LpB-Rheinland-Pfalz

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Verfassungen

Grundgesetz und Landesverfassung regeln die rechtliche Grundordnung des Staates und schreiben das Wertefundament unseres Gemeinwesens fest. In der Verfassung als höchster Rechtsnorm werden die Leitprinzipien bestimmt, nach denen staatliche Macht ausgeübt werden darf. Grundlegender Bestandteil sind die Grund- und Menschenrechte, die auf der ersten allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom Jahr 1948 beruhen. Deren Schutz ist auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert. Für die kommunale Ebene schreibt in Rheinland-Pfalz die Kommunalverfassung (Gemeindeordnung) u.a. wichtige Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger des Landes fest.