Kosten

In Rheinland-Pfalz werden keine Studiengebühren erhoben, wenn es sich um ein grundständiges Erststudium handelt. Neben dem Sozialbeitrag je Semester für Fernstudierende in Höhe von � 81,70 (Verwendung für Aufgaben des ASTA und des Studierendenwerks) müssen die Studierenden Kosten für ihren privaten Internetzugang, für Drucke sowie für die entstehenden Fahrt- und ggf. Übernachtungskosten bei den Präsenzphasen an der Fachhochschule Koblenz einplanen.

Außerdem entstehen den Studierenden Kosten für die Bereitstellung von Studienmaterialen und der Nutzung der Lernplattform im Internet in Höhe von � 83,30 je Semester. Darin enthalten ist auch eine Verwaltungspauschale für die Zentralstelle für Fernstudien.

Studienkonten in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz hat seit September 2003 Studienkonten für alle Studiengänge eingeführt. Die Studierenden erhalten mit der Einschreibung ein Studienkonto mit einem Studienguthaben von grundsätzlich 200 Semesterwochenstunden. Pro Semester werden je nach Studiengang eine entsprechende Anzahl SWS abgebucht. Der Studierende kann solange kostenfrei studieren, bis er die SWS auf seinem Studienkonto aufgebraucht hat. Danach hat er pro Semester � 650 zzgl. möglicher weiterer Kosten zu tragen. Für den Studiengang �Pädagogik der frühen Kindheit� würde dies einen Gesamtbetrag von derzeit    � 815 (�650 + Sozialbeitrag + Bereitstellungsgebühr) pro Semester bedeuten.