Wahlhelfer
Zuständige Behörden
Auskünfte erhalten Sie von den Wahlämtern der Städte und Gemeinden.
Allgemeine Beschreibung
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ehrenamtlich. In dieses Ehrenamt werden Sie von der Gemeinde- oder Stadtverwaltung berufen. Die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Weitergehende Informationen zu diesem Themenbereich können auf den Internetseiten des rheinland-pfälzischen Landeswahlleiters unter www.wahlen.rlp.de abgerufen werden.
Quelle:
Die dargestellten Inhalte stammen aus dem Bürger- und Unternehmensservice des Landes Rheinland-Pfalz, zu finden unter www.bus.rlp.de.
Sitzungsdienst & Wahlen
Fachbereich: | 1 (Organisation) |
Postanschrift: | Verbandsgemeindeverwaltung Schneewiesenstraße 21 55765 Birkenfeld |
Ihr Kontakt bei uns
Funktion: | Sachbearbeiter der Bereiche Sitzungsdienst und Wahlen |
Telefon: | 06782 990-191 |
E-Mail: | f.schmidtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 203, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Funktion: | Sachbearbeiterin der Bereiche Sitzungsdienst und Wahlen |
Telefon: | 06782 990-108 |
E-Mail: | s.schererinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 203, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |