Alles in einen Topf?
Wie wird das Vermögen der gegenwärtigen Kirchengemeinden in den Pfarreien der Zukunft verwaltet? Diese Frage stellte sich gut 300 Teilnehmer bei der ersten Infoveranstaltung in Andernach.
Nach Beratungen in der Bistums-Dechantenkonferenz und im Kirchensteuerrat ist eine Vorentscheidung zur Vermögensfrage in den Pfarreien der Zukunft getroffen: Für jede "Pfarrei der Zukunft" wird eine "Kirchengemeinde" errichtet (zu den Begriffen siehe Info-Kasten). Die gegenwärtigen Kirchengemeinde sowie die Kirchengemeindeverbände werden als Rechtsform der bisherigen Pfarreien durch die mit den Pfarreien der Zukunft zu bildenden Kirchengemeinden abgelöst.
Generalvikar Dr. Ulrich von Plettenberg und die Finanzdirektorin des Bistums, Kirsten Straus laden die Mitglieder der Verwaltungsräte und alle Interessierten herzlich zu Informationsveranstaltungen ein. Sie werden da erläutern, warum der Lösungsweg "Eine Pfarrei - eine Kirchengemeinde" bevorzugt wurde; außerdem werden sie darlegen, welche Schritte sich aus dieser Entscheidung für die Überführung der Vermögen aus den jetzigen Kirchengemeinden in die neu zu gründenden Kirchengemeinden ergeben. Schließlich ist auch zu diskutieren, wie künftig die Vermögens-Verantwortung gestaltet wird; dabei geht es etwa um das weitere ehrenamtliche Engagement und die nötigen Unterstützungsstrukturen.
Jede Veranstaltung wird so gestaltet sein, dass es genügend Zeit für Rückfragen und Diskussionsbeiträge der Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt.
Wie schon zu den Resonanz-Veranstaltungen mit Bischof Stephan Ackermann bittet das Synodenbüro wieder, dass Sie sich über den online-Kalender Doodle zu der von Ihnen ausgesuchten Veranstaltung anmelden. Doodle fragt sie bei der Anmeldung nach einigen Adress-Daten – bitte eintragen, damit wir Sie über eventuelle Veränderungen rechtzeitig informieren können!
19:00 bis ca. 21:30 Uhr - Europahalle - Karte
Viehmarktplatz - 54290 Trier
In den Resonanzveranstaltungen zur Raumgliederung ist eine Frage immer wieder gestellt worden: Was passiert mit dem Vermögen der Pfarreien? Die Bistumsleitung nimmt dieses Anliegen sehr ernst: „Über Jahre haben Menschen das ihnen anvertraute kirchliche Vermögen mit großer Sorgfalt und Umsicht verwaltet, viele auch in schwierigen finanziellen Situationen.“ Die Bistumsleitung hat jetzt eine Vorentscheidung zur Vermögensfrage getroffen: Für jede Pfarrei der Zukunft wird eine Kirchengemeinde errichtet.
Es gehe nicht darum, jetzt einfach alles „in einen Topf zu werfen“, betont Generalvikar Dr. Ulrich Graf von Plettenberg. „Wir möchten, dass die Verantwortung vor Ort bleibt – in einem guten Zusammenspiel von ehren- und hauptamtlich Mitarbeitenden.“ Auch in den Kirchengemeinden der Pfarrei der Zukunft werde es möglich sein, Zweckbindungen zu setzen, und sich auch finanziell für eine bestimmte Aktion oder ein Gebäude einzusetzen.
„Gleichzeitig bauen wir darauf, dass sich die Menschen in den Pfarreien der Zukunft als Teil dieser Einheit verstehen und dafür Sorge tragen wollen, dass die Kirchengemeinde insgesamt finanziell so gut aufgestellt ist, dass das kirchliche Leben an ganz vielen Orten und in ganz unterschiedlichen Formen möglich ist.“
Konkret sieht der Vorschlag vor, die gegenwärtigen Kirchengemeinden sowie die Kirchengemeindeverbände als Rechtsform abzulösen. An ihre Stelle tritt für jede Pfarrei der Zukunft eine Kirchengemeinde. Der Generalvikar erläutert: „Dieser Ansatz folgt den Grundlinien der Synode. So wie wir uns für die Pastoral vorstellen, dass die Menschen in den weiten Räumen netzwerkartig zusammenarbeiten, so möchten wir auch bei den finanziellen Fragen die Menschen vor Ort in der Verantwortung lassen und sie in diesen Fragen unterstützen.“ Von Plettenberg sieht unter anderem zwei Vorteile: Die Pfarrer werden von Verwaltungsaufgaben entlastet. Und von Seiten des Bistums kann die bisherige Verwaltungsunterstützung für eine kleinteilige Struktur durch ein neues System ersetzt werden, das mehr Qualität bei geringeren Kosten ermöglicht.
Der genaue Weg zu diesem Modell werde jetzt erarbeitet. Es sollen unter anderem Regeln festgelegt werden, nach denen die Vermögensinteressen der gegenwärtigen Kirchengemeinden und der Pfarreien der Zukunft ausbalanciert werden. Auch sollen die gegenwärtigen Kirchengemeinden etwa ‚ihrem‘ Vermögen Herkunft und Bestimmung ein Stück weit mitgeben können.
Von Plettenberg betont, man habe auch die Möglichkeit geprüft, zunächst lediglich die bestehenden Kirchengemeindeverbände aufzulösen und zu jeder Pfarrei der Zukunft einen neuen zu bilden. Bei diesem Modell wären die bisherigen Kirchengemeinden als Rechtsform erhalten geblieben und hätten erst auf längere Sicht freiwillig oder aus wirtschaftlicher Not nach und nach fusionieren können. „Uns ist bewusst, dass dieser Ansatz auf den ersten Blick vielleicht eine größere Akzeptanz finden würde“, sagt von Plettenberg. „Aber er würde eine konsequente Umsetzung der Synode verhindern. Die Kirchengemeinden (zur Begriffsklärung siehe Infokasten) wären von der Pfarrei der Zukunft abgekoppelt worden. Dauerkonflikte um die Verteilung der Ressourcen würden entstehen; zudem müssten wir zwei Verwaltungssysteme parallel betreiben.“
Unterstützt wird die Bistumsleitung in ihrem Vorschlag von den Dechanten des Bistums sowie dem Kirchensteuerrat. Der Vorschlag wird derzeit unter anderem den Pfarrern und Verwaltungsräten im Bistum bekannt gemacht. Im September soll es neun Informationsveranstaltungen geben, zu denen vor allem die Mitglieder der Verwaltungsräte eingeladen sind, aber auch alle anderen Interessierten. Dort wird die geplante Vorgehensweise zur Umsetzung des Modells vorgestellt und diskutiert. Zudem soll es zeitgleich möglich sei, über weitere Kanäle Rückmeldung zu geben. Diese Hinweise können den Ansatz hinsichtlich der Zweckbindung von Vermögensbestandteilen und hinsichtlich der Mitgestaltungsmöglichkeiten von Ehrenamtlichen bei Vermögensfragen noch verändern. Am 24. November tagen dann erneut die diözesanen Räte mit der Bistumsleitung zur Raumgliederung und der Vermögensfrage. Im Anschluss daran entscheidet Bischof Dr. Stephan Ackermann.