Bewerbung, Auswahl, Zulassung

Diese Site wird zur Zeit überarbeitet. In Kürze stehen Ihnen hier sämtliche Informationen zur Verfügung.

Bei Fragen geben wir Ihnen gern auch telefonisch Auskunft. Bitte wenden Sie sich an die Studienberatung (s. rechte Spalte).

Bewerbung

Studienplätze und Bewerbung

Es stehen 35 Studienplätze für jedes Semester zur Verfügung. Die Bewerbungsphase endet immer für das Wintersemester am 15. Juni und für das Sommersemester am 15. Dezember eines jeden Jahres.

Die Bewerbungsunterlagen für den Fernstudiengang finden Sie auf der Homepage der ZFH (Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen) bzw. hier:

Anmeldeinformation und Formulare

Hinweise bei Wiederbewerbung

Für eine erneute Bewerbung müssen Sie zunächst entscheiden, ob sich in Ihren Bewerbungsunterlagen etwas verändert hat, z.B. weitere besuchte Fortbildungen mit leitungsbezogenen Inhalten oder die Übernahme von anderen oder zusätzlichen Aufgabenbereichen und Verantwortungsfeldern. Falls dies der Fall ist, sollten sie uns über die Bewerbung bei der ZFH entsprechende Nachweise mit Ihrer Bewerbung einreichen.

Falls es keine Veränderungen gab und Ihre Bewerbungsunterlagen somit noch aktuell sind, brauchen Sie für Ihre erneute Bewerbung lediglich ein neues Bewerbungsschreiben zu verfassen, das Antragsformular für das Fernstudium (siehe ZFH) ausfüllen und dort ankreuzen, dass Sie sich wiederholt bewerben.

Zulassungsvoraussetzungen

Informationen zu den besonderen Zulassungsvoraussetzungen zum Studiengang

Formale Zulassungsvoraussetzung sind

  • die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin oder zum staatlich anerkannten Erzieher oder eine gleichwertige Ausbildung sowie
  • eine anschließend mindestens zweijährige Berufspraxis in Kindertageseinrichtungen bzw. (im weitesten Sinne) im Bereich der Pädagogik der frühen Kindheit.

Über eine Zulassung entscheidet des Weiteren eine Eignungsprüfung sowie ggf. das Verfahren nach der Studienplatzvergabeordnung.

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Auswahl und Zulassung

Die Eignungsprüfung besteht aus zwei Teilen:

1. Im ersten Schritt wird die Bewerbung hinsichtlich Motivation, Berufserfahrung und absolvierter Fortbildungen geprüft.

2. Bei positiver Prüfung erfolgt eine Einladung zum Eignungsprüfungsgespräch. Nur durch das Bestehen des Eignungsprüfungsgesprächs ist eine Zulassung zum Studium möglich.

Das Verfahren nach der Studienplatzvergabeordnung setzt dann ein, wenn mehr als 35 Bewerbenden das Eignungsprüfungsgespräch bestanden haben.

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Hochschulzugang

Informationen zum Hochschulzugang insb. für staatl. anerkannte Erzieherinnen und Erzieher

Das Land Rheinland-Pfalz hat zum 01. September 2010 den Hochschulzugang neu geregelt. Grundsätzlich erhalten folgende Personengruppen in Rheinland-Pfalz einen Hochschulzugang an die Fachhochschule

  • Hochschulreife oder Fachhochschulreife: Abitur oder Fachabitur oder Berufsaubildung mit Zusatzqualifikation gem. den entsprechenden Verordnungen

oder

  • Berufausbildung mit qualifiziertem Ergebnis (Abschlussnote mindestens 2,5 oder besser) und zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit. 

Da die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung mit staatlicher Anerkennung unabhängig des Bundeslandes der Meisterausbildung gleichgestellt ist, entfällt bei dieser Art der beruflichen Qualifikation das qualifizierte Ergebnis, wie auch die zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit. D.h. eine staatlich anerkannte Erzieherin oder ein staatlich anerkannter Erzieher erhält in Rheinland-Pfalz einen unmittelbaren Hochschulzugang an alle Hochschulen des Landes.

Wir weisen darauf hin, dass für den Studiengang "Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit" als besondere Voraussetzung zwei Jahre einschlägige (im Feld der Kindheit) Berufserfahrung notwendig sind. Die ist eine studiengangsspezifische Voraussetzung, da (zukünftige) Leitungskräfte Berufserfahrung vor dem Studium mitbringen müssen.

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Flyer

 

Studienberatung

Marion Manske

Tel.: 0261 9528-213

E-Mail: manske