Synode soll Praxis werden - die Umsetzungs-Phase

Die Teilprozessgruppe "Raumgliederung"

Zu Auftrag und Arbeitsweise der Teilprozessgruppe gibt am 30. Januar 2017 der Leiter der TPG, Dechant Clemens Grünebach, Auskunft - Sie finden sie hier.

Die TPG "Raumgliederung" hat ihren Auftrag bis auf weiteres erfüllt: Sie hat am 24. März ihren Entwurf für eine neue Gliederung des Bistums Trier in 35 Pfarreien der Zukunft vorgelegt und damit den ResonanzProzess eröffnet.

Die TPG wird im frühen Herbst (September / Oktober 2017) alle Rückmeldungen, Anregungen, Bedenken zu diesem Entwurf sichten und würdigen und ggfs in den Vorschlag zur künftigen Gliederung des Bistums einarbeiten, den sie dem Bischof dann zur Inkraft-Setzung übergeben wird. 

Vorläufig bleibt auf dieser WebSeite: Der

Rückblick auf die bisherige Arbeit der
Teilprozessgruppe "Raumgliederung"

  • Der Auftrag Switch

    Die Leitungskonferenz, die Steuerungsgruppe und eine Teilprozessgruppe Raumgliederung erarbeiten bis März 2017 eine vorläufige Gliederung des Bistums in maximal 60 Pfarreien der Zukunft. Gemeinsam mit den Weihbischöfen des jeweiligen Visitationsbezirks haben die Dechanten im Rahmen der Bistumsdechantenkonferenz eine erste Einschätzung dazu erarbeitet. Die Dechanten können weitere Hinweise und Einschätzungen aus ihrer Sicht an den jeweiligen Weihbischof einreichen.

    Diese Einschätzungen fließen ein in die Arbeit der Teilprozessgruppe Raumgliederung; Dechant Clemens Grünebach (Hermeskeil) leitet diese TPG, die nach dem 1. Dezember 2016 ihre Arbeit aufnimmt.

    Für diesen Teilprozess werden weitere Einschätzungen aus den Bereichen Verwaltung und Personal eingeholt. Die Teilprozessgruppe hat den Auftrag, aus den verschiedenen Einschätzungen einen Entwurf zur Gliederung der Pfarreien der Zukunft zu erarbeiten.

    Dieser Entwurf wird als vorläufige Gliederung des Bistums spätestens am 24. März 2017 bei der Sitzung aller diözesanen Räte zusammen mit der Dechantenkonferenz und der Leitungskonferenz vorgestellt und beraten. Eine anschließende, breitere Resonanzphase zu dieser vorläufigen Gliederung ist vorgesehen, genauere Fristen werden noch bekanntgegeben.

  • Arbeitsweise (1.) Switch

    So arbeitete die Teilprozessgruppe, um die Anzahl der Pfarreien der Zukunft zu ermitteln und eine vorläufige Gliederung des Bistums zu entwickeln:

    1. Beiträge der Zentralbereiche, Weihbischöfe und Dekanate

    1.1 Zentralbereich 2 – Ressourcen:

    Der ZB 2 erarbeitet eine vorläufige Gliederung des Bistums unter Berücksichtigung der Immobiliensituation, vor allem im Hinblick auf zukünftige Verwaltungssitze und/oder Pfarrämter.

    1.2 Zentralbereich 1 Pastoral und Gesellschaft:

    a) Pastorales Personal (Abteilung ZB 1.2)

    Der ZB 1 legt eine Personalprognose vor, die sich auf die nächsten 20 Jahre bezieht; sie blickt auf die zukünftigen leitenden Pfarrer. Diese Prognose dient vor allem der Festlegung der Zahl der Pfarreien der Zukunft. Der Synodenbeschluss geht davon aus, dass jede Pfarrei der Zukunft ein Leitungs-Team aus drei bis fünf Personen haben wird; immer soll ein Priester diesem Gremium aus drei Hauptamtlichen und bis zu zwei Ehrenamtlichen vorsitzen. ("heraus gerufen", Anlage 2.10) 

    Der ZB 1 stellt aufbereitetes Wissen aus den Gesprächen um das „Projekt 2020“ („Neue Strukturen auf der Ebene von Pfarreien / Pfarreiengemeinschaften / Dekanaten“ – in Kraft seit 2011) zur Verfügung. Daraus können sich Hinweise zu einer vorläufigen Grobgliederung des Bistums ergeben; dazu gehören auch Hinweise auf aktuell eher ungünstige Gliederungen.

    b) Übrige Abteilungen des ZB 1

    Des Weiteren fließen in die Vorlage des ZB 1 ergänzende Strukturdaten ein – z.B. aus den Aufgabenbereichen Schulen, Kindertagesstätten, Jugendamtsbezirke sowie Hinweise zu Einrichtungen, Netzwerken, kommunalen Grenzen, besonderen Orten, geistlichen Zentren.

    1.3 Pastorale Perspektive:

    • a. Die Weihbischöfe unterbreiten einen Vorschlag zur vorläufigen Gliederung des Bistums anhand ihres Wissensbestandes aus den Visitationen ihrer jeweiligen Gebiete.
    • b. Dekanate: Die Dechanten sind gebeten, jeweils einen eigenen Vorschlag zur Gliederung ihres Dekanats (und ggfs angrenzender Gebiete) an die Weihbischöfe einzureichen – bis zum 1. Dezember 2016.

    Die Arbeitsergebnisse liegen schnellstmöglich. spätestens jedoch bis 31. Januar 2017 vor.

  • 2. Auswertung durch die Teilprozessgruppe Raumgliederung Switch

    2.1 Arbeitsphase: Dezember 2016 bis Februar 2017

    2.2 Auftrag der TPG Raumgliederung:

    Die Teilprozessgruppe wertet die Ergebnisse der Vorlagen aus 1.1 bis 1.3 aus. (Sie wird bereits in der Phase der Erstellung koordinierend tätig werden.) Die TPG berücksichtigt neben den Vorlagen aus 1.1 bis 1.3 zusätzlich folgende Perspektiven:

    • DiCV (Caritasverband für die Diözese Trier): Der Dachverband bringt eigene Perspektiven ein bezüglich der Strukturen der OCVs (Orts-Caritasverbände) und als Dachverband der großen  (Krankenhaus-)Träger
    • MAV (Mitarbeitervertretungen)
      Perspektive Gesamt-MAV und Perspektive Orts-MAVen: Hinweise auf die entstehenden größeren Mitarbeitersysteme. Ab wann entstehen Beteiligungstatbestände. Wichtig: mit den Pfarreien der Zukunft entsteht eine Größenordnung an Mitarbeiter_innen, die die Gründung von Orts-MAVen erforderlich machen wird.
    • Aus den Verbänden und anderen ehrenamtlichen Strukturen gibt es Hinweise auf verbandliche Bezugsebenen.

    Die TPG Raumgliederung bereitet einen Entscheidungsworkshop vor, an dem die Leitungskonferenz, die Steuerungsgruppe und die Mitglieder der Teilprozessgruppe teilnehmen; zusätzlich nehmen teil:

    • aus den Dekanaten: je ein_e Vertreter_in pro Visitationsbezirk (darunter: eine Dekanatsreferentin, ein Pfarrer, ein Dechant),
    • zwei ehrenamtliche Mitarbeiter_innen, entsandt vom Diözesan-Pastoralrat

    Ergebnis des Entscheidungsworkshops ist eine finale Entscheidung zur ersten Arbeitsphase.

  • Vorläufige Gliederung des Bistums in bis zu 60 Pfarreien der Zukunft Switch

    • Den Entscheidungsworkshop bereitet der Leiter der Teilprozessgruppe in Zusammenarbeit mit der Fachgruppe Organisationsentwicklung vor.
    • Am 24. März 2017 wird die vorläufige Gliederung in einer Sitzung der diözesanen Räte beraten.
    • Abgrenzung des Auftrags zu anderen TPGS:

    Die Planung weiterer Resonanzen ist Aufgabe der Steuerungsgruppe und der Teilprozessgruppe Kommunikation, gegebenenfalls anderer Gruppen.

Weiteres: