Sterbefallangelegenheit
Anzeige eines Sterbefalles - Erstbeurkundung
Ein Sterbefall ist eingetreten. Dieser muss beim Standesamt angezeigt werden, in dessen Bezirk die Person verstorben ist. Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen angezeigt werden. Dort wird der Sterbefall dann beurkundet und Sterbeurkunden werden ausgestellt. Für die Erledigung all dieser Formalitäten können Sie auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen.
Voraussetzungen:
- Beurkundet wird der Sterbefall beim Standesamt des Bezirks, in dem die Person verstorben ist.
- Der Tod muss innerhalb von drei Werktagen angezeigt werden.
- Der Tod kann angezeigt werden durch:
- 1. Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäuser, Pflege- oder Seniorenheime),
- 2. Bestattungsunternehmen,
- 3. Angehörige,
- 4. Personen, die bei Eintritt des Todes anwesend waren,
- 5. Polizei, bei ungewisser oder nicht natürlicher Todesursache
Für die Erstbeurkundung benötigen Sie Folgendes:
- Personalausweis, Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Identitätskarten des Anzeigenden
- im Original: Todesbescheinigung
- im Original: Geburtsurkunde
- zusätzlich, wenn die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet war: Eheurkunde/Heiratsurkunde oder aktueller Ausdruck aus dem Eheregisters; rechtskräftiges Scheidungsurteil; Sterbeurkunde
- zusätzlich, wenn die verstorbene Person in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebte, diese durch Beschluss aufgehoben oder durch Tod aufgelöst war: Lebenspartnerschaftsurkunde oder aktueller Ausdruck des Lebenspartnerschaftsregisters; rechtskräftiger Aufhebungsbeschluss; Sterbeurkunde
- zusätzlich, wenn die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlässt: Geburtsurkunde der Kinder
- zusätzlich, wenn ausländische Urkunden eingereicht werden: immer mit einer Übersetzung der Urkunde durch eine in Deutschland beeidigte Dolmetscherin oder eines in Deutschland beeidigten Dolmetschers. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.
- Gebühren: Sterbeurkunde: 13,00 Euro; Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister: 13,00 Euro; internationale Sterbeurkunde: 13,00 Euro; jede weitere Urkunde derselben Art bei gleichzeitiger Ausstellung: 6,50 Euro
Bestattungsgenehmigung
Zur Vorbereitung des Termins benötigen wir bereits vor dem Termin folgende Unterlagen:
- nichtvertraulichen Teil der Todesbescheinigung als Kopie oder Foto/Scan
- Sterbeurkunde als Kopie oder Foto/Scan
Beide Dokumente müssen zum Termin im Original mitgebracht werden.
Bitte senden Sie uns die Unterlagen direkt per E-Mail an standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de.
Für die Bestattungsgenehmigung benötigen Sie zusätzlich:
- im Original: nichtvertraulicher Teil der Todesbescheinigung
- im Original: Sterbeurkunde
- Personalausweis, Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Identitätskarte
- Gebühr: 19,00 EUR (bar oder mit EC-Karte)
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde wird vor Ihrem Termin bei uns erstellt.
Falls Sie die Urkunde noch nicht bei uns beantragt haben, ist dies durch eine formlose E-Mail mit Angabe des Namens und des Sterbedatums der betreffenden Person an standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de erforderlich. Bei Fragen nehmen wir Ihre Beantragung auch gerne telefonisch unter 06782 990-128 oder 06782 990-123 an.
Für die Sterbeurkunde benötigen Sie:
- Personalausweis, Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Identitätskarte
- Vollmacht, wenn die Urkunde im Auftrag einer anderen Person abgeholt wird (z. B.: Ich, [Vorname, Nachname], geboren am [Geburtsdatum], bevollmächtige [Vorname, Nachname, Anschrift], die Sterbeurkunde abzuholen.)
- Gebühr: 13,00 EUR (bar oder mit EC-Karte)
Standesamt & Friedhofsverwaltung
Fachbereich: | 3 (Bürgerdienste) |
Postanschrift: | Verbandsgemeindeverwaltung Schneewiesenstraße 21 55765 Birkenfeld |
Ihr Kontakt bei uns
Funktion: | Standesbeamtin |
Telefon: | 06782 990-123 |
E-Mail: | standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 107, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |
Funktion: | Standesbeamtin |
Telefon: | 06782 990-128 |
E-Mail: | standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 109, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |