Die Verantwortung für das Lehramtsstudium, die Steuerung bei der Lehrangebotsaufstellung, die Einhaltung der Curricularen Standards, die gegenseitigen Abstimmungen bei fachübergreifenden Forschungs- und Entwicklungsaufgaben sowie die Verbindung zur schulpraktischen Ausbildung sind Aufgaben des Zentrums für Lehrerbildung, das nach § 92 des rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes an jeder Landesuniversität eingerichtet wurde.
Das Zentrum ist eine wissenschaftliche Einrichtung, dem Lehrende der an der Lehrerinnen- und Lehrerbildung beteiligten Fachbereiche, Vertreterinnen und Vertreter der Studienseminare, Vertreterinnen und Vertreter der Schulen (beratend) sowie ein Mitglied des Ministeriums angehören.
Hochschulgesetz § 92 (PDF-Datei)
Text Rechtsverordnung (PDF-Datei)
Links zu Zentren für Lehrerbildung