(Gekürzte und vereinfachte Angaben aus der „Rahmenordnung für Ständige Diakone in den Bistümern der Bundesrepublik Deutschland“ von 1994; herausgegeben vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz):
Das kirchliche Amt gliedert sich in die dreifache Ausformung von bischöflichem, priesterlichem und diakonalem Amt. Bischöfen, Priestern und Diakonen ist es aufgegeben, in amtlicher Vollmacht durch ihr Wort und ihr Tun den Herrn zu vergegenwärtigen, der „gekommen ist, nicht um sich bedienen zu lassen, sondern um zu dienen“ (Mk 10,45), und alle zum Dienen berufen hat.
Es gibt viele Dienste in der Kirche, durch die Gott seine Kirche aufbaut. Der Diakonat setzt eine spezifische Berufung voraus; er wird durch die Spendung des Weihesakramentes übertragen. Das Zweite Vatikanische Konzil hat den Diakonat als festen und dauerhaften Lebensstand erneuert. Der Diakon ist Zeichen des dienenden Christus und der dienenden Kirche. Aus der sakramentalen Verbindung mit Christus soll er wie beim Zweiten Vatikanischen Konzil formuliert „dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der christlichen Bruderliebe in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium“ (Lumen Gentium 29) dienen. Mit dem Priester gilt der Diakon seit alters her als Helfer des Bischofs; seine Aufgaben werden ihm vom Bischof übertragen.
Seinen spezifischen Dienst nimmt der Diakon kraft des Weihesakramentes in amtlicher Sendung und Vollmacht wahr. Innerhalb der einen Sendung des kirchlichen Amtes kommt es dem Diakon zu, die Liebe Christi zu denen hinzutragen, die einer Hilfe besonders bedürfen. Alle seine Aufgaben sind in Gemeinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium auszuüben. Die Einheit des kirchlichen Amtes muss im Dienst des Diakons ihren Ausdruck darin finden, dass er jeweils in allen drei Grunddiensten tätig ist: der Diakonie der Liturgie, der Verkündigung und der christlichen Nächstenliebe.
Im Bereich Diakonie: Gleichsam als Anwalt der Nöte soll der Diakon in der Gemeinde diakonische Dienste anregen und heranbilden. Auch soll er durch sein Leben und Wirken zur Evangelisierung der Lebensbereiche beitragen. Zugleich weiß er sich zu denen gesandt, die es an die Gemeinde heranzuführen gilt. Selbst in der Gemeinde stehend, hat er eine vorbereitende, vermittelnde, auf die Mitte der Gemeinde hinführende Aufgabe: Er formt lebendige Zellen geschwisterlicher Gemeinschaft und hilft mit, dass sich aus ihnen Gemeinde aufbaut. Sein Dienst zielt darauf, in der ganzen Gemeinde den Sinn für die Diaconia Christi zu wecken und wach zu halten. Sein diakonischer Auftrag weist ihm eine Brückenfunktion zu: Sein Platz ist zugleich in der Mitte der Gemeinde und dort, wo Gemeinde noch nicht oder nicht mehr ist. Zu diesem Auftrag gehören u. a. folgende Aufgaben: Bildung von Zellen und Gruppen geschwisterlicher Gemeinschaft; Entdeckung und Förderung von Charismen und Talenten zum Aufbau der Gemeinde; Öffnung vorgemeindlicher Strukturen zur Mitte der Gemeinde hin; Öffnung der Gemeinde für besondere Anliegen, Anfragen und Nöte der Menschen; Sorge für Menschen in Notsituationen und am Rande von Gesellschaft und Kirche; Anregung und Weckung diakonischer Dienste; Kooperation mit kirchlichen und kommunalen Einrichtungen im Bereich der Caritas und des Sozialwesens.
Im Bereich Verkündigung: Durch seinen Dienst am Wort soll der Diakon die Gemeindeglieder im Glauben stärken, sie zu gemeinsamer Erfahrung des Glaubens hinführen und zu gemeinsamem Zeugnis des Glaubens ermutigen. Zu diesem Auftrag gehören u. a. folgende Aufgaben: Glaubenszeugnis und Glaubensgespräche mit einzelnen und in Gruppen besonders mit Menschen in geistlicher und materieller Not; Milieuseelsorge etwa am Arbeitsplatz, unter Zielgruppen; Ansprache bei Wortgottesdiensten; Predigt in der Eucharistiefeier; Mitwirkung in der Vorbereitung auf den Sakramentenempfang; Mitwirkung in der Gemeindekatechese; Befähigung von Eltern und anderen Erwachsenen zur Einführung der Kinder in den Glauben; Erteilung von schulischem Religionsunterricht.
Im Bereich Liturgie: Durch seinen Dienst in der Liturgie, insbesondere in der Eucharistiefeier, bekundet der Diakon, dass Gottesdienst und Nächstenliebe eine untrennbare Einheit bilden. Außer der Verkündigung im Gottesdienst obliegen dem Diakon im Bereich der Liturgie folgende Aufgaben: Assistenz in der Eucharistiefeier; Spendung der Eucharistie auch außerhalb der Messe (beson¬ders an Kranke und Sterbende); Leitung der Feiern von Taufe, Trauung und Begräbnis; Leitung von Wortgottesdiensten und Segnungsfeiern; Mitwirkung bei der Vorbereitung und Gestaltung von Gottesdiensten; Heranbildung und Begleitung von Mitarbeitern und Helfern für Gottesdienste.
Der Diakon mit Zivilberuf verwirklicht den Auftrag, der sich aus der Diakonenweihe ergibt, vor allem in seinem zivilen Beruf. Darüber hinaus werden ihm einzelne pastorale Aufgaben aus den Bereichen der Diakonie, der Verkündigung und der Liturgie übertragen. Diese nimmt er nebenberuflich im Gemeindedienst, in einer größeren Seelsorgeeinheit oder in einem speziellen Bereich der Pastoral wahr. Derjenige, der eine zusätzliche, in einer zwei- bis dreijährigen Ausbildung erworbene theologisch-pastorale Qualifikation besitzt, kann hauptberuflich in den genannten Einsatzbereichen tätig werden.
Für den Dienst als Diakon müssen bestimmte religiöse und kirchliche, menschliche und fachliche Voraussetzungen gegeben sein. Religiöse und kirchliche Voraussetzungen sind Bereitschaft zur Nachfolge des Herrn, Übereinstimmung mit der Glaubenslehre und der Lebensordnung der katholischen Kirche, aktive Teilnahme am Leben einer Gemeinde, Bereitschaft zum täglichen Gebet, insbesondere zum Gebet der Kirche (verpflichtend Laudes und Vesper). Menschliche Voraussetzungen sind die für den Beruf Diakonat erforderliche körperliche und seelische Gesundheit, bei Verheirateten Bewährung in Ehe und Familie, Fähigkeit zur Wahrnehmung eigener Verantwortung. Die fachlichen Voraussetzungen werden durch einen erfolgreichen Abschluss der vorgeschriebenen theologischen Studien sowie in pastoral-diakonischen Kursen und Praktika erworben. Auch muss der Bewerber wenigstens drei Jahre Mitglied eines Diakonatskreises gewesen sein und darin regelmäßig und aktiv mitgearbeitet haben.
Die Ausbildung gliedert sich in drei Abschnitte:
Nach einer angemessenen Zeit im Einsatz als Diakon mit Zivilberuf oder auch am Ende des zweiten Jahres im Bewerberkreis kann je nach Personalbedarf des Bistums Trier und bei entsprechenden Voraussetzungen eine Zulassung zu einer pastoralen Zusatzausbildung für den Dienst als Diakon im Hauptberuf erfolgen. Diese Zusatzausbildung dauert ca. drei Jahre und beinhaltet vor allem ein von jeweiligen Fachvertretern begleitetes Gemeindepraktikum mit qualifizierten Prüfungen in den Fächern Liturgie, Pastoraltheologie und Homiletik, die Teilnahme an zwölf überdiözesanen Wochenkursen in der Bildungsstätte Heiligkreuztal, die Teilnahme an einem pastoralpsychologischem Curriculum und die erfolgreiche Durchführung des „Religionspädagogisch-katechetischen Kurses“ im Rahmen des theologischen Fernkurses der Domschule Würzburg.
Verantwortliche für den Ständigen Diakonat im Bistum Trier:
Anschrift: Bischöfliches Generalvikariat Trier, Mustorstraße 2, 54290 Trier
Bischöflicher Beauftragter & Ausbildungsleiter:
Diakon Dr. Ernst Schneck
Tel. 0651/7105-130 | ernst.schneck(at)bgv-trier.de
Sekretariat:
Anja Pfeiffer
Tel. 0651/7105-218 | anja.pfeiffer(at)bgv-trier.de
Theologie im Fernkurs
Katholische Akademie Domschule
Postfach 11 04 55
97031 Würzburg
Tel.: 0931/3505-121 - Fax: -134 | theologie(at)fernkurs-wuerzburg.de | www.fernkurswuerzburg.de
Kontaktadresse im Bistum Trier:
Pastoralreferentin Judith Peters
Tel. 0651/4639707 | judithpeters(at)freenet.de
Persönliche und berufliche Beratung
Petra Stadtfeld
Diözesanstelle für Exerzitien, geistliche Begleitung und Berufungspastoral
Paulusplatz 3 - 54290 Trier
Tel.: 0651/96637-0 | petra.stadtfeld(at)bgv-trier.de | www.exerzitien.bistum-trier.de