LpB-Rheinland-Pfalz
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Gemäß der Anordnung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 18.12.1973 wird bei der Landeszentrale für politische Bildung ein Kuratorium eingerichtet. Es hat die Aufgabe, die politische Ausgewogenheit der Arbeit der Landeszentrale zu sichern und an der mittel- und langfristigen Zielsetzung der Tätigkeit der Landeszentrale mitzuwirken. Es nimmt darüber hinaus den Jahresbericht entgegen und erörtert die Jahresplanung sowie die haushaltsmäßigen Vorstellungen der Leitung der Landeszentrale.
Neben den Mitgliedern, die vom Landtag vorgeschlagen wurden, besteht das Kuratorium aus weiteren Mitgliedern, die aus einer von den vom Landtag vorgeschlagenen Kuratoriumsmitgliedern aufgestellten Liste ausgewählt wurden.
Für die Dauer der 17. Wahlperiode des Landtags Rheinland-Pfalz wurden gemäß § 5 Abs. 4 der Anordnung der Landesregierung über die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz vom 13.12.1993 zum Mitglied des Kuratoriums bei der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz vom Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur berufen:
Thomas Barth, MdL (seit 19.12.2017);
Bettina Brück, MdL;
Manfred Geis, MdL;
Martin Graefe, Friedrich-Ebert-Stiftung;
Christoph Grimm, Landtagspräsident a.D.;
Johannes Klomann, MdL;
Daniel Köbler, MdL;
Marlies Kohnle-Gros, MdL;
Helga Lerch, MdL;
Karl-Heinz van Lier, Konrad-Adenauer-Stiftung;
Joachim Paul, MdL;
Dr. Thomas Posern, Beauftragter der Evangelischen Kirchen im Lande Rheinland-Pfalz;
Prof. em. Dr. Ulrich Sarcinelli;
Dr. Stefan Scheil;
Alrun Schleiff, Heinrich-Böll-Stiftung Rheinland-Pfalz;
Dieter Skala, Katholisches Büro Mainz.
Vorsitzende des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz waren seit ihrer Gründung im Jahre 1974:
§ 5, Absatz 1 der Anordnung über die Landeszentrale lautet:
(1) Bei der Landeszentrale wird ein Kuratorium gebildet. Es hat die Aufgabe,
die politische Ausgewogenheit der Arbeit der Landeszentrale zu sichern und
an der mittel- und langfristigen Zielsetzung der Tätigkeit der Landeszentrale mitzuwirken.
(2) Der/die Leiter/Leiterin der Landeszentrale erstattet jeweils zum Jahresanfang dem Kuratorium Bericht über die Tätigkeit der Landeszentrale im abgelaufenen Jahr. Vor Abschluss der jeweiligen Jahresplanung erörtert der/die Leiter/Leiterin der Landeszentrale mit den Mitgliedern des Kuratoriums die geplanten Vorhaben sowie die haushaltsmäßigen Vorstellungen für das kommende Jahr.
Die Konstituierung des Kuratoriums erfolgt in einer vom Minister für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung einberufenen und von ihm oder einem/einer von ihm Beauftragten geleiteten Sitzung.
Das Kuratorium wählt aus seinen Mitgliedern eine(n) Vorsitzende(n) und dessen Stellvertreter(in) für die Amtsdauer des Kuratoriums.
Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der Kuratoriumsmitglieder erhält. Wiederwahl ist zulässig.
Das Kuratorium tritt nach Bedarf zusammen; in der Regel dreimal jährlich.
Auf schriftlichen Antrag von mindestens vier Kuratoriumsmitgliedern ist der/die Vorsitzende verpflichtet, eine außerordentliche Sitzung einzuberufen.
Zu den Sitzungen wird von der/vom Vorsitzenden unter Beifügung der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen eingeladen.
Das Kuratorium ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder.
Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
Die Mitglieder des Kuratoriums arbeiten ehrenamtlich.
Die Mitglieder des Kuratoriums erhalten Auslagenerstattung nach Stufe C des Landesreisekostenrechts.
Das Kuratorium bedient sich zur Erfüllung seiner Aufgaben der Landeszentrale.
Die Geschäftsordnung wurde am 04. Dezember 1996 einstimmig beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.