Verträge
Def.: Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen
(Angebot und Annahme) zustande.
Es gilt der Grundsatz der Formfreiheit für Verträge; sofern das Gesetz keine Schriftform vorsieht, sind mündliche Erklärungen bindend.
Die für Sie wichtigsten Verträge finden Sie hier: