Stärkung der Eltern- und Familienbildung in Kindertagesstätten
Zielsetzung
Ziel ist die Förderung von Kindern in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf durch eine niedrigschwellige Unterstützung der Eltern mit Blick auf deren Erziehungsaufgabe.
Dabei geht es konkret
- um das Schaffen von Rahmenbedingungen, die Eltern soziale Kontakte und den Austausch untereinander sowie mit den Erzieher/-innen und anderen unterstützenden Professionen ermöglichen;
- um die Stärkung der Weiterentwicklung von Kitas zu Kommunikaitons- und Nachbarschaftszentren.
Mit einem Landesbudget von 3 Millionen Euro unterstützt Rheinland-Pfalz gezielt diese Maßnahmen. Kindertagesstätten in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf können über Kita1Plus eine Förderung von bis zu 20.000 Euro je Einrichtung und Jahr erhalten, die sowohl für zusätzliches Kitapersonal bzw. die Aufstockung einer Stelle in der Kita verwendet werden kann, als auch für Projektkosten, Sachmittel oder investive Maßnahmen. Die Steuerung erfolgt kriteriengeleitet (siehe Förderkriterien) über die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter), die die Maßnahmen beim Land anmelden. Sowohl städtische als auch ländliche Räume, kommunale als auch Freie Träger sollen - auf der Grundlage der Förderkriterien - gleichermaßen berücksichtigt werden. Dabei sind gerade auch die Spiel- und Lernstuben in den Blick zu nehmen. Die Entscheidung trifft das Jugendamt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung und des jeweiligen lokalen Budgets.
Mit diesen zusätzlichen Ressourcen kann die Kindertagesstätte niedrigschwellig die Förderung der Kinder durch eine intensivierte Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder und mit Blick auf die Erziehungsaufgabe der Mütter, Väter und Erziehungsberechtigten zielgruppen- und sozialraumspezifisch ausrichten. Das flexibel einsetzbare Budget ist von der Kita je nach Bedarf einsetzbar, z. B. für die Konzeptentwicklung, die Schaffung räumlicher Voraussetzungen (z. B. für Elterntreffs), die Gewinnung von Kooperationspartnern, für niedrigschwellige Beratung oder Maßnahmen der Familienbildung.
Die Abwicklung erfolgt in den Strukturen des Kita-Systems und über die bestehende Administration zur Finanzierung der Kindertagesstätten. Sie ist damit verwaltungseinfach (s. auch Meldebogen der Jugendämter an das Land).
Landesbudget
Das Landesbudget wird nach folgendem Schlüssel auf die Jugendamtsbezirke verteilt (s. Budgettabellen 2012, 2013, 2014 und 2015):
- Zu 50 Prozent die Zahl der Kinder unter 14 Jahren
- Zu 50 Prozent aus dem Anteil der Empfänger von Leistungen nach SGB II unter 14
Umsetzung 2014
- Bis 01.11. bitten wir die Jugendämter um Mitteilung per Formblatt, ob die Absicht besteht, das Budget für 2014 in Anspruch zu nehmen.
- Zwischen 01.11.2013 und 01.08.2014 kann mit dem beiliegenden Meldebogen das Budget für 2014 abgerufen werden.
- Dies muss gesammelt für 2014 in einer ausgefüllten Jahres-Gesamtübersicht erfolgen.
- Fördervoraussetzung ist nach den Förderkriterien (6.4) der Nachweis einer belastbaren Angabe zur sozialen Lage oder zum Sozialraum, die ergänzt wird durch eine fachlich fundierte Begründung zu einem ergänzenden Aspekt. - Das Landesjugendamt wickelt über das Kita-Abrechnungssystem ab.
Förderkriterien und weitere Unterlagen zur Antragsstellung
- Förderkriterien zu Kita!Plus "Kita im Sozialraum"
- Formblatt für die Jugendämter über die Inanspruchnahme des Landesbudgets
- Meldebogen des Jugendamtes über die Verwendung des Landesbudgets
- Budgetberechnung für 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016
Materialien
- Kita1Plus Projektstand 2016
- PPP zur Tagung der Fachberater/-innen 2012
- Entwicklungsschritte des Landesprogramms 2013
- Sachstand Förderjahr 2014
- Broschüre „Spiel- und Lernstuben zeigen Profil“ – Konzeption einer besonderen Kita-Form in Wohngebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf“
Kita1Plus-Fachtagung am 25.01.2016 im ZDF, Mainz „Teilhabe ermöglichen – Eltern unterstützen – vernetzt arbeiten“ „Mein Beispiel guter Praxis“: Kurzinformationen von Kita1Plus-Einrichtungen zu ihrer Arbeit
Ansprechpartner/-in
Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen
Kaiser-Friedrich-Straße 5a | 55116 Mainz
Inhaltliche Grundsatzfragen und Konzeptionelles
Ansprechpartnerin: Sissi Westrich
Telefon 06131-165320 | sissi.westrich@mifkjf.rlp.de
Grundsatzfragen zur Abrechung
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Mainz