In Rheinland-Pfalz werden keine Studiengebühren erhoben, wenn es sich um ein grundständiges Erststudium handelt.
Kosten fallen lediglich an für den allgemeinen Sozialbeitrag, den alle Studierende zu zahlen haben (und der für die Aufgaben des Studentenwerks und der Asta verwendet wird) in Höhe von 84,90 � pro Semester sowie für die Materialkosten (Lehrbücher, CD-Roms, Online-Module und Nutzung der Lernplattform im Internet) in Höhe von 85,10 � je Semester. Darin enthalten ist auch eine Verwaltungspauschale für die Zentralstelle für Fernstudien (ZFH).
Das heißt, Studierende müssen lediglich einen Betrag von 170,- � pro Semester entrichten.
Kommen weitere Kosten hinzu?
Einmal im Monat während des Semesters muss eine Präsenzphase an der Hochschule absolviert werden (freitags und samstags). Wenn hierfür Kosten der Anreise und einer Übernachtung fällig werden, dann müssen die Studierenden diese selbst tragen. Die Hochschule bietet in diesen Fällen eine Information über kostengünstige Unterbringungen in nahegelegenen Hotels und Pensionen an.
Können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden?
Ja, und zwar nach der gegenwärtigen Rechtslage können jährlich 4.000 � Aufwendungen für den Studiengang von der Steuer abgezogen werden. Hierzu gehören neben den Gebühren auch die Unterkunfts- und die Reisekosten, die im Zusammenhang mit den Präsenzphasen anfallen sowie alle weiteren Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen (z.B. Fachliteratur oder Fachzeitschriften).
Wichtiger Hinweis für Bewerber, die schon studiert haben:
Studienkonten in Rheinland-Pfalz
Das Land Rheinland-Pfalz hat seit September 2003 Studienkonten für alle Studiengänge eingeführt. Die Studierenden erhalten mit der Einschreibung ein Studienkonto mit einem Studienguthaben von grundsätzlich 200 Semesterwochenstunden; pro Semester werden je nach Studiengang eine entsprechende Anzahl SWS abgebucht. Der Studierende kann solange kostenfrei studieren, bis er die SWS auf seinem Studienkonto aufgebracht hat. Danach hat er pro Semester 650 � zzgl. möglicher weiterer Kosten zu tragen. Für den Studiengang "Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit" (B.A.) würde dies inkl. Semesterbeitrag einen Gesamtbetrag von derzeit 820 � bedeuten. Wir bitten alle, die ein Studium vorher absolviert haben, sich beim Studierendensekretariat über die Modalitäten genau zu erkunden. Einige Hinweise finden Sie auch auf der Homepage des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur bzw. auf der Homepage der FH Koblenz.
In Rheinland-Pfalz gibt es grundsätzlich keine Studiengebühren, jedoch ein Studienkonto, welches eine Art Guthaben darstellt. Dieses Guthaben reduziert sich im Laufe der Studiums. Ist kein Guthaben mehr vorhanden, so entstehen Studiengebühren. Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte nachfolgendem Link:
Hinweise zur finanziellen Unterstützung Ihres Studiums finden Sie auf den zentralen Seiten der ZFH unter folgendem Link:
Weitere Informationen finden Sie auch in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung beruflich Begabter während eines Hochschulstudiums.