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Stärkung der Eltern- und Familienbildung in Kindertagesstätten

Zielsetzung

Ziel ist die Förderung von Kindern in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf durch eine niedrigschwellige Unterstützung der Eltern mit Blick auf deren Erziehungsaufgabe.

Dabei geht es konkret

  • um das Schaffen von Rahmenbedingungen, die Eltern soziale Kontakte und den Austausch untereinander sowie mit den Erzieher/-innen und anderen unterstützenden Professionen ermöglichen;
  • um die Stärkung der Weiterentwicklung von Kitas zu Kommunikaitons- und Nachbarschaftszentren. 


Mit einem Landesbudget von 3 Millionen Euro unterstützt Rheinland-Pfalz gezielt diese Maßnahmen. Kindertagesstätten in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf können über Kita1Plus eine Förderung von bis zu 20.000 Euro je Einrichtung und Jahr erhalten, die sowohl für zusätzliches Kitapersonal bzw. die Aufstockung einer Stelle in der Kita verwendet werden kann, als auch für Projektkosten, Sachmittel oder investive Maßnahmen. Die Steuerung erfolgt kriteriengeleitet (siehe Förderkriterien) über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die die  Maßnahmen beim Land anmelden. Sowohl städtische als auch ländliche Räume, kommunale als auch Freie Träger sollen - auf der Grundlage der Förderkriterien - gleichermaßen berücksichtigt werden. Dabei sind gerade auch die Spiel- und Lernstuben in den Blick zu nehmen. Die Entscheidung trifft das Jugendamt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung und des jeweiligen lokalen Budgets. 

Mit diesen zusätzlichen Ressourcen kann die Kindertagesstätte niedrigschwellig die Förderung der Kinder durch eine intensivierte Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder und mit Blick auf die Erziehungsaufgabe der Mütter, Väter und Erziehungsberechtigten zielgruppen- und sozialraumspezifisch ausrichten. Das flexibel einsetzbare Budget ist von der Kita je nach Bedarf einsetzbar, z. B. für die Konzeptentwicklung, die Schaffung räumlicher Voraussetzungen (z. B. für Elterntreffs), die Gewinnung von Kooperationspartnern, für niedrigschwellige Beratung oder Maßnahmen der Familienbildung.

Die Abwicklung erfolgt in den Strukturen des Kita-Systems und über die bestehende Administration zur Finanzierung der Kindertagesstätten. Sie ist damit verwaltungseinfach (s. auch Meldebogen der Jugendämter an das Land).

Landesbudget

Das Landesbudget wird nach folgendem Schlüssel auf die Jugendamtsbezirke verteilt (s. Budgettabellen 2012, 2013, 2014 und 2015):

  • Zu 50 Prozent die Zahl der Kinder unter 14 Jahren
  • Zu 50 Prozent aus dem Anteil der Empfänger von Leistungen nach SGB II unter 14

 

Umsetzung 2014

  • Bis 01.11. bitten wir die Jugendämter um Mitteilung per Formblatt, ob die Absicht besteht, das Budget für 2014 in Anspruch zu nehmen.
  • Zwischen 01.11.2013 und 01.08.2014 kann mit dem beiliegenden Meldebogen das Budget für 2014 abgerufen werden.
    - Dies muss gesammelt für 2014 in einer ausgefüllten Jahres-Gesamtübersicht erfolgen.
    - Fördervoraussetzung ist nach den Förderkriterien (6.4) der Nachweis einer belastbaren Angabe zur sozialen Lage oder zum
  • Sozialraum, die ergänzt wird durch eine fachlich fundierte Begründung zu einem ergänzenden Aspekt.
  • Das Landesjugendamt wickelt über das Kita-Abrechnungssystem ab.

 

Förderkriterien und weitere Unterlagen zur Antragsstellung

Ansprechpartner/-in

Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen

Kaiser-Friedrich-Straße 5a | 55116 Mainz

 

Inhaltliche Grundsatzfragen und Konzeptionelles

Ansprechpartnerin: Sissi Westrich

Telefon 06131-165320 | sissi.westrich@mifkjf.rlp.de

 

Grundsatzfragen zur Abrechung

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Mainz

Kita-MZ@lsjv.rlp.de 


 

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