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Diskriminierung

Die in Artikel 3.3 des Grundgesetzes verankerte Gleichbehandlung und Gleichheit von Menschen ist ein grundlegender Pfeiler der deutschen Demokratie.

Dennoch finden sich immer wieder diskriminierende Äußerungen und Verhaltensweisen in vielen Bereichen der Gesellschaft in unterschiedlicher Form und Intensität. Der Begriff der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit[1] fasst Vorurteile und Diskriminierungen im Bezug auf rassistische, antisemitische, antizigane, homophobe, frauenfeindliche, religiös-fanatische und intolerant-autoritäre Verhaltensweisen zusammen. Vorurteile, Verallgemeinerungen und Stigmatisierungen, die zu oft unhinterfragt übernommen werden und auch bei breiten Bevölkerungsschichten Gehör finden.

Rechtspopulistische Parolen und Parteien erzielen in ganz Europa Wahlerfolge, indem sie die Unzufriedenheit in der Bevölkerung gegen Minderheiten lenken.

Um Demokratie zu leben, bedarf es neben der Förderung von Toleranz und gegenseitigem Respekt auch die offene Auseinandersetzung mit den verschiedenen Diskriminierungsformen und deren Ursachen. Diese unterstützen wir mit Informationen, Veranstaltungen und Diskussionen.

Ein Angebot, welches die Landeszentrale für politische Bildung RLP in diesem Bereich bereit hält, ist das Argumentationstraining gegen Stammtischparolen, das wir in regelmäßigen Abständen oder bei angemeldetem Bedarf ausschreiben.

  

[1] Vgl. Heitmeyer, Wilhelm (2012): Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit (GMF) in einem entsichertem Jahrzehnt, in: ders. (Hg.): Deutsche Zustände. Folge 10. Berlin, S. 15-41.

Ansprechpartnerin

Anne Waninger

E-Mail: anne.waninger(at)politische-bildung-rlp.de

06131 - 16 29 75

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