Eheangelegenheit

Eheanmeldung für Deutsche

Sind beide Partner volljährig, deutsche Staatsangehörige, haben keine Kinder und wollen die erste Ehe schließen, so reichen im Regelfall folgende Unterlagen aus:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn einer der Verlobten nicht in der Verbandsgemeinde Birkenfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, benötigt dieser eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes. Diese muss aktuell sein. Sind beide in der Verbandsgemeinde Birkenfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet, benötigen sie dies nicht.
  • Wenn die Verlobten in Deutschland geboren wurden, oder durch Nachbeurkundung der Geburt ein Geburtseintrag bei einen deutschen Standesamt geführt wird, können die notwendigen Daten zwischen den Standesämtern ausgetauscht werden. Falls dies nicht möglich ist (z.B. wegen techn. Probleme) werden Sie von uns informiert, dass Sie sich einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister bei Ihrem zuständigen Standesamt ausstellen lassen.
  • Wenn einer von Ihnen den persönlichen Termin nicht wahrnehmen kann, benötigt der Anwesende eine Vollmacht der Person, die nicht anwesend ist.

Mit einem Klick auf den blauen und unterstrichenen Text gelangen Sie direkt zum passenden Formular.

Daneben gibt es viele Besonderheiten, wodurch die rechtliche Prüfung der Ehefähigkeit etwas umfangreicher sein kann:

  • wenn einer der Partner bereits verheiratet war
  • wenn gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind
  • wenn einer der Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist
  • wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt

Bitte erkundigen Sie sich deshalb in diesen Fällen kurz telefonisch unter 06782 990-128 oder 06782 990-123 oder per E-Mail an standesamt@vgv-birkenfeld.de. Durch Klick auf unsere blau unterstrichene E-Mail-Adresse gelangen Sie direkt auf eine für Sie vorbereitete E-Mail.

Eheanmeldung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen

Aufgrund vielfältiger Vorschriften und unterschiedlicher mitzubringender Unterlagen kann ein Termin nur mit vorheriger Absprache gebucht werden.

Bitte rufen Sie das Standesamt zu den Öffnungszeiten unter 06782 990-123 oder 06782 990-128 an oder senden Sie eine E-Mail mit einer Rückrufbitte an standesamt@vgv-birkenfeld.de.

Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche, die im Ausland heiraten möchten

Bitte beachten Sie:

Das Ehefähigkeitszeugnis für Deutsche zur Eheschließung im Ausland gilt für die Dauer von sechs Monaten.

Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie für den Termin:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn einer der Verlobten nicht in der Verbandsgemeinde Birkenfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, benötigt dieser eine erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes. Diese muss aktuell sein. Sind beide in der Verbandsgemeinde Birkenfeld mit Hauptwohnsitz gemeldet, benötigen sie dies nicht.
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister, sofern Sie nicht in der Verbandsgemeinde Birkenfeld geboren sind. Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister erhalten Sie beim Standesamt des Geburtsortes.

Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen (Scheidung)

Für die Anerkennung der ausländischen Scheidung benötigen Sie folgendes:

  • Vollständige Ausfertigung (Original) oder beglaubigte Ablichtung der ausländischen Entscheidung mit Rechtskraftvermerk (soweit dieser erteilt wird) und möglichst mit Tatbestand und Entscheidungsgründen
  • Ablichtung der Heiratsurkunde der aufgelösten Ehe
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit (z. B. durch Passkopien der geschiedenen Ehegatten)
  • Von fremdsprachigen Schriftstücken benötigen Sie grundsätzlich Übersetzungen unmittelbar aus der fremden in die deutsche Sprache, angefertigt von einem in Deutschland ermächtigten oder öffentlich bestellten Übersetzer.
  • Bescheinigung über den Verdienst bzw. das Einkommen des Antragstellers.
  • Schriftliche Vollmacht, falls der Antrag durch einen Bevollmächtigten gestellt wird.
  • Die Gebühr beträgt mindestens 27,00 EUR und höchstens 108,00 EUR. Ihre Höhe hängt von den Umständen des einzelnen Falles ab. Bei der Festsetzung der Gebühr sind insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten, der Verwaltungsaufwand und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers zu berücksichtigen. Die übliche Mittelgebühr liegt bei 160,00 EUR. Bezahlen können Sie bar oder per EC-Karte.

Die eingereichten Original-Unterlagen werden regelmäßig am Ende des Verfahrens zurückgegeben.

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Bitte beachten Sie, dass beide Eheleute persönlich beim Standesamt vorsprechen müssen.

Für die Nachbeurkundung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass (im Original)
  • Heiratsurkunde (im Original)
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister bei Geburt in Deutschland oder Geburtsurkunde bei Geburt im Ausland.)Zusätzlich, wenn Sie schon einmal in Deutschland verheiratet oder verpartnert waren:
    *beglaubigte Abschrift des Eheregisters der vorangegangenen Ehe mit Auflösungsvermerk des Standesamtes, das Ihre Vorehe beurkundet hat
    *beglaubigte Abschrift des Lebenspartnerschaftsregisters der vorangegangenen Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk vom Standesamt, in dem Ihre Lebenspartnerschaft eingetragen wurde
  •  Zusätzlich, wenn Sie schon einmal im Ausland verheiratet oder verpartnert waren:
    *Heiratsurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde
    *Lebenspartnerschaftsurkunde und rechtskräftiges Aufhebungsurteil oder Sterbeurkunde
  • Zusätzlich, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eingebürgert wurden:
    *Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
  • Übersetzung/Überbeglaubigung: Ausländische Urkunden müssen durch eine in Deutschland beeidigte*n Dolmetscher*in übersetzt werden. Für verschiedene Länder ist eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass je nach Land möglicherweise nach der Prüfung weitere Unterlagen vom Standesamt vorgelegt werden müssen. Wir würden uns freuen, wenn Sie schon vor dem Termin darüber informieren, in welchem Land Sie geheiratet haben. Dann können wir Ihnen mitteilen, auf welche Besonderheiten Sie hier achten müssen.

Eheurkunde

Die Eheurkunde wird vor Ihrem Termin bei uns erstellt.

Falls Sie die Urkunde noch nicht bei uns beantragt haben, ist dies durch eine formlose E-Mail mit Angabe der betreffenden Personen und dem Datum der Eheschließung an standesamt@birkenfeld.de erforderlich. Durch Klick auf den blauen und unterstrichenen Text gelangen Sie direkt auf eine für Sie vorbereitete E-Mail. Bei Fragen nehmen wir Ihre Beantragung auch gerne telefonisch unter 06782 990-128 oder 06782 990-123 an.

Für den Termin benötigen Sie:

  • Personalausweis, Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Identitätskarte
  • Vollmacht, wenn die Urkunde im Auftrag einer anderen Person abgeholt wird (z. B.: Ich, [Vorname, Nachname], geboren am [Geburtsdatum], bevollmächtige [Vorname, Nachname, Anschrift], meine Eheurkunde abzuholen.)
  • Gebühr: 13,00 EUR (bar oder mit EC-Karte)

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

Der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister wird vor Ihrem Termin bei uns erstellt.

Falls Sie den Ausdruck noch nicht bei uns beantragt haben, ist dies durch eine formlose E-Mail mit Angabe der betreffenden Personen und dem Datum der Eheschließung an standesamt@birkenfeld.de erforderlich. Durch Klick auf den blauen und unterstrichenen Text gelangen Sie direkt auf eine für Sie vorbereitete E-Mail. Bei Fragen nehmen wir Ihre Beantragung auch gerne telefonisch unter 06782 990-128 oder 06782 990-123 an.

Für den Termin benötigen Sie:

  • Personalausweis, Reisepass mit Aufenthaltstitel oder Identitätskarte
  • Vollmacht, wenn die Urkunde im Auftrag einer anderen Person abgeholt wird (z. B.: Ich, [Vorname, Nachname], geboren am [Geburtsdatum], bevollmächtige [Vorname, Nachname, Anschrift], meinen Ausdruck aus dem Eheregister abzuholen.)
  • Gebühr: 13,00 EUR (bar oder mit EC-Karte)

Standesamt & Friedhofsverwaltung

Fachbereich:3 (Bürgerdienste)
Postanschrift:Verbandsgemeindeverwaltung
Schneewiesenstraße 21
55765 Birkenfeld

Ihr Kontakt bei uns

Frau Sabine GeibelGeibel, Sabine
Funktion:Standesbeamtin
Telefon:06782 990-123
E-Mail:standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 107, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
Sonstiges:

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Frau Elifnur GültekinGültekin, Elifnur
Funktion:Standesbeamtin
Telefon:06782 990-128
E-Mail:standesamtinhalt1zeile12$%@;ednocontent:.h1undh1okvgv-birkenfeld.de
Büro:Raum 109, Schneewiesenstraße 21, 55765 Birkenfeld
Sonstiges:

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Unsere Öffnungszeiten

Mo. – Fr.:08.30 – 12.00 Uhr
  
zusätzlich: 
Di.:14.00 – 16.00 Uhr
Do.:14.00 – 17.00 Uhr
Sa.:nur mit Termin
        
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