Schulbuchausleihe
Unsere Schulbuchausleihe ist zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit und alle Folgearbeiten rund um Schüler und Schulbücher für die die Grundschulen in Birkenfeld, Brücken, Hoppstädten-Weiersbach und Niederbrombach.
Öffnungszeiten
Mo. – Fr.: | 08:30 – 12:00 Uhr |
Info
Für Ihr Anliegen ist kein Termin bei uns nötig. Sie können bei uns vor Ort vorbeikommen oder Sie senden uns eine E-Mail mit allen erforderlichen Unterlagen an schulbuchausleihe@vgv-birkenfeld.de. Durch Klick auf die E-Mail-Adresse im unteren Kontaktfeld öffnet sich eine E-Mail-Vorlage für Ihren Antrag. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne per E-Mail, persönlich vor Ort oder telefonisch.
Für die Beantragung benötigen Sie Folgendes:
- Letzter Einkommenssteuerbescheid
- Letzter Bescheid über die Höhe des bewilligten Arbeitslosengeldes (I oder II) oder der Sozialhilfe
- Aktueller Einkommensnachweis (nur, wenn dieser wesentlich unter dem monatlichen Durchschnittseinkommen des letzten Einkommenssteuerbescheids liegt)
- Antrag Schulbuchausleihe/Lernmittelfreiheit
Schulbuchausleihe
Fachbereich: | 3 (Bürgerdienste) |
Postanschrift: | Verbandsgemeindeverwaltung Schneewiesenstraße 21 55765 Birkenfeld |
Ihr Kontakt bei uns
Funktion: | Sachbearbeiterin |
Telefon: | 06782 990-129 |
E-Mail: | s.frommholdinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de |
Büro: | Raum 106, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld |
Sonstiges: |