Die lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengänge werden durch Hochschul-Prüfungsordnungen geregelt.
Die Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für die Lehrämter an Schulen regelt im Sinne einer Rahmenordnung die Voraussetzungen, unter denen die Prüfungsleistungen aus den Hochschulstudiengängen für die Erste Staatsprüfung anerkannt und in das Gesamtergebnis der Ersten Staatsprüfung eingerechnet werden. Die wichtigsten Vorgaben beziehen sich auf:
Die Regelungen der Landesverordnung gliedern sich in
Die vier Landesuniversitäten hatten sich Anfang 2005 darauf verständigt, gemeinsame Bachelor- und Masterprüfungsordnungen zu entwickeln. Mit geringen Abweichungen von den so erarbeiteten Musterprüfungsordnungen haben die Universitäten ihre jeweiligen Prüfungsordnungen beschlossen bzw. werden dies in Kürze tun.