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Weitere Institutionen der EU
Die Europäische Investitionsbank
Die Europäische Investitionsbank (EIB) mit Sitz in Luxemburg ist die Finanzierungsbank der EU. Ihr Eigenkapital wird von den Mitgliedsstaaten der EU gestellt. Die Bank gewährt Darlehen und Bürgschaften zum Beispiel für Investitionen, die weniger entwickelte Gebiete im Binnenmarkt erschließen und neue Arbeitsplätze durch Modernisierung oder Anpassung von Unternehmen schaffen, aber auch zur Finanzierung transeuropäischer Netze oder von Anpassungsmaßnahmen in Beitrittsländern.
Zur Webseite der Europäischen Investitionsbank
Statistisches Amt der Europäischen Gemeinschaften
Lassen sich in Deutschland mehr Paare scheiden als in anderen europäischen Staaten? Wie viele Verkehrstote gab es im letzten Jahr in Portugal? Und in welchem Land rauchen die Leute am wenigsten? Wer Antworten auf diese und andere Fragen zum Leben in der Europäischen Union sucht, ist bei Eurostat an der richtigen Adresse. Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften fasst Daten aus den Statistischen Landesämtern der EU-Mitglieder zusammen und bereinigt sie, wo nötig. Auch Daten von Partnerländern der EU sind hier kostenlos erhältlich.
Zur Webseite des Statistischen Amtes der Europäischen Gemeinschaften
EUR-Lex: Zugang zum EU-Recht
EUR-Lex bietet einen unmittelbaren und kostenlosen Zugang zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union. Über das System können das Amtsblatt der Europäischen Union sowie insbesondere die Verträge, die Rechtsetzungsakte, die Rechtsprechung und die vorbereitenden Rechtsakte konsultiert werden. Die Suchfunktionen sind vielfältig
Zur Webseite von EUR-Lex
Der Europäische Bürgerbeauftragte
Der Europäische Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in den Organen und Einrichtungen der Europäischen Union.
Wenn Sie ein Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union sind oder Ihren Wohnsitz in einem dieser Länder haben, können Sie eine Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einreichen. Auch Unternehmen, Vereinigungen oder sonstige Einrichtungen, die ihren Sitz in der Europäischen Union haben, können eine Beschwerde beim Bürgerbeauftragten einreichen. Lediglich der Europäische Gerichtshof und das Gericht erster Instanz in deren Rechtsprechungstätigkeit fallen nicht in sein Mandat. Der Bürgerbeauftragte führt gewöhnlich Untersuchungen auf der Basis von Beschwerden durch, kann sie allerdings auch aus eigener Initiative einleiten. Er übt sein Amt in völliger Unabhängigkeit aus und darf von keiner Stelle Anweisungen anfordern oder entgegennehmen.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte
Der Datenschutzbeauftragte hat dafür zu sorgen, dass die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten den Schutz der Privatsphäre gewährleisten. Maßgeblich ist dabei nicht zuletzt das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten, wie es in der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert ist.
Der Datenschutzbeauftragte und der stellvertretende Datenschutzbeauftragte werden vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union für fünf Jahre mit der Option auf Verlängerung ernannt. Der Datenschutzbeauftragte ist bei seiner Tätigkeit völlig unabhängig und darf keinerlei Weisungen einholen oder entgegennehmen.
Deutsches Informationsbüro des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament unterhält in allen Mitgliedsstaaten der EU Informationsbüros. Die Informationsbüros sind das Bindeglied zwischen dem Europäischen Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern. In jeder Hauptstadt finden Sie ein solches Büro, das als Anlaufstelle und Informationszentrum für das jeweilige Land arbeitet. Daneben gibt es in den großen Mitgliedsstaaten (Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien) noch je ein Regionalbüro.
In Deutschland finden Sie die Informationsbüros in Berlin und München.
Zur Webseite des deutschen Informationsbüros des Europäischen Parlaments