Untersuchungsberechtigungsschein
Berechtigungsscheine sind zur ärztlichen Untersuchung vor und während der Ausbildung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Diesen benötigen minderjährige Jugendliche während ihrer Ausbildung jedes Jahr, bis sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Für Ihren Untersuchungsberechtigungsschein benötigen Sie keinen Termin bei uns. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an einwohnermeldeamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de mit den folgenden Informationen: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse und die Angabe, die wievielte Untersuchung durchgeführt werden soll.
Nach Erhalt der E-Mail senden wir Ihnen den Untersuchungsberechtigungsschein per Post zu.
Bürgerbüro
Fachbereich: | 3 (Bürgerdienste) |
Postanschrift: | Verbandsgemeindeverwaltung Schneewiesenstraße 21 55765 Birkenfeld |
Ihr Kontakt bei uns
Funktion: | Sachbearbeiterin im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt |
Telefon: | 06782 990-126 |
E-Mail: | k.paulyinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 111, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |
Funktion: | Sachbearbeiterin im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt |
Telefon: | 06782 990-124 |
E-Mail: | s.kleyinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 111, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |
Funktion: | Sachbearbeiterin im Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt |
Telefon: | 06782 990-125 |
E-Mail: | s.holzinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 111, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |