuständig ist. Die Pastoralreferentin und der Pastoralreferent nehmen die ihnen übertragenen Aufgaben eigenverantwortlich wahr. Ihre Eigenverantwortung ist begründet in der Eigenständigkeit der ihnen übertragenen Handlungsfelder, in der durch Ausbildung und Berufserfahrung erworbenen Kompetenz sowie in der Beauftragung durch den Bischof. Der Dienst der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten steht unter der Leitung des Bischofs und der für die jeweiligen Einsatzbereiche Verantwortlichen.

    Berufliche Handlungsfelder im Bistum Trier

    Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten können in verschiedenen Bereichen tätig sein. Pastorale Einsatzfelder sind Dekanate und kategoriale Bereiche (z. B. Krankenhaus, Justizvollzugsanstalt, Hochschulgemeinde und Schule). Außerdem können auch spezielle Aufgaben übertragen werden (z. B. Leitung der Fachstellen Jugend).

    Die Festlegung der konkret übertragenen Sachgebiete und Aufgaben richtet sich nach den pastoralen Erfordernissen und nach der besonderen Eignung der Pastoralreferentin oder des Pastoralreferenten. Die Arbeit in den pastoralen Handlungsfeldern vollzieht sich vornehmlich im Aufbau und der Begleitung von Gruppen, in der Förderung von Initiativen und in der Einzelseelsorge.

    Bevorzugte Aufgabenfelder für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten:

    Im Rahmen der gemeinsamen Aufgaben, die sich in Dekanaten und Pfarreiengemeinschaften stellen, gibt es entsprechend ihrem Berufsprofil bevorzugte Einsatzfelder für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten gemäß dem geltenden Statut für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Bistum Trier:

    Verantwortliche Übernahme einzelner Sachgebiete:

    • Praktisch-theologische Konzeptentwicklung innerhalb ihres Aufgabenbereichs und Mitwirkung bei der Entwicklung eines Konzeptes für die Pastoral in der Seelsorgeeinheit;
    • Initiierung, Beratung oder Leitung pastoraler Projekte
    • theologische Bildungsarbeit und Förderung der Glaubenskommunikation;
    • Fortbildung hauptamtlicher kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
    • Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern;
    • Aufbau von Kontakten und Initiativen zu außergemeindlichen Gruppierungen und Einrichtungen der kategorialen Seelsorge im Bereich der Pfarrei bzw. der Seelsorgeeinheit;
    • Kontakte zu und Zusammenarbeit mit außerkirchlichen Initiativen und Gruppen mit ähnlichen Anliegen.

    Voraussetzungen für den Dienst - Was wird erwartet?

    Für die Anstellung als Pastoralreferentin oder Pastoralreferent müssen bei den Bewerberinnen und Bewerbern in der Regel bestimmte Voraussetzungen gegeben sein:

    • Fachliche Voraussetzungen: ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der katholischen Theologie, die Teilnahme an Veranstaltungen zur spirituellen und pastoral-praktischen Vorbereitung auf den Beruf sowie der erfolgreiche Abschluss der Berufseinführung mit der Zweiten Dienstprüfung als Pastoralreferentin oder Pastoralreferent.
    • Kirchliche Voraussetzungen: Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, persönliche Gläubigkeit, Gebet und Orientierung an der Heiligen Schrift, Übereinstimmung mit den Grundsätzen der katholischen Kirche, aktive Teilnahme am Leben einer Gemeinde und ihren gottesdienstlich-sakramentalen Formen, Bemühung um eine konkrete geistliche Lebensführung und Erfahrung in ehrenamtlichen kirchlichen Aufgaben. Die Ehepartnerin oder der Ehepartner müssen über die besonderen Anforderungen des pastoralen Dienstes informiert sein. Im Übrigen gelten die „Richtlinien über persönliche Anforderungen an Diakone und Laien im pastoralen Dienst im Hinblick auf Ehe und Familie“.
    • Persönliche Voraussetzungen: Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Urteilskraft, Fähigkeit zur Wahrnehmung eigener Verantwortung, Bereitschaft und Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen haupt- und nebenberuflichen sowie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Sensibilität für Fragen der Menschen und der Gesellschaft und Fähigkeit, auf Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen einzugehen, die für die Tätigkeit erforderliche körperliche und seelische Belastbarkeit.
  • Allgemein

    Die Bildung der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten gliedert sich in drei Phasen:Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung. Im Bistum Trier dauern Ausbildung und Berufseinführung 7 ½ bis 9 Jahre.

    Ausbildung

    Die Ausbildung besteht vor allem im Studium der katholischen Theologie an einer theologischen Fakultät (Fachbereich, Hochschule) und in der Teilnahme an begleitenden Veranstaltungen zur spirituellen, pastoral-praktischen und pastoral-psychologischen Vorbereitung auf den Beruf.

    Das theologische Studium dauert in der Regel 10 bis 12 Semester und richtet sich nach den für den Diplom-Studiengang Katholische Theologie geltenden Studienordnungen. Die erste Bildungsphase endet mit dem theologischen Abschlussexamen (kirchliche Abschluss- bzw. anerkannte Diplomprüfung). Die Anerkennung eines theologischen Staatsexamens erfolgt nach Anhörung des Studiendekans und nach Ablegung von zusätzlichen kirchlichen Studien und Prüfungen in Anlehnung an die Diplomstudien- und Diplomprüfungsordnung der Theologischen Fakultät Trier in den jeweils geltenden Fassungen. Diese theologischen Studienabschlüsse gelten als Erste Dienstprüfung für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten.

    Parallel zum Theologiestudium besteht seitens des Bistums Trier das Mentorat der Laientheologinnen und Laientheologen, in dem der Mentor Peter Moosmann und der Ausbildungsleiter Steffen Stutz die Studierenden berufsorientierend begleiten und beraten. Es empfiehlt sich, dass Studierende zu beginn ihres Studiums mit dem Ausbildungsleiter Kontakt aufnehmen.

    Berufseinführung

    Die Phase der Berufseinführung dauert 31 Monate und umfasst pastorale, spirituelle und persönlichkeitsbildende Elemente. Der eigentliche Lernort ist die Praxis. In zwei Jahrespraktika (Pfarreiengemeinschaft und Dekanat) und in begleitenden Kursen werden verschiedene Schüsselqualifikationen entwickelt, die die angehenden Seelsorgerinnen und Seelsorger befähigen, unterschiedlichen Lebenssituationen und den damit verbundenen seelsorglichen Herausforderungen situationsbezogen und zielorientiert begegnen können.

    Die Berufsbezeichnung während der Berufseinführung lautet: Pastoralassistentin bzw. Pastoralassistent. Die zweite Phase der Berufseinführung endet mit der Zweiten Dienstprüfung.

    Fortbildung

    Die Phase der Fortbildung beginnt mit der unbefristeten Anstellung und dient der Erhaltung, Aktualisierung und Weiterentwicklung der für die Ausübung des pastoralen Dienstes erforderlichen persönlichen, spirituellen und fachlichen Qualifikationen.

    Auch das muss stimmen

    • Studienförderung ist auf der Grundlage des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) möglich. Auskunft erteilen die Ämter für Ausbildungsförderung bei staatlichen bzw. kommunalen Behörden. In einigen Ländern der Bundesrepublik Deutschland wird Studiengeld erhoben.
    • Nach der erfolgreichen Ausbildung erfolgt eine Bewerbung um die Aufnahme in die Berufseinführung der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten im Bistum Trier.
    • Während der Berufseinführung besteht ein befristetes Anstellungsverhältnis zum Zwecke der Ausbildung.
    • Nach bestandener Zweiter Dienstprüfung entscheidet das Bistum Trier über die Anstellung der Bewerberinnen und Bewerber auf unbestimmte Zeit. Die Berufsbezeichnung lautet dann: Pastoralreferentin bzw. Pastoralreferent.
    • Das Arbeitsverhältnis wird durch einen Arbeitsvertrag geregelt. Die Stellenzuweisung erfolgt durch den Bischof.
    • Die Erteilung des schulischen Religionsunterrichtes erfolgt auf der Grundlage der diözesanen Ordnungen und entsprechender Regelungen der Bundesländer. Nach der Zweiten Dienstprüfung erhalten die Pastoralreferenten und -referentinnen eine unbefristete kirchliche Lehrbeauftragung (Missio canonica) für den schulischen Religionsunterricht.
    • Die Entwicklung dieses Berufes ist in den deutschen Diözesen sehr unterschiedlich, die Zahl der Planstellen für Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten ist begrenzt. Bis vor kurzem überstieg die Zahl der Bewerbungen die der Anstellungen bei weitem. Derzeit entsprechen sich die Zahlen in etwa.
      Das Bistum Trier bildet zur Zeit pro Jahr 4 Pastoralreferentinnen bzw. Pastoralreferenten aus. Über Berufsaussichten informiert der Ausbildungsleiter.
    • Die Besoldung erfolgt nach der Kirchlichen Arbeits- und Vergütungsordnung (KAVO). Angaben über die Eingruppierung können erfragt werden.
  • Ausbildungsleiter und Leiter der Berufseinführung „Pastoralreferenten/innen im Bistum Trier“
    Steffen Stutz
    Bischöfliches Generalvikariat Trier
    Strategiebereich 2 – Personalplanung und –entwicklung
    Arbeitsbereich 3 – Ausbildung pastoraler Berufe
    Mustorstraße 2 - 54290 Trier
    Tel.  0651 7105 518 | steffen.stutz(at)bgv-trier.de

    Mentorat der Laientheologinnen und Laientheologen
    Peter Moosmann
    Weberbach 71 - 54290 Trier
    Tel.  0651 9945256 | mentorat(at)bistum-trier.de | www.mentorat-trier.de

    Diözesanstelle für Exerzitien, geistliche Begleitung und Berufungspastoral
    Sr. Simone Remmert CJ
    Paulusplatz 3 - 54290 Trier
    Tel.  0651 96637-0 | berufungspastoral(at)bistum-trier.de | www.exerzitien.bistum-trier.de

    Theologische Fakultät Trier
    Universitätsring 19 - 54296 Trier
    Tel.  0651 201 3520 (Sekretariat)/  0651 201 3525 (Studienberatung)
    Fax:  0651 201 3951 | theofak(at)uni-trier.de | www.theo.uni-trier.de

    weitere Informationen

    40 Jahre Pastoralreferenten und -referentinnen im Bistum Trier - Beiträge zum Jubiläum 2014

    Quellen und mehr Infos:
    vgl. www.berufung.org
    Statut für Pastoralreferentinnen und –referenten vom 15.05.2000 (vgl. KA 2000, Nr. 129) und Handbuch des Rechts für das Bistum Trier, Nr. 254.1

Weiteres: